Beleidigung und Drohung von 14 jährige

14. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
tanzbiene79
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung und Drohung von 14 jährige

Guten abend...

Ich weiß nicht genau wie ich anfangen soll. Hoffe aber hier hilfe zu bekommen bevor ich noch ganz durchdrehe!!!
Ich war in eine beziehung, dies ist nun beendet...mein ex hat mich betrogen und eine andere kennengelernt. Daraufhin mich regelrecht aus seine wohnung raus geschmissen mit dem worte "ich habe eine neue, bitte pack deine sachen und geh". Ich bin von dort ausgezogen und bei eine Freundin vorübergehend gezogen. Meine Möbel und privates sind aber noch bei ihm, da ich von heute auf morgen keine Wohnung finde. Das ist aber nicht das Problem....sondern, ich werde dauernd von seine 14 jährige Tochter angerufen. Sie beleidigt mich als "Schlampe, hure, fette kuh usw"...dazu kommen drohungen wie "wenn du deine Sachen holen kommst poliere ich dir die fresse"..und "komm sofort deine Sachen holen sonst zerstöre ich deine Sachen eigenhändig".
Die anrufe sind mehrmals täglich, eher schon Telefonterror.
Ich habe mein ex schon mehrmals aufgefordert das er dafür sorgen soll das seine tochter das zu unterlassen soll...aber er lacht einfach drüber und meint wortwörtlich"meine tochter ist genial, wie geil..ich liebe sie" -also- statt sich drum zu kümmern das sie das unterlässt unterstützt er solche unmögliche verhalten.

Was kann ich tun?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Meines Erachtens ist da nicht die Schuld bei der Tochter zu suchen. Es sollte vollkommen klar sein, dass sich eine Vierzehnjährige beliebig vom Vater "instrumentalisieren" lässt. Und ich würde auch nicht davon ausgehen, dass der Vater dem Mädchen den gleichen Werdegang der Beziehung geschildert hat, den Sie hier beschrieben haben. Es ist ja wohl klar, woher diese Denkweise und auch der Wortschatz kommen.
Theoretisch gibt es die Möglichkeit, solche offenkundigen Erziehungsdefizite beim zuständigen Jugendamt zu melden. In der Praxis ist das aber total unsinnig.

Strafrechtlich lässt sich da wenig bis überhaupt nichts machen. Eine Bedrohung ist das ganz einfach nicht, lediglich eine Beleidigung. Selbst bei Aufnahme eines Strafverfahrens würde (vor allem unter diesen Umständen) wohl nicht mehr als eine Ermahnung für die Tochter bei rauskommen. Ein gewisser erzieherischer Effekt könnte aber wohl dennoch gegeben sein.
Gegen den Vater hingegen haben Sie keine strafrechtliche Handhabe.

Ich vermute aber mal, dass sich dieses Verhalten irgendwann von alleine abstellen wird. Und zwar noch lange bevor die Justiz da irgendwas machen kann, deren Mühlen bekanntlich (auch bei Jugendlichen noch) sehr langsam malen, wenn Sie sich denn überhaupt um solche Kleinstdelikte kümmern.
Ich jedenfalls würde erstmal weiterhin versuchen, das ganze auszustehen und nicht auf Anrufe oder Nachrichten zu reagieren. Dann sollte das irgendwann abebben, im Zweifelsfall empfiehlt sich eine neue Telefonnummer.

Natürlich können Sie auch versuchen, zivilrechtlich gegen die Tochter vorzugehen, durch Forderungen von Unterlassungserklärungen oder auch Schmerzensgeldern. Obwohl Sie da wohl nie Geld sehen werden, hätte das mit Sicherheit eine abschreckende Wirkung. Auf Anwaltskosten werden Sie dann aber wohl sitzen bleiben.
Vielleicht gibt es auch noch eine Anspruchsgrundlage gegen den Vater, wobei das auch nicht vielversprechender erscheint.
Und wenn Sie da jetzt rechtlich vorgehen, können Sie sicher sein, dass Sie die Möbel auch nicht ohne rechtliche Hilfe bekommen werden.

Ich würde das also einfach ignorieren und aus meinen Fehlern lernen. Gewisse Defitizte in der Familie/Erziehung werden doch mit Sicherheit schon länger erkennbar gewesen sein, so ein Wortschatz fällt nicht einfach vom Himmel. Selber schuld, wer sich auf sowas einlässt. Das Recht kann nicht im Nachinein jeden Familienkrach regeln.

2x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Eine Bedrohung ist das ganz einfach nicht, lediglich eine Beleidigung.


Nein, da ist auch eine Nötigung (das "wenn du deine Sachen holen kommst...").

quote:
Es sollte vollkommen klar sein, dass sich eine Vierzehnjährige beliebig vom Vater "instrumentalisieren" lässt.


Das sollte aber bei "normalen" 14-jährigen nicht zu solchem Verhalten führen, außer sie wurden dazu angestiftet.

quote:
im Zweifelsfall empfiehlt sich eine neue Telefonnummer


Warum sollte der TE sich eine neue Nummer zulegen (mit all den damit verbundenen Kosten und Aufwänden), nur weil die Gegenseite Straftaten begeht?

quote:
Natürlich können Sie auch versuchen, zivilrechtlich gegen die Tochter vorzugehen, durch Forderungen von Unterlassungserklärungen


Das würde ich versuchen, wenn eine Strafanzeige nichts bringt.

quote:
Die anrufe sind mehrmals täglich, eher schon Telefonterror.


Dann wird auch ein StA nicht mehr sagen "Kinderkram", das ist dann ja kein isolierter Zwischenfall wie die typische Beleidigung, sondern fortgesetztes strafbares Verhalten.

Da wird dann im übrigen auch sehr schnell das Jugendamt tätig, das wird für den Vater sicher auch nicht lustig.

quote:
wie man sich in dem Alter von einer 14 jährigen bedrohen lassen kann


Warum sollte das Alter des TE die 14-jährige denn von Straftaten abhalten? Und was würdest du stattdessen tun? Zuschlagen?
Wenn du hingegen meinst, wieso der TE sich deswegen aufregt, dann wünsche ich dir mal, Opfer eines solchen Verhaltens zu sein, dann sehen wir ja, wie du das ganz cool aussitzt. :P

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1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Eine Bedrohung ist das ganz einfach nicht, lediglich eine Beleidigung.


wieso sollte das keine Bedrohung sein??
§ 241 sagt dazu folgendes:

quote:
§ 241
Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.



die 14 Jährige bedroht sie mit der Aussage:

quote:
"wenn du deine Sachen holen kommst poliere ich dir die fresse"


das seh ich aufjedenfall als Tatbestand der Bedrohung an! oder zumindest als versuche Bedrohung

natrülich haben wir auch noch eine Nötigung zu der Bedrohung als Tatbestandsmerkmal

und dann haben wir ja noch diese Sache:

quote:
"komm sofort deine Sachen holen sonst zerstöre ich deine Sachen eigenhändig"


dies ist meiner Meinung nach aufjedenfall eine Nötigung

§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.




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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 9284x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>wieso sollte das keine Bedrohung sein?? <hr size=1 noshade>


Juristische Spitzfindigkeit:

Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

"Fresse polieren" ist aber nur einfache Körperverletzung und damit kein Verbrechen, sondern ein Vergehen.
http://dejure.org/gesetze/StGB/12.html



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Ja logisch würde ich der 14 jährigen eine scheppern, wenn sie mich angreift.


Ich rede ja von den Beleidigungen.

Abgesehen davon ist es naturgemäß schwerer, ohne Zeugen vor Gericht damit durch zu kommen, zu behaupten, man sei von einem Kind grundlos angegriffen worden und habe sich nur verteidigt. Da wird man wohl eher davon ausgehen, ein Kind riskiere nicht, einen stärkeren Erwachsenen anzugehen.

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