Beleidigung und Ordnungswidrigkeit

29. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.01.2020 18:29:32
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung und Ordnungswidrigkeit

Hi,
ich hatte hier schonmal geschrieben wegen einer Verurteilung.
Ich reiß das ganze mal möglichst ab. Wenn Fragen bestehen beantowrte ich sie gern

März 18 hab ich einen Poizisten angeblich beleidigt. War nicht so, aberm meine Version ist nunmal weniger wert.
Anfang Juni bekam ich eine Anhörung von der Polizei zu der ich mich ein auch einließ.
Seitdem gar nichts mehr gehört.

März 2019 wurde mir der Führerschein entzogen wegen Alkohol am Steuer und auch Beleididgung.

Urteil wurde November 19 rechtskräftig gesprochen.

Muss ich immer noch wegen der Sache aus 2018 Repressalien befürchten oder wurde die Sache eingestellt ohne mir bescheid zu geben?

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10 Antworten
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#1
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1503 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von go535725-8):
Muss ich immer noch wegen der Sache aus 2018 Repressalien befürchten oder wurde die Sache eingestellt ohne mir bescheid zu geben?
Das kann Ihnen hier niemand beantworten.

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#2
 Von 
guest-12331.01.2020 18:29:32
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber wegen einer "einfachen" Beleidigung 2 Jahre lang Ermittlung? Gelten hier irgendwelche Fristen? Das einzige, das ich finden konnte war eine 3jährige Verfolgungsfrist.

Natürlich kann mir hier niemand etwas bindend sagen. Aber Erfahrungswerte wären ja auch schonmal etwas.
Hätte im Gerichtsverfahren letztes Jahr wegen der Trunkenheit im Verkehr und Beleidigung nicht dann auch die Beleidigung aus 2018 erwähnung finden müssen, wäre es wirklich damals zu einem Strafantrag gekommen?

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#4
 Von 
guest-12331.01.2020 18:29:32
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Damals war es "nur" in Verbindung mit Urinieren in der Öffentlichkeit. Ich hab weder einen Bußgeldbescheid bekommen noch jemals eine Reaktion auf meine Einlassung auf die Anhörung der Polizei.
Mehr ist damals nicht vorgefallen.

Ich hab in der Öffentlichkeit uriniert, die beiden Polizisten sprachen mich drauf an und wollten ein Verwarngeld, ich diskutierte und das uferte aus. Das war im Mai 18
Im Juni bekam ich eine Anzeige per Post und antwortete darauf.
Seitdem gar nichts mehr.

Dann halt im März 19 die Trunkenheitsfahrt, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlicher Angriff.
August das Urteil und November die Rechtskraft.

Natürlich hab ich Sorge, dass da noch ein Echo kommt.
Bei der Trunkenheitsfahrt bzw der Vernehmung an dem Abend wurde ich auf den Vorfall vom Vorjahr angesprochen.

Natürlich tut mir mein Verhalten leid, was ich auch 18 in meiner Antwort geschrieben habe und erklärt habe. Aber dieses "in der Luft hängen" macht mir schon Gedanken.

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#5
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1503 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von go535725-8):
Aber Erfahrungswerte wären ja auch schonmal etwas.
Ok, also meine Erfahrungswerte sagen, dass man den (wohl ausermittelten) Fall von 2018 spätestens zusammen mit dem Fall aus 2019 abgeurteilt bzw. nach 154 StPO eingestellt hätte. Rein praktisch würde ich hier also nichts mehr erwarten.

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#6
 Von 
guest-12331.01.2020 18:29:32
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Ok, also meine Erfahrungswerte sagen, dass man den (wohl ausermittelten) Fall von 2018 spätestens zusammen mit dem Fall aus 2019 abgeurteilt bzw. nach 154 StPO eingestellt hätte. Rein praktisch würde ich hier also nichts mehr erwarten.

Es kam niemals zur Sprache. Weder bei der Gerichtsverhandlung noch in der Anklageschrift.
Einzig bei der Vernehmung der Trunkenheitsfahrt. Also es ist im Polizeiregister eingetragen.
Auch für das Urinieren in der Öffentlichkeit gab es jemals einen Bußgeldbescheid oder gar eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernis.

Ich bin einfach nur irritiert. Die Beleidigung könnte ja über den kleinen Dienstweg unter den Tisch gefallen sein. Aber allein die Ordnungswidrigkeit wegen dem Urinieren.
Ich mach mir natürlich Sorgen, dass da noch etwas kommt.

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#7
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1503 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von go535725-8):
Also es ist im Polizeiregister eingetragen.
Bleibt es auch noch ein paar Jahre ;) Wie gesagt: es würde den Regeln der Kunst widersprechen, wenn da noch etwas käme.

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#8
 Von 
guest-12331.01.2020 18:29:32
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

So wie ich in Erfahrung bringen konnte, gibt es für Eintragungen im Polizeiregister keine Fristen. Ist das richtig?
Also die Beleidigung aus 18 werde ich erstmal als erledigt abhaken. Spätestens nächses Jahr im Juni ist ja die Verfolgungsverjährung. Soweit auch richtig?

Ich möchte natürlich nicht, da ich derzeit Mofa fahre, nicht, dass ich bei einer Polizeikontrolle wegen der Eintragungen in deren Register Probleme bekomme.
Ich hab ja gemerkt bei der Vernehmung, wie mit einem Umgegangen wird (geschlagen, beleidigt). Das möchte ich nicht nochmal erleben.

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#9
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1503 Beiträge, 314x hilfreich)

Wo haben Sie her, dass man bei Vernehmungen geschlagen und beleidigt würde?

Zitat (von go535725-8):
Spätestens nächses Jahr im Juni ist ja die Verfolgungsverjährung. Soweit auch richtig?
Ja, soweit es keine weitere Unterbrechungshandlung gibt.

-- Editiert von DeusExMachina am 30.01.2020 18:42

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