A wohnt in einem Reihenhaus neben B.
Die Frau von A hat auf ihrer Terrasse in der Zeitung etwas von Abschiebung von Asylanten gelesen und sagte dies ihrem Mann, dieser sagte zu ihr, die ****** Ausländer machen ja auch ziemlich oft Ärger, solche gehören natürlich ausgewiesen.
Gleichzeitig, was die Frau von A nicht wusste saß der Nachbar B mit seiner Frau auch auf der Terrasse beim Frühstück. Die Herkunft der Nachbarn ist Griechenland und Georgien, auch das wusste die Familie A nicht. Fam. A hat keinen Kontakt zu B.
Die Nachbarn B fühlten sich dadurch beleidigt und erstatteten gegen A Anzeige.
A und seine Frau haben schon öfter Gespräche auf der Terrasse oder im Garten geführt die B und seine Frau mitgehört und sich betroffen gefühlt haben auch wenn man sie wie hier nicht meinte.
Die Terrassen von A + B sind mit einem 2 m hohen Sichtschutz getrennt.
Nun hat A ein Vorladung bekommen im Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung von Herrn und Frau B bei der Polizei
auszusagen.
Ist es für A sinnvoll hier auszusagen oder sich dazu nicht zu äußern ?
Wird hier ein Strafverfahren folgen ?
Ist hier das öffentliche Interesse zu einem Strafverfahren gegeben ?
Beleidigung von Nachbarn auf der Terrasse
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich denke, die Anzeige wird eingestellt. Es gibt keine Moralpolizei und solange ich keinen Namen nenne und mich direkt auf eine Person beziehe, kann ich so eine Äusserung tätigen.
Die Nachbarn sind anscheinend sehr neugierig und hören lieber anderen zu
Danke für die Antwort, ich sehe das genau so. Es könnte höchstens sein das B die Aussage von A auf sein Handy aufgezeichnet hat und als Beweis vorlegt. Gesagt hat A jedoch trotzdem nichts anderes als eingangs angegeben.
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Dann hätte B sich selber strafbar gemacht.
Hier liegt erstens keine konkrete Beleidigungsabsicht einer konkreten Person vor (außer man wollte argumentieren, man habe bewußt in Hörweite solche Äußerungen getätigt), zweitens ist "alle Ausländer" genau so wenig eine beleidigungsfähige Gruppe wie "alle Soldaten", und dazu gibt es ja ein berühmtes Urteil.
Zitatzweitens ist "alle Ausländer" genau so wenig eine beleidigungsfähige Gruppe wie "alle Soldaten", und dazu gibt es ja ein berühmtes Urteil. :
"Die Ausländer" sind allerdings "Teil der Bevölkerung" im Sinne von § 130 StGB. Von daher sollte man darauf achten, dass einem seine "Meinung" nicht zu sehr auf der Zunge liegt, wenn man denn bei der Polizei eine Aussage machen will. Zumal die Justiz in den letzten vier oder fünf Jahren ziemlich dünnhäutig geworden ist, bei dem Thema. Es kann schnell passieren, dass man mit einer Anzeige wegen Beleidigung in die Polizeidienststelle hineingeht, und mit einer wegen Volksverhetzung wieder heraus kommt.
"In einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören" dürfte weder auf der eigenen Terrasse noch bei der Aussage bei der Polizei einschlägig sein. Ergo den §130 StGB mal im Dorfe lassen.
Zitat:Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören" dürfte weder... noch bei der Aussage bei der Polizei einschlägig sein
Ich schaue morgen im Büro mal, was der Fischer dazu meint
Großartiger Beitrag!
undZitat:Zwei Tage später rief der Polizist A an und klärte A auf, dass er von seine Nachbarn wegen Beleidigung angezeigt wurde und ob er es nicht besser findet keine Aussage zu machen denn er hat für solche Kindereien keine Zeit.
undZitat:Der Polizist sagt weiter, bestraft werden sie sowieso es ist ein neutraler Zeuge da.
Zitat:Der Polizist sagt es liegt in seiner Entscheidung wem man mehr glaubt.
..einfach köstlich! Entweder die neue Top-Story aus 1001 Nacht oder ein prima Fall für Dienstaufsicht und Medien.
Wenn A auf seiner Terrasse mit seiner A'in redet und keine Anhaltspunkte dafür hat, dass die Bs mal wieder zuhören, hat er keinen Vorsatz für eine Beleidigung.
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