Beleidigung/üble Nachrede?

24. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Citron
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung/üble Nachrede?

Hallo,

folgendes:
Eine Person behauptet, wohl aufgrund persönlicher Differenzen, ich und meine Partnerin würden sexuelle Handlungen mit Exkrementen durchführen. Dies hat er auch anderen Personen aus seinem Freundeskreis erzählt.

Nun würde ich gerne wissen wie die Rechtslage in diesem Fall ist. Kann ich Anzeige erstatten? Wenn ja, wegen was? (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung?) Wird sowas im öffentlichen Interesse von Staatswegen verfolgt oder werden solche Verfahren i.d.R eingestellt und es bleibt mir nur die Privatklage?

Danke im vorraus

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Da überträgt wohl einer seine Phantasien auf andere....

Ist ein Antragsdelikt.
Es muss nicht nur Strafanzeige selbst, sondern auch noch Strafantrag gestellt werden.

Es müssen natürlich auch Zeugen benannt werden, die ggfs. aussagen können.

Ob Schmerzensgeld o.ä. drin ist wird ein Annwalt genauer beurteilen können. Der kostet aber Geld.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Vielleicht bleiben die beim Gericht solange liegen bis es verjährt ist. Aber wennn nach einiger Zeit nichts passiertt würde ich mal nachfragen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.782 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen