Hallo,
folgendes:
Eine Person behauptet, wohl aufgrund persönlicher Differenzen, ich und meine Partnerin würden sexuelle Handlungen mit Exkrementen durchführen. Dies hat er auch anderen Personen aus seinem Freundeskreis erzählt.
Nun würde ich gerne wissen wie die Rechtslage in diesem Fall ist. Kann ich Anzeige erstatten? Wenn ja, wegen was? (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung?) Wird sowas im öffentlichen Interesse von Staatswegen verfolgt oder werden solche Verfahren i.d.R eingestellt und es bleibt mir nur die Privatklage?
Danke im vorraus
Beleidigung/üble Nachrede?
24. Mai 2008
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Frage vom 24. Mai 2008 | 13:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung/üble Nachrede?
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#1
Antwort vom 24. Mai 2008 | 15:26
Von
Status: Lehrling (1677 Beiträge, 256x hilfreich)
Da überträgt wohl einer seine Phantasien auf andere....
Ist ein Antragsdelikt.
Es muss nicht nur Strafanzeige selbst, sondern auch noch Strafantrag gestellt werden.
Es müssen natürlich auch Zeugen benannt werden, die ggfs. aussagen können.
Ob Schmerzensgeld o.ä. drin ist wird ein Annwalt genauer beurteilen können. Der kostet aber Geld.
#2
Antwort vom 24. Mai 2008 | 15:57
Von
Status: Student (2977 Beiträge, 839x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 24. Mai 2008 | 16:53
Von
Status: Lehrling (1677 Beiträge, 256x hilfreich)
Vielleicht bleiben die beim Gericht solange liegen bis es verjährt ist. Aber wennn nach einiger Zeit nichts passiertt würde ich mal nachfragen.
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