Beleidigung/Antragsdelikt/außergerichtliche Einigung

5. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Markusmurks
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung/Antragsdelikt/außergerichtliche Einigung

Angenommen A beleidigt B, welches vermutlich nicht das öffentliche Interesse wecken würde.

Darf A dem B eine Entschädigung iSe außergerichtlichen Einigung anbieten?

Hatte letztens einen Thread aufgemacht, weil ein Freund von mir beleidigt (man meinte nicht die Schwelle überschreitend) wurde. DieserHerr hat sich aber nun gemeldet und will sich trotzdem entschuldigen.

Wir wollen es jetzt einem Tierverein zukommen lassen. Uns interessiert es aber nur jetzt alibihalber, ob dies Strafbar wäre bzw ob wir uns bei dem mit irgendwas strafbar machen würden? Danke vielmals. Euer Forum ist wirklich super

-- Editiert von Markusmurks am 05.05.2019 19:39

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Daran ist nichts strafbar.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Markusmurks
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Daran ist nichts strafbar.


Auch nicht, wenn es die „Erheblichkeitsschwelle" überschreiten würde?


bzw. ab wann ist es strafbar, wenn man einem "Opfer" Geld anbietet um nicht zur Polizei zu gehen/Geld für das anzunehmen?


Ihr seid hier drin wirklich sehr informativ. Danke dafür. Als Laie hat man einfach wenig Plan vom (Straf-)Recht


-- Editiert von Markusmurks am 05.05.2019 19:50

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
bzw. ab wann ist es strafbar, wenn man einem "Opfer" Geld anbietet um nicht zur Polizei zu gehen?


Freiwilliges anbieten (und auch die Annahme eines freiwilligen Angebots) ist nie strafbar.

Allerdings hat der Täter keinen Rechtsanspruch darauf, dass das Opfer sich an die Abmachung hält, bzw. kann dennoch strafrechtlich verfolgt werden, wenn das Opfer trotz der Zahlung Anzeige erstattet.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 05.05.2019 19:53

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Markusmurks
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
bzw. ab wann ist es strafbar, wenn man einem "Opfer" Geld anbietet um nicht zur Polizei zu gehen?


Freiwilliges anbieten (und auch die Annahme eines freiwilligen Angebots) ist nie strafbar.

Allerdings hat der Täter keinen Rechtsanspruch darauf, dass das Opfer sich an die Abmachung hält.



Danke dir.
Ich muss hier mal ein Lob an dich (bist mir schon öfters aufgefallen jetzt beim Lesen) und all die anderen aussprechen, die gratis Hilfe geben. Für Leute, die sich nicht auskennen oder einfach nicht genug Geld haben ist dieses Forum und Eure Expertise wirklich einmalig. Bitte hört damit nicht auf, denn ihr helft hier drin wirklich sehr sehr vielen Leuten!!!

-- Editiert von Markusmurks am 05.05.2019 19:55

0x Hilfreiche Antwort

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