Hallo Leute!
Der Hausmeister in unserer Wohnanlage hat mich letzte Tage im Hausflur laut mit "*********" betitelt und mich wiederholt als Dieb bezeichnet.
Ich hatte ihm bereits schriftlich mitgeteilt, dass er mich im Haus nicht des Diebstahls betichtigen darf.
Ich habe ihm nun schriftlich 48 Std. Zeit gegeben, sich bei mir schriftlich oder mündlich zu entschuldigen.
Er schadt eindeutig meinem Ruf.
Welche Möglichkeiten gibt es für mich, wenn er der Entschuldigung nicht nachkommt?
Der einzige Zeuge war seine Frau.
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Beleidigung/Üble Nachrede
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Da die Bezeichnung mit *** überschrieben wurde - Schimpfwörter sind hier nicht gestattet - ist nun nicht bekannt, als was er Sie bezeichnet hat.
Wie auch immer: Sie können Anzeige erstatten. Seine Frau ist wie jeder Zeuge verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Ob sie das macht oder ob sie eine Gefälligkeitsaussage macht kann nicht eingeschätzt werden. Ebenso, wem geglaubt werden würde. Wie wäre es mit einer Beschwerde bei der Hausverwaltung? Selbst wenn er strafgerichtlich verurteilt werden würde hätten Sie ja im Grunde nichts davon.
Das Schimpfwort bezeichnet das untere Ende des Verdauungstrackts!
Ich würde am liebsten eine Unterlassungsklage erwirken, weil ich es nicht einsehe, dass er verbreitet, ich sei ein Dieb!
Meldung an den Verwalter kann ich vergessen.
Der kümmert sich eh nicht!
Gruß und danke!
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Guten Tag,
eine Klage auf Unterlassung ist nur dann begründet, wenn mit einer wiederholten Beeinträchtigung zu rechnen ist.
Bezüglich der strafrechtlichen Möglichkeiten einer Anzeige schließe ich mich meinem Kollegen Wastl an.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
--- editiert vom Admin
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