Beleidigung;Verleumdung

6. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
pedro53
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 3x hilfreich)
Beleidigung;Verleumdung

Hallo

Ist der Ausdruck „ Raffgier „ eine Beleidigung?

Ist der Hinweis in einem Brief „auch euer Bruder hat euch betrogen „ eine Verleumdung?

Ich fühle eine Ehrverletzung.

Kann ich das zur Anzeige bringen.


Hoffe auf euren Rat.


Gruß
Pedro

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ghost0001
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo...

Natürlich kannst du deine "Ehrverletzung" zur Anzeige bringen, ich denke aber die StA wird das Verfahren einstellen und auf den Zivilrechtlichen Weg verweisen.

Auch "raffgier" befinde ich nicht so wirklich als Beleidigung weil es ein Sprachgebrauch ist der eigentlich Umgänglich ist, möchte dir aber da nicht auf die Füsse treten.

Die Sache mit deinem Bruder, ist ja nicht an dich gerichtet, ich könnte mir allerdings vorstellen das dein Bruder hier ggf. betroffen ist und möglicher weise einen Strafantrag stellen kann. Wo bei ich auch davon aussgehe, das auch dies Verfahren eingestellt wird.
Aber es gibt ja noch viele andere Leser die dir vielleicht helfen können und ich lasse mich auch geren belehren wenn ich da was falsches gesagt habe..

mfg

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#2
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

Grundsätzlich hast du das schon richtig gesagt.

Bei der "Raffgier" kommt es, wie bei jeder Beleidigung, auf die genauen Umstände an.

Bei "betrogen" dito, denn es ist nicht klar, ob es sich "nur" um eine umgangssprachliche Meinungsäußerung (= "der hat immer so getan als würde er euch mögen, damit ihr ihn auf jede Feier einladet" ), eine (wahre oder unwahre?) Tatsachenbehauptung ("der hat seine Frau betrogen" ) oder einen (wahren oder unwahren?) Straftatsvorwurf handelt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pedro53
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo
Danke erst mal für die schnellen Antworten.

Ich habe von einem lieben Herrn eine Strafanzeige am Hals wegen " Betrug "

Das konnte ich aber alles wiederlegen.

Auf Nachfrage wie ich mich wehren könnte, sagte man mir, ich sollte Anzeige wegen " falsche Verdächtigung " stellen.

Jetzt warte ich erst mal auf das Schreiben von der STA

In Briefen ,vor der Anzeige des Herren ,hat er bei meinen Geschwistern darauf hingewiesen, dass ich auch sie "Betrüge"

Ich würde aus reiner "Raffgier" handeln.

Es ist halt von mir nur eine Retourkutsche an den lieben Herren.

Grüße
Peter s.

1x Hilfreiche Antwort

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