Person A wird schon seit gut ein halbes Jahr über E-Mail und soziales Netzwerk von jemanden beleidigt mit Schimpfwörter.
Es wurden auch schon zwei Anzeige gemacht, aber nichts passiert.
Nach Rücksprache meinte eine Polizistin das die IPs von dem sozialen Netzwerk was in den USA wohl sitzen soll nicht an deutsche Behörden übermittelt werden. Nun gut, dann fragte ich ihr warum die Polizei dann nicht die IP von der E-Mail nimmt, da dieser Anbieter in Deutschland sitzt. Dazu meinte sie, dass die IPs nur sehr kurz gespeichert werden und eine Anfrage ins leere laufen würde.
Kann es den sowas geben? Ich meine warum machen die dann keine Hausdurchsuchung, auf dem PC des Schreibers wird es doch wohl was geben was man sicher verwerten kann?
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Beleidigungen per Internet
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das schon, aber wie soll man denn den Schreiber finden?
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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"
Wie man den finden soll, na das habe ich doch schon geschrieben.
Man holt sich die IP vom E-Mail Anbieter und fragt bei den Internetanbietern an wem diese zu dieser Zeit gehört hat und dann macht man eine Hausdurchsuchung.
Ich habe mir im Internet mal einige Listen angeschaut wie lange IPs so gespeichert werden. Bei einigen Anbietern sind es nur 2 Tage und bei anderen ist keine Speicherung. Ich dachte bis jetzt immer, dass man im Internet nicht anonym ist, aber wenn die IPs eh nicht auf Vorrat gespeichert werden, ist man es ja dann leider wohl doch.
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-- Editiert Resident100 am 23.06.2013 16:42
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quote:
Dazu meinte sie, dass die IPs nur sehr kurz gespeichert werden und eine Anfrage ins leere laufen würde.
quote:
Kann es den sowas geben? Ich meine warum machen die dann keine Hausdurchsuchung, auf dem PC des Schreibers wird es doch wohl was geben was man sicher verwerten kann?
Dann mach mal eine Hausdurchsuchung, wenn du den Schreiber nicht innerhalb der Zeit findest, in der die IP gespeichert wird..
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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"
Hallo,
was bringt dir die IP, oder der PC mit dem gearbeitet wurde?
Den Beweis, welche Person vor dem Rechner gesessen hat, wirst du damit nicht führen können.
Stefan
So ist es. Zum anderen handelt es sich bei einer Durchsuchung um einen Grundrechtseingriff, der verhältnismäßig sein muss. Das ist bei ein paar Beleidigungen kaum der Fall.
Das wird der TE anders sehen, aber es ist ja üblich, dass die eigenen Rechte immer etwas höher hängen und schutzwürdiger sind als die von anderen.
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