Bemessung Tagessatz zu hoch

10. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
hector8514
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bemessung Tagessatz zu hoch

Hallo zusammen,

ich bin in einem Strafverfahren wegen Verstoß gegen das BtMG . Heute kam der Strafbefehl.
Die Strafe liegt bei 60 Tagessätzen zu je 40€, also 2400€.

Ich bin zur Zeit arbeitslos. Demnach sollte der Tagessatz doch nicht höher als 30€ sein, oder? Ich komme auf etwa 900€ Netto Bezug im Monat.

- Wenn ich nun Beschwerde einreiche, die Strafe akzeptiere, nicht aber die Höhe der Tagessätze, welche zusätzlichen Verfahrenskosten kommen dann auf mich zu?

- Gibt es für den Einspruch eine Vorlage? Darüber wäre ich sehr dankbar. Als Anlage würde ich dann meine Arbeitslosenbescheinigung mitsenden, genügt das?

- Ich möchte auf keinen Fall, das es zu einer Hauptverhandlung kommt, bei der ich erscheinen muss (diese würde zudem in einem anderen Bundesland sehr weit weg von mir erfolgen) und möchte unbedingt Anwaltskosten und zusätzliche Verhandlungskosten vermeiden. Wird eine Hauptverhandlung durch einen Einspruch im Bezug auf die Tagessätze eingeleitet?

Vielen, vielen Dank!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

1. Im Idealfall keine.
2. "Hiermit lege ich Einspruch gegen den Strafbefehl vom ... ein. Der Einspruch wird auf die Höhe des Tagessatzes beschränkt."
3. Vielleicht, vielleicht auch nicht. Wieso brauchen Sie übrigens einen Anwalt, um dem Gericht die falsche TS-Höhe zu erklären - können Sie das nicht allein?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
"Hiermit lege ich Einspruch gegen den Strafbefehl vom ... ein. Der Einspruch wird auf die Höhe des Tagessatzes beschränkt."


...und um Entscheidung im Beschlusswege wird gebeten"

Und das Aktenzeichen nicht vergessen.

Zitat:
Ich bin zur Zeit arbeitslos. Demnach sollte der Tagessatz doch nicht höher als 30€ sein, oder? Ich komme auf etwa 900€ Netto Bezug im Monat.


Wenn Sie daneben nicht noch geldwerte Vorteile, wie etwa freies Wohnen (und ggf. Essen) beim irgendwem (z.B. Eltern...) haben, ja.

Zitat:
Wird eine Hauptverhandlung durch einen Einspruch im Bezug auf die Tagessätze eingeleitet?


Wenn das Gericht es nicht für erforderlich hält und auch die Staatsanwaltschaft sich dieser Ansicht anschliesst, dann nicht.

Wichtig dabei ist, dass klar zum Ausdruck kommt, dass Sie nur die Höhe des einzelnen Tagessatzes angreifen (also die 40,00 EUR) nicht auch die Anzahl der Tagessätze (also die 60). Denn wenn Sie das täten, wäre eine Hauptverhandlung unausweichlich.

Mümmel hat es insoweit schon richtig vorformuliert. Hier nochmal zusammenhängend:

Zitat:
"Hiermit lege ich Einspruch gegen den Strafbefehl [AZ: ...Cs .... Js....../...] vom [Datum] ein. Der Einspruch wird auf die Höhe des Tagessatzes beschränkt und um Entscheidung im Beschlusswege wird gebeten"

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Als Anlage würde ich dann meine Arbeitslosenbescheinigung mitsenden, genügt das?

Wenn sich daraus die Höhe Ihrer Einnahmen ergibt: Ja
Sie brauchen halt Nachweise über Ihre Einkommenshöhe, sonst kann das Gericht nicht im Beschlussweg (= schriftlich) entscheiden. Wenn also die Nachweise nicht ausreichend sind, läuft es auf eine Hauptverhandlung hinaus.
Wenn im Beschlussweg entscheiden wird (= schriftlich), fallen keine zusätzlichen Verfahrenskosten an.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
hector8514
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Ich habe mich zweimal für ca. eine Woche für selbstständige Arbeiten für den Bezug vom ALG abgemeldet. Meine Miete ist leicht vergünstigt, da ich den Vermieter persönlich kenne. Wird das so im Detail geprüft oder gar der Vermieter befragt? Ich tendiere jetzt schon fast dazu, die Strafe zu zahlen und gut ist. Ich wohne in NRW, die Bearbeitung liegt aber beim Amtsgericht München. Sollte ich da zur Verhandlung müssen, würde sich das allein wegen Reisekosten etc. schon nicht rechnen, die ich ja wohl selbst tragen muss, oder würde das dann an zuständige Gericht hier vor Ort weitergeleitet?

Die Hilfe durch einen Anwalt bezog ich in meinem Post auf eine eventuelle Verhandlung, nicht um dem Gericht die falsche TS-Höhe zu erklären. Ich habe einfach generell die Sorge, dass nachher noch mehr Kosten auf mich zukommen als sie eh schon durch die Strafe festgelegt sind.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Die Hilfe durch einen Anwalt bezog ich in meinem Post auf eine eventuelle Verhandlung, nicht um dem Gericht die falsche TS-Höhe zu erklären. In einer Verhandlung würde ja aber nichts anderes verhandelt als die TS-Höhe.
Ich tendiere jetzt schon fast dazu, die Strafe zu zahlen und gut ist. Sie könnten auch einfach Einspruch einlegen und abwarten, OB eine Vorladung kommt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

...und falls eine kommt, können Sie den Einspruch immer noch zurücknehmen, wenn Sie nicht in die Hauptverhandlung wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

...und falls eine kommt, können Sie den Einspruch immer noch zurücknehmen, wenn Sie nicht in die Hauptverhandlung wollen.

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