Benötige ich einen Anwalt? Wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage

4. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Easy10
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Benötige ich einen Anwalt? Wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage

Hallo,
ich war letzte woche mit freunden unterwegs und ordentlich betrunken. habe dann die Polizei gerufen weil mir in einer gaststätte meine geldbörse gestohlen wurde.als die beamten mich zum tathergang befragt haben soll ich wohl sehr agressiv geworden sein und sie mit den worten leck mich und verpisst euch beschimpft haben.

was kann da nun an strafe auf mich zu kommen?

-- Editiert von Easy10 am 04.08.2019 14:08

-- Editiert von Moderator am 04.08.2019 15:02

-- Thema wurde verschoben am 04.08.2019 15:02

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32001 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Easy10):
was kann da nun an strafe auf mich zu kommen?


:forum:
Bitte im Forum Strafrecht nachfragen.

Beamtenbeleidigung----Ohhhaaaa
wo war die sexuelle Grundlage?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

was kann da nun an strafe auf mich zu kommen? Ohne Vorstrafen üblicherweise eine nicht allzu hohe Geldstrafe. Und nein, Sie benötigen keinen Anwalt - zu retten ist da sowieso nichts mehr.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Man könnte die Sache noch entschärfen, indem man sich bei den betroffenen BeamtInnen entschuldigt und der StA gegenüber alles zugibt.

Übrigens gibt es seit mehr als hundert Jahren keine "Beamtenbeleidigung" mehr. Nur dass bei Beleidigungen von BeamtInnen immer ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gegeben ist und der StA nicht unter Verweis auf den Privatklageweg einstellen wird, wie das bei Beleidigungen unter Privatleuten meistens geschieht.

1x Hilfreiche Antwort

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