Bereits Bedrohung?

30. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
norianda
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 18x hilfreich)
Bereits Bedrohung?

Hallo, folgender Fall, der in meinem Bekanntenkreis geschehen ist:
Person A ist ALG2-Empfänger und bekommt unerwartet Hausbesuch von zwei Mitarbeitern des Jobcenters.
Diese teilen ihm mit, dass sie überprüfen möchten, ob Person A dort wirklich lebt.
Person A weiß, dass er die Personen nicht herein lassen muss und versucht mit Argumenten zu beweisen, dass er dort wohne.
("Sehen Sie hier im Flur meine Schuhe (mehrere Paare)", "Dort ist mein Internetrouter" usw.)
Außerdem sagt er im normalen Ton: "Ich habe alle meine Sachen hier, auch meine Waffen".
Dabei handelt es sich um Schreckschusspistolen, die man zu Hause legal aufbewahren darf, dies hat er aber nicht gesagt.

Schließlich wird das Gespräch beendet, die zwei Mitarbeiter des Jobcenters behaupten jetzt, von Person A durch die Aussage mit den Waffen bedroht worden zu sein.
Liegt in dem Satz bereits eine Bedrohung, wenn er völlig neutral ausgesprochen wird?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Ich fühlte mich in der Situation nicht bedroht.
Eher froh im Vorhinein darauf hingewiesen zu sein.
:augenroll:

Signatur:

3113

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Liegt in dem Satz bereits eine Bedrohung, wenn er völlig neutral ausgesprochen wird?


Ja, was anderes außer einer Bedrohung sollte denn sonst mit dem Hinweis auf die Waffen bezweckt gewesen sein?

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#3
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Ist für mich juristisch eher keine Bedrohung. Das Drohen mit einem Verbrechen muss konkret und bestimmend / ernsthaft sein. Dies dürfte hier nicht der Fall sein.

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#4
 Von 
TesoroCibola
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Mit welchem Verbrechen wurde denn hier gedroht? Richtig, mit keinem! Es war somit keine Bedrohung.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119545 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von norianda):
Person A weiß, dass er die Personen nicht herein lassen muss und versucht mit Argumenten zu beweisen, dass er dort wohne.

Besser wäre gewesen nur einen schönen Tag zu wünschen und die Türe zu schließen.


Eine Bedrohuing sehe ich zwar auch nicht, das Problem wird aber sein, das das Ganze schon im Grenzbereich liegt. Ein Richter also am Ende - nach den Aussagen der Zeugen - durchaus anderer Meinung sein könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Was es aber auslösen könnte, wären gefahrenabwehrende Maßnahmen der Polizei beim nächsten Besuch.

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Ich könnte mir schon vorstellen, daß man solche Aussagen, speziell nach den jüngsten Vorkommnissen mit Reichsbürgern, durchaus als Bedrohung verstehen könnte. Ich stimme hh zu.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ob es wirklich Bedrohung (§ 241 StGB ) ist, darüber kann man diskutieren. Alternativ wäre es Nötigung (§ 240 StGB ).

Es kommt dabei nicht darauf an, welche Art von Waffen Person A eigentlich gemeint hat, sondern es kommt ausschließlich darauf an, wie so eine Bemerkung von den Mitarbeitern des Jobcenters verstanden werden musste und sollte. Dazu reicht es, dass die Mitarbeiter das so verstehen sollten, dass es sich um eine Einschüchterung handelt.

Zitat:
Mit welchem Verbrechen wurde denn hier gedroht?


Mit irgendetwas zwischen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB ) und Mord (§ 211 StGB ). Und je nachdem, was man da genau annimmt, war es Nötigung oder Bedrohung. Und Drohung heißt, dass man eine bestimmte Handlung in Aussicht stellt.

Für die Einstufung kommt es auf den Empfängerhorizont an.

-- Editiert von hh am 31.08.2017 00:31

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#9
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Es kommt auf die Intention an, ein Richter hat hier Spielraum

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von norianda):

Liegt in dem Satz bereits eine Bedrohung, wenn er völlig neutral ausgesprochen wird?

§ 241 StGB Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

Beides ist hier nicht ansatzweise erkennbar.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Eine Bedrohung iSv. § 241 kann auch konkludent erfolgen. Der Verweis auf die Waffen könnte(!) eine solche konklundente Drohung sein. Der Tatrichter müßte es im Zweifel am konkreten Fall entscheiden.

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