Hallo, folgender Fall, der in meinem Bekanntenkreis geschehen ist:
Person A ist ALG2-Empfänger und bekommt unerwartet Hausbesuch von zwei Mitarbeitern des Jobcenters.
Diese teilen ihm mit, dass sie überprüfen möchten, ob Person A dort wirklich lebt.
Person A weiß, dass er die Personen nicht herein lassen muss und versucht mit Argumenten zu beweisen, dass er dort wohne.
("Sehen Sie hier im Flur meine Schuhe (mehrere Paare)", "Dort ist mein Internetrouter" usw.)
Außerdem sagt er im normalen Ton: "Ich habe alle meine Sachen hier, auch meine Waffen".
Dabei handelt es sich um Schreckschusspistolen, die man zu Hause legal aufbewahren darf, dies hat er aber nicht gesagt.
Schließlich wird das Gespräch beendet, die zwei Mitarbeiter des Jobcenters behaupten jetzt, von Person A durch die Aussage mit den Waffen bedroht worden zu sein.
Liegt in dem Satz bereits eine Bedrohung, wenn er völlig neutral ausgesprochen wird?
Bereits Bedrohung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich fühlte mich in der Situation nicht bedroht.
Eher froh im Vorhinein darauf hingewiesen zu sein.
Zitat:Liegt in dem Satz bereits eine Bedrohung, wenn er völlig neutral ausgesprochen wird?
Ja, was anderes außer einer Bedrohung sollte denn sonst mit dem Hinweis auf die Waffen bezweckt gewesen sein?
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Ist für mich juristisch eher keine Bedrohung. Das Drohen mit einem Verbrechen muss konkret und bestimmend / ernsthaft sein. Dies dürfte hier nicht der Fall sein.
Mit welchem Verbrechen wurde denn hier gedroht? Richtig, mit keinem! Es war somit keine Bedrohung.
ZitatPerson A weiß, dass er die Personen nicht herein lassen muss und versucht mit Argumenten zu beweisen, dass er dort wohne. :
Besser wäre gewesen nur einen schönen Tag zu wünschen und die Türe zu schließen.
Eine Bedrohuing sehe ich zwar auch nicht, das Problem wird aber sein, das das Ganze schon im Grenzbereich liegt. Ein Richter also am Ende - nach den Aussagen der Zeugen - durchaus anderer Meinung sein könnte.
Was es aber auslösen könnte, wären gefahrenabwehrende Maßnahmen der Polizei beim nächsten Besuch.
Ich könnte mir schon vorstellen, daß man solche Aussagen, speziell nach den jüngsten Vorkommnissen mit Reichsbürgern, durchaus als Bedrohung verstehen könnte. Ich stimme hh zu.
Ob es wirklich Bedrohung (§ 241 StGB
) ist, darüber kann man diskutieren. Alternativ wäre es Nötigung (§ 240 StGB
).
Es kommt dabei nicht darauf an, welche Art von Waffen Person A eigentlich gemeint hat, sondern es kommt ausschließlich darauf an, wie so eine Bemerkung von den Mitarbeitern des Jobcenters verstanden werden musste und sollte. Dazu reicht es, dass die Mitarbeiter das so verstehen sollten, dass es sich um eine Einschüchterung handelt.
Zitat:Mit welchem Verbrechen wurde denn hier gedroht?
Mit irgendetwas zwischen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB ) und Mord (§ 211 StGB ). Und je nachdem, was man da genau annimmt, war es Nötigung oder Bedrohung. Und Drohung heißt, dass man eine bestimmte Handlung in Aussicht stellt.
Für die Einstufung kommt es auf den Empfängerhorizont an.
-- Editiert von hh am 31.08.2017 00:31
Es kommt auf die Intention an, ein Richter hat hier Spielraum
Zitat:
Liegt in dem Satz bereits eine Bedrohung, wenn er völlig neutral ausgesprochen wird?
§ 241 StGB Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
Beides ist hier nicht ansatzweise erkennbar.
Eine Bedrohung iSv. § 241 kann auch konkludent erfolgen. Der Verweis auf die Waffen könnte(!) eine solche konklundente Drohung sein. Der Tatrichter müßte es im Zweifel am konkreten Fall entscheiden.
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