Berufung zurück nehmen

15. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
littlemo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufung zurück nehmen

Hallo,

ich habe eine Beruf eingelegt gegen ein Urteil. Nun möchte ich die Berufung OHNED Anwalt ( aus Kostengründen) zurück nemen. Kann mir jeman dabei helfen?
Ne Vorladung habe ich schon. Muss ich die Berufung beim Landgericht einreichen? Und muss ich das schriftlich machen?
Kann mir jemand ein schriftstück vorschreiben????

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Schreiben Sie einfach an das Landgericht, Aktenzeichen nicht vergessen: Ich nehme die Berufung zurück.

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#2
 Von 
littlemo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay und das geht so einfach???? Kann ich das auch persönlich abgeben beim Landgericht???

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ja.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
littlemo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

muss ich irgent einen grund nennen????
oder muss ich das begründen???
§ 516
Zurücknahme der Berufung

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Reden wir von einem Zivilverfahren oder von einem Strafverfahren?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
littlemo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

von einem Strafverfahren. Und mein anwalt will knapp 300 euro wenn er das bei gericht einreicht, das wir die beruf zurück nehmen. das geld will ich mir sparen.


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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ich frage, weil Sie die ZPO zitieren.
In einem Strafverfahren können Sie ohne Angabe von Gründen das Rechtsmittel zurücknehmen.

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#8
 Von 
littlemo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

achso also könnte ich morgen zum landgericht mit meinem antrag auf beruf zurücknehmen und das gebe ich dort ab. dann brauche ich meinem anwalt nicht das geld hinterherwerfen...?


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#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Richtig. Es ist auch kein Antrag. Sie tun es einfach. Sie erklären, dass Sie die Berufung zurücknehmen.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
littlemo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay sie haben mir sehr geholfen. vielen dank.

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