Berufungsverhandlung Körperverletzung - ich kann den Anwalt nicht (mehr) bezahlen

22. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Rookieoftheyear
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufungsverhandlung Körperverletzung - ich kann den Anwalt nicht (mehr) bezahlen

Hallo zusammen,

ich habe im April eine Berufungsverhandlung (in Oberbayern) wg. vorsätzlicher Körperverletzung. Ich war sicher davon ausgegangen, dass ich schon bei der Verhandlung am Amtsgericht freigesprochen werde - wurde aber eines Besseren belehrt. Aber die Geschichte dahinter hat wohl für meine jetzige Frage keine große Bedeutung.

1. Ich kann mir (m)einen nicht weiter leisten. Mein Anwalt verlangte für meine Vertretung bis zum Amtsgericht 1500,- Euro - und zwar als Pauschale. Eine Rechnung mit Aufstellung der Kosten habe ich aber bis heute nicht bekommen. Nun habe ich Post von ihm erhalten, dass ich nun für die nächste Instanz am Landgericht 2.500,- Euro bezahlen müsse - wieder als Pauschalbetrag.
Ich habe das Geld aber nicht zur Verfügung.
Meine Frage: Wie verhalte ich mich nun? Kann ich Prozesskostenhilfe beantragen? Oder geht das nicht, weil es ein "Strafverfahren" ist? Kann ich dann einen Antrag auf einen Pflichtverteidiger stellen?

2. Ist das "normal", dass man nur einen pauschalen Betrag bezahlt.. und keine Rechnung und/oder Kostenaufstellung bekommt?

3. Seit der Verhandlung am Amtsgericht habe ich jedes Vertrauen in die Gerechtigkeit der deutschen Rechtssprechung verloren. Der Richter hat mir/uns von der ersten Minute keine Möglichkeit zu einer Verteidigung gegeben. Vor der Befragung meiner Zeugen hat er wortwörtlich zu meinem Rechtsanwalt gesagt: "ihnen ist klar, dass wir jetzt mit Falschaussagen zu rechnen haben..". Wir konnten sogar durch unsere Zeugen sowohl durch die Zeugen des Klägers belegen, dass der Kläger schon in der polizeilichen Vernehmung Falschaussagen gemacht und diese in der Verhandlung wiederholt hat. Dies hat sowohl der Richter als auch die Staatsanwältin nur "zur Kenntnis genommen".
Der Kläger hat sich 2 Tage ins Krankenhaus begeben. Ich habe den Entlassungsbericht komplett zerlegt, alle Fachbegriffe übersetzt mit Quellenangabe. Heraus kam, dass absolut nichts auf einen "Schlag an den Hals hindeutet". Es war anscheinend Alles egal - der Richter sah sich den Entlassungsbericht NUR NOCH AUF NACHFRAGE an. Er las ihn Wort für Wort herunter, so wie ihn der Arzt geschrieben hatte. Das wars.
Ich habe meine Enttäuschung am Ende auch kundgetan. Das Ergebnis war, dass der Richter meine Tagessätze im Urteil noch erhöht hat.

Das nur am Rande. Ich bin einfach sehr enttäuscht. Und mittlerweile auch nervlich angegriffen.
Und ich weiß einfach nicht mehr, wie ich mich verhalten soll - oder was ich noch tun kann.

Auch mit meinem Anwalt bin ich nicht zufrieden. Wenn ich einen Termin bei ihm hatte, dann musste er erst ewig in meiner Akte suchen, bis er irgendwas gefunden hatte. Er wusste beim 2. Treffen nicht mehr, ob meine Zeugen bei ihm schon eine Aussage gemacht hatten usw. In der Verhandlung am Amtsgericht war ich der Meinung, er hätte viel öfter (bei den Aussagen der Zeugen und dem Kläger) einhaken und argumentieren können. Ich will damit sagen, ich habe das Gefühl, dass er sich nicht wirklich gut vorbereitet hat.. warum auch immer. Und ich habe keine Hoffnung, dass es beim Landgericht anders wird.

Für Eure Meinungen und Hilfe bin ich sehr dankbar.

Michael Frummet

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Wenn Sie den Anwalt nicht bezahlen können, dann wäre er die erste Person, die das erfahren sollte und man sollte auch mit ihm besprechen warum man mit dem Ausgang id I. Instanz weniger zufrieden ist bzw. Gründe darlegen können, warum man einen Freispruch erwartet hat ...

Ich weiß nicht wie das in Strafverfahren ist, aber ich meine da könnte man fd II. Instanz einen Pflichtverteidiger beigeordnet bekommen, aber das sollen die wahren Wissenden hier beantworten

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rookieoftheyear
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo AltesHaus,

danke für Ihren Beitrag. Dass mein Rechtsanwalt das erfahren sollte, ist klar. Das gehört aber auch nicht zu den Fragen, die ich gestellt habe und auf die ich auf eine Antwort hoffe.
Trotzdem danke.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

1. Prozesskostenhilfe gibt es im Strafverfahren nicht für Angeklagte. Das wird sich zwar in Kürze ein wenig ändern (neues Gesetz) aber das nützt Ihnen jetzt nichts. Einen Pflichtverteidiger gibt es in diesem Fall auch nicht, da die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen.

2. Ein Pauschalhonorar ist nicht ungewöhnlich. 1.500 EUR liegen ungefähr 50% über dem, was bei Abrechnung nach RVG angefallen wäre. Was aber nicht heißen soll, dass 1.500 EUR zu viel oder gar "Wucher" ist.

3. Da entdecke ich jetzt keine Frage

Möglichkeit wäre einen neuen Verteidiger zu suchen und mit dem von Anfang an eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Macht aber wohl nur Sinn, wenn ein Freispruch in Frage kommt, da dann alle Kosten der Staatskasse zur Last fallen. Ansonsten, wenn man z.B. nur die Geldstrafe um 500,00 EUR gesenkt bekommt, aber auf der anderen Seite 2.000 EUR neue Anwaltskosten hat, ist es ja eher witzlos

-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.02.2019 15:02

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rookieoftheyear
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Streetworker,

danke für die hilfreichen Informationen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Optional könnte man auch die Berufung zurück nehmen, meine ich

1x Hilfreiche Antwort

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