Bes. schw. Diebstahl

1. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
SK1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bes. schw. Diebstahl

Hallo, ich suche dieses Forum auf, da ich Rat brauche, und keine Persönlichen Meinungen zum Vorfall, ich weiß dass ich/wir totalen Mist gebaut haben!

Undzwar haben wir (ich (19) und ein Kollege (17)) nach einer Party mit reichlich alkohol intus auf den heimweg gemacht.
Auf den Rückweg fing der Kollege mit faxen an, an autos zu gucken ob diese offen wären, und forderte mich auf, dies auch zu tun, was ich dann auch noch machte :(
irgendwann hatten wir ein auto gefunden und er sprang direkt rein, und wollte es kurzschließen(?), er sagte ich soll mich auch in das auto setzen, und ich nahm auf der Rückbank platz :bang: , dann hatte er gefragt ob ich was Spitzes oder Scharfes hätte, da hab ich ihm dann ein Taschenmesser gegeben dass ich eigentlich immer als Mehrzweckwerkzeug bei mir führe und nicht zur Abschreckung oder so...dann schmiss er mir eine Radioblende entgegen, und wenige sekunden später stand ein Anwohner vor dem Auto und rief die Polizei.
Geschockt rannten wir los (das war auch der moment wo ich erst verstanden habe was ich/wir grade für einen mist gemacht hatten). Wir sind dann in die nächst mögliche hecke verschwunden um abzuwarten was jetzt passiert, und da hab ich gemerkt dass ich die Radioblende noch hatte und hab sie dort liegen gelassen, danach sind wir nach hause.

jedenfalls haben wir beide nun eine Anzeige bekommen, weil er sein Handy und das Messer liegen gelassen hat, und hab mich direkt mit ihm geeinigt, die Wahrheit auszusagen, da wir zu unserem Mist einstehen wollen.
ich würde mich sogar gerne bei dem Opfer persönlich entschuldigen und den entstandenen Schaden ausgleichen.

Ich frage mich nun was mich erwartet. Die Vorladung wurde auf Besonders schweren Diebstahl aus Kraftfahrzeugen ausgeschrieben.
Ist es in diesem Fall ein besonders schwerer Diebstahl? Das Auto war schließlich nicht abgeschlossen.
Und muss ich mit weiteren folgen wegen dem Messer rechnen? (Diebstahl mit Waffen)
Habe schlechtes Gewissen wegen dem was wir da gemacht haben und möchte dies auch wieder gut machen, schließlich würde ich auch nicht wollen das man sowas an meinem eigentum macht.
Was für möglichkeiten gibt es?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

quote:
Was für möglichkeiten gibt es?


1.) Abwarten und darauf hoffen, dass alles wieder gut wird.

2.) Rechtsanwalt aufsuchen, denn
quote:
Das 123recht.net Forum ist ein reines Laien-Forum und stellt keinerlei Rechtsberatung dar! Rechtsberatung im Einzelfall ist untersagt.
.

3.) Noch mehr Autos aufbrechen und darauf hoffen, dass du bald Kost und Logis nicht mehr zu bezahlen brauchst.

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#2
 Von 
SK1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@ dadl6: wollte eigentlich von einem anwalt absehen, aus geldgründen und da wir ja alles gestehen wollen, weil ich mich von solchen vorfällen so schnell wie möglich distanzieren will.
desweiteren wurde nix aufgebrochen!
außerdem war dies meine erste straftat und habe sonst mit der gleichen nix zu tun gehabt.
Muss ich denn mit Konsequenzen rechnen bezüglich des Messers?

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

ein Anwalt ist auch gut teuer. Bei einem 19jährigen kann sowohl Jugend- als auch Erwachsenenstrafrecht angewandt werden. Im Jugendstrafrecht gelten die Strafrahmen des normalen Strafrechtes nicht. Deswegen ist es da relativ unwichtig, worauf der Tatvorwurf lautet. Ich würde da mal Sozialstunden oder Wochenendarrest rechnen. Im normalen Strafrecht ist Diebstahl mit Waffe ein harter Vorwurf. Ob das hier zum Tragen kommt, ist fraglich. Im Forum gab es schon verschieden Debatten, ob das bei einem normalen Taschenmesser überhaupt zutrifft. Es wäre mit einer Geldstrafe oder schlimmstenfalls mit einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, zu rechnen.
Vorläufig bleibt Ihnen nur, abzuwarten, was nachher in der Anklageschrift steht. Die wird Ihnen vor der Verhandlung zugeschickt. Außerdem wird die Jugendgerichtshilfe Sie anschreiben - mit dieser sollten Sie unbedingt Kontakt aufnehmen. Die können Ihnen auch ungefähr sagen, was kommt, weil sie die örtlichen Jugendrichter kennen.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SK1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für diese ausführliche antwort und die Tips!

Dennoch habe ich eine weitere Frage:
Spielt es denn eine rolle dass das auto nicht abgeschlossen war?
und kann man wirklich von besonders schweren diebstahl reden, wenn man unter schock mit der radioblende wegläuft, die man vorher in die hand gedrückt bekommen hat? ich mein ich kann mit einem solchen gegenstand nix anfangen und hab ihn nach einigen metern fallen gelassen...
der wert wird denk ich mal so 15-30€ betragen.
Es war ja in dem fall kein beabsichtigter diebstahl...
und ein besonders schwerer diebstahl bezieht sich doch eigentlich auf ge-/ verschlossene gebäude/räume (?)
Ich mein, klar ist es diebstahl, dadürch dass ich den gegenstand vom Fahrzeug entfernt habe, aber ist das besonders schwerer diebstahl?

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

§ 243(2) StGB schließt einen schweren Fall für geringwertige Sachen generell aus. Aber vielleicht meint man ja, Sie hätten das ganze Auto klauen wollen?
Sie müssen den Vernehmungstermin bei der Polizei nicht wahrnehmen, aber in diesem Falle könnten Sie womöglich einiges klarstellen...

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
SK1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ja eben, deswegen will ich den termin auf jedenfall warnehmen.
Ich depp hab ja hauptsächlich "zugeguckt" (ist zwar auch nicht grade dolle, aber besser als selber aktiv gewesen zu sein), will heißen dass ich auf der rückbank saß, und an dem auto selbst nix gemacht hab, außer halt die blende (die der "kollege" abgerissen hat) angenommen zu haben. Hoffe auch mal dass die Tatsache, dass das auto nicht verschlossen war, sich mildernd auswirken wird.
Denke dass wenn ich nüchtern gewesen wäre mir das ganze theater wegen einer vllt. 15€ teuren Plastik-Blende gespart hätte.


Könnte es passieren dass ich in die Sachbeschädigung(?) durch den Kollegen mit hinein gezogen werde? (Konnte es nicht sehn da es nacht war) Oder müsste ich den durch ihn entstanden schaden mit bezahlen? Ich möchte so gut es geht mich von seinen Taten distanzieren, da er wirklich in diesem auto randaliert hat (Kabel unter dem Lenkrad rausgerissen und ich denk mal dass er die blende auch nicht grad vorsichtig entfernt haben wird), und ich hätte nicht wirklich eingreifen können (bedingt durch fahrzeuggröße).

Ist in diesem fall eventuell an einen TOA zu denken? Ich bereue dass was dort vorgefallen ist und möchte mich auch gerne persönlich bei ihm für alles entschuldigen, aber hab irgendwo sorgen, dass zwischen den Taten meinerseits ("Diebstahl" der blende) und denen meines Kollegen (Sachbeschädigung(?)/Diebstahl) nachher nicht unterschieden wird. Würde dem Opfer gerne eine neue Blende für sein Radio kaufen und somit klar stellen, dass ich es nicht beabsichtigt hab, diese zu Klauen.

vielen dank für all die antworten zu diesem thema.

Ich werde jetzt mal die Verhörung abwarten und hoffe dass sich dort alles klärt.

mfg

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