Beschlagnahme Handy

18. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Mnbbnm123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Beschlagnahme Handy

Angenommen, das Handy von Person A wird beschlagnahmt und eingezogen , werden dann auch die Gegenstände eingezogen, die mit dem Handy gekauft wurden, von legalen Online Shops , legal finanziert ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Mnbbnm123):
werden dann auch die Gegenstände eingezogen, die mit dem Handy gekauft wurden,

Wenn das so im Beschluss steht oder sich so im Laufe des Verfahren ergibt, klar - warum auch nicht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mnbbnm123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

In welchen Fällen dürfen solche Gegenstände eingezogen werden ? Da sie ja legal finanziert und erworben wurden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Wenn sie zu Straftaten benutzt werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Mnbbnm123):
In welchen Fällen dürfen solche Gegenstände eingezogen werden ? Da sie ja legal finanziert und erworben wurden

In allen Fällen in denen das Gericht dies rechts- und ermessenfehlerfrei bestimmt hat.

Da gibt es einige Varianten, weil sie zu Straftaten benutzt wurden, weil Sie mit der "Beute" erworben wurden, Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft, Vermögensabschöpfung, ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Mnbbnm123):
werden dann auch die Gegenstände eingezogen, die mit dem Handy gekauft wurden, von legalen Online Shops , legal finanziert ?


Nicht aufgrund dessen, dass sie mit dem Handy gekauft wurden. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Da müsste schon eine neue Rechtsgrundlage her, für die Gegenstände als solche. Beispiele siehe Mümmel und HvS.

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