Angenommen, das Handy von Person A wird beschlagnahmt und eingezogen , werden dann auch die Gegenstände eingezogen, die mit dem Handy gekauft wurden, von legalen Online Shops , legal finanziert ?
Beschlagnahme Handy
18. September 2021
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Frage vom 18. September 2021 | 16:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Beschlagnahme Handy
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#1
Antwort vom 18. September 2021 | 16:41
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
Zitatwerden dann auch die Gegenstände eingezogen, die mit dem Handy gekauft wurden, :
Wenn das so im Beschluss steht oder sich so im Laufe des Verfahren ergibt, klar - warum auch nicht?
#2
Antwort vom 18. September 2021 | 16:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
In welchen Fällen dürfen solche Gegenstände eingezogen werden ? Da sie ja legal finanziert und erworben wurden
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. September 2021 | 16:53
Von
Status: Unbeschreiblich (32890 Beiträge, 17271x hilfreich)
Wenn sie zu Straftaten benutzt werden.
#4
Antwort vom 18. September 2021 | 17:05
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatIn welchen Fällen dürfen solche Gegenstände eingezogen werden ? Da sie ja legal finanziert und erworben wurden :
In allen Fällen in denen das Gericht dies rechts- und ermessenfehlerfrei bestimmt hat.
Da gibt es einige Varianten, weil sie zu Straftaten benutzt wurden, weil Sie mit der "Beute" erworben wurden, Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft, Vermögensabschöpfung, ...
#5
Antwort vom 18. September 2021 | 18:20
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Zitatwerden dann auch die Gegenstände eingezogen, die mit dem Handy gekauft wurden, von legalen Online Shops , legal finanziert ? :
Nicht aufgrund dessen, dass sie mit dem Handy gekauft wurden. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Da müsste schon eine neue Rechtsgrundlage her, für die Gegenstände als solche. Beispiele siehe Mümmel und HvS.
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