Hallo wurde mal Betrunken angehalten das war 2001 daraus gin dann 2003 ein Beschluß mit einer Geldstrafe, von dieser habe ich einen teil bezahlt, irgendwie aber nicht alles und jetzt kommen die von der gerichtskasse nach 6 jahren und wollen den rest.
Meine frage verjährt so was wenn ja in was für einem zeitraum
danke für euere antworten.
vg euer behcet
Beschluss / Verjährung
26. Juni 2009
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Frage vom 26. Juni 2009 | 23:00
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschluss / Verjährung
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#1
Antwort vom 27. Juni 2009 | 00:17
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Mit Beschluß meinen Sie sicher einen "Strafbefehl"?!
Was soll denn jetzt beigetrieben werden? Die Strafe als solches oder die Verfahrenskosten? Wohl eher letzteres, denn wenn Sie die Strafe nicht gezahlt hätten, wären Sie in Ersatzhaft gewandert.
#2
Antwort vom 29. Juni 2009 | 10:20
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
die Ferfahrenskosten
vg behcet
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#3
Antwort vom 29. Juni 2009 | 21:15
Von
Status: Praktikant (939 Beiträge, 269x hilfreich)
30 Jahre, oder?
Sind deine Rechtschreibkenntnisse eigentlich auch verjährt oder hast du schon immer so geschrieben?
#4
Antwort vom 29. Juni 2009 | 22:56
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Könnten auch nur 4 Jahre nach § 5 GKG sein, bin mir aber nicht sicher, da dort auch aufs BGB verwiesen wird. Man kann ja einfach mal die Einrede der verjährung geltend machen und gucken was die antworten....
Und jetzt?
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