Beschluss / Verjährung

26. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
behcet
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschluss / Verjährung

Hallo wurde mal Betrunken angehalten das war 2001 daraus gin dann 2003 ein Beschluß mit einer Geldstrafe, von dieser habe ich einen teil bezahlt, irgendwie aber nicht alles und jetzt kommen die von der gerichtskasse nach 6 jahren und wollen den rest.

Meine frage verjährt so was wenn ja in was für einem zeitraum

danke für euere antworten.


vg euer behcet

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Mit Beschluß meinen Sie sicher einen "Strafbefehl"?!

Was soll denn jetzt beigetrieben werden? Die Strafe als solches oder die Verfahrenskosten? Wohl eher letzteres, denn wenn Sie die Strafe nicht gezahlt hätten, wären Sie in Ersatzhaft gewandert.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
behcet
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

die Ferfahrenskosten


vg behcet

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

30 Jahre, oder?

Sind deine Rechtschreibkenntnisse eigentlich auch verjährt oder hast du schon immer so geschrieben?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Könnten auch nur 4 Jahre nach § 5 GKG sein, bin mir aber nicht sicher, da dort auch aufs BGB verwiesen wird. Man kann ja einfach mal die Einrede der verjährung geltend machen und gucken was die antworten....

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen