Beschuldigt Btm aus Internet zu haben

4. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)
Beschuldigt Btm aus Internet zu haben

Hallo
Ich habe einen Brief von der Polizei Dienststelle bekommen das ich zur
Vernehmung wegen Verstoß gegen btmg (Bestellung Amphetamine via Internet)
Kommen soll.

Ich soll angeblich Amphetamine im Internet bestellt haben.
Wovon ich aber absolut nichts Weiß und ich es auch sicher nicht getan habe.

Habe vor ner weile ne zeit lang bei meiner Freundin gewohnt um von Drogen fernzuhalten.
In dieser Zeit habe ich 2 "Freunde" und eine Freundin (die nur Gelegentlich) bei mir wohnen lassen.
Jetzt droht mir ein Verfahren.
Ich habe niemals Drogen bestellt.

Ich kanns mir nur erklären dass einer von den dreien sich die Amphetamine bestellt haben.

Natürlich hat es keiner zugegeben.

Werde es der Polizei mit Angaben der Namen so schildern aber wenn keiner es vor mir Zugeben hat wird es sicher keiner. Bei der Polizei tun.

Meine Fragen:

*** Was kann das für Konsequenzen für mich haben ???

* bin ich trotzdem der Schuldige. Nur Weil es mein Briefkasten war????

* können die 3 deswegen belangt werden??
Da alle es abstreiten damit was tun zu haben??

^ die Polizei muss ja eigentlich einem zweifelsfrei nachweisen das man die Tat begannen hat und dafür beweise haben.

* Können ja nicht einfach die Menge auf alle drei aufteilen, oder alle einfach alle verurteilen ohne irgendwelche Beweise.

*** Sehe ich das alles so richtig??

Macht mir gerade große Sorgen da es für mich ein Bewährungs Verstoß wäre.

Vielen Dank für antworten.

Liebe grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt und sprechen Sie mit dem die Verteidigung ab. Oder Sie sprechen zuvor die drei Zwischenmieter an, ob nicht doch einer etwas dazu zu sagen hat.

Ohne jede Einlassung von Ihnen wird der Staatsanwslt nur sehen, dass da Drogen bestellt, bezahlt und an Ihre Adresse geliefeet wurden (davon kann man wohl ausgehen). Das reicht für eine Verurteilung, ganz einfach weil niemand ernsthaft auf die Idee kommen würde daran zu zweifeln, dass Sie auch dafür verantwortlich sind, wenn Sie da nunmal durchgehend gemeldet waren (und die anderen nicht). Wo keine vernünftigen Zweifel sind, da sind auch keine Beweisprobleme. Strafbefehel oder Anklage (wahrscheinlicher) wären dann garantiert.

Ich würde meine Einlassung aber nicht selber verfassen wollen. Schon die Begrpndung des zweitweisen Auszugs mit den Drogenproblemen kann bei so einem Vorwurf schnell zur Stolperfalle werden. Insbesondere da Sie offenbar wegen einer anderen BTM-Sache auf Bewährung sind und schonmal Probleme mit anhaltendem Drogenkonsum hatten, ist zum einen Ihre Täterschaft überaus naheliegend, zum anderen geht es dann ganz einfach um viel für Sie. Vor allem dann, wenn Sie selber (noch) nicht die Bestellmenge kennen.

Vor diesem Hintergrund (irgendwas zu Drogen hätten Sie ja sowieso zu erzählen) würde ich auch keinesfalls den Termin bei der Polizei wahrnehmen, sondern (wenn das Geld für den Anwalt fehlt) lieber schriftlich dazu Stellung nehmen.

Sie (und Ihr Anwslt sollte dabei helfen) müssen Zweifel an Ihrer Täterschaft reinbringen oder Ihre Täterschaft geradezu unwahrscheinlich erscheinen lassen, indem Sie auf die Besonderheiten in diesem Fall hinweisen, also die Wohnsituation. Diese Wohnsituation werden Sie dann noch glaubhaft machen müssen. Ich nehme aber mal an, dass Ihnen das gelingen sollte. Geht man davon aus, dass zwei der drei Zwischenmieter unschuldig sind, dann sollten ja jedenfalls die beiden kein Problem dsmit haben, das mit der Zwischenmiete zu bestätigen, oder? Gegebenenfalls lässt sich auch über Bankdaten usw. weiter nachvollziehen, wer da bestellt hat. Nur muss dazu die Polizei überhaupt erstmal von den anderen Personen erfahren

Natürlich schließt die Anwesenheit der anderen Ihre Täterschaft nicht aus. Vielleicht waren Sie ja sogar alle Mittäter? Dann könnte es tatsächlich eine geneinsame Verurteilung geben. Das setzt aber mindestens voraus, dass alle Beteiligten auch von der Bestellung wussten (zumindest muss das Gericht davon ausgehen).

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
*** Was kann das für Konsequenzen für mich haben ???

Im worst case: Anaklage und Verurteilung. Ob der worst case eintritt, das müssten Sie in einem Hellseherforum fragen.

Zitat:
* bin ich trotzdem der Schuldige. Nur Weil es mein Briefkasten war????

Nein. Aber irgendwer muss es ja bestellt (und vor allem auch bezahlt) haben.
Solche Verfahren laufen ja meist dadurch an, dass der betreffende Online-Drogenhändler hochgenommen wurde und die Polizei seine Kundenkartei gefunden hat. Wenn dann Ihre Kontonummer bei den Bezahldaten auftaucht, oder die Bestellung von Ihrer Mailadresse aus aufgegeben wurde, dann wird es schon enger.

Zitat:
* können die 3 deswegen belangt werden??
Da alle es abstreiten damit was tun zu haben??

Kommt halt drauf an, was die Polizei so in der Hand hat - siehe letzter Abschnitt.

Zitat:
die Polizei muss ja eigentlich einem zweifelsfrei nachweisen das man die Tat begannen hat und dafür beweise haben

Nein. Die Tat muss nur "zur Überzeugung des Gerichts" nachgewiesen werden. Und "zur Überzeugung des Gerichts" muss nicht unbedingt ein 100%-Beweis sein.

Zitat:
* Können ja nicht einfach die Menge auf alle drei aufteilen, oder alle einfach alle verurteilen ohne irgendwelche Beweise.

Richtig. Aber es ist sinnlos, sich darüber Gedanken zu machen, wenn man nicht weiß, welche Beweise die Polizei hat.

Zitat:
Macht mir gerade große Sorgen da es für mich ein Bewährungs Verstoß wäre.

Normalerweise würde ich dazu raten, erstmal abzuwarten. Aber wenn Sie unter Bewährung stehen und (so klingt es für mich) in einem "BtM-affinen Umfeld" verkehren, wäre anwaltliche Hilfe wahrscheinlich keine schlechte Idee.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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