Beschuldigt des Diebstahls und der Hehlerei

4. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Bernd86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Beschuldigt des Diebstahls und der Hehlerei

Zum "Tathergang":

Am 15.4.15 habe ich, kurz vor Ladenschluss, in der örtlichen Filiale meines Mobilfunkanbieters einen neuen Vertag abgeschlossen und ein neues I-Phone 6 erhalten, im Folgenden IP1 genannt.
Am 16.4.15 wurden nach einer morgendlichen Bestandsaufnahme in dem Laden drei I-Phone 6 gestohlen gemeldet. Bei einem dieser Handys handelte es sich um meines (IP1). Die übrigen zwei werden im Folgenden IP2 und IP3 genannt.
IP1ist meiner Mobilfunknummer zuzuordnen. Klar.
IP2 war keiner Nummer zuzuordnen. Daher auch die Beschuldigung der Hehlerei. Es wurde angenommen, dass sich IP2 auch in meinem Besitz befindet.
IP3 konnte einer östereichischen Nummer zugeordnet werden. Darum kümmert sich also dann Österreich.
Konkret wird mir also vorgeworfen IP1 und IP2 gestohlen bzw als Hehlerware gekauft und/oder verkauft zu haben!

Am 3.6.15 wurde dann bei einer Hausdurchsuchung in meiner Wohnung mein IP1 sichergestellt. IP2 nicht. Hab' ich ja auch nicht!
Dabei habe ich das Handy rechtmäßig erworben. Das ist auch alles vertraglich nachweisbar und nachvollziehbar.
Meine Aussage habe ich am gleichen Morgen im örtlichen Polizeirevier gemacht. Mein Handyvertrag und andere nützliche Unterlagen wurden kopiert und als Beweise aufgenommen.
Nachdem der POK meine Aussage aufgenommen hatte, konnte ich die Gelegenheit nutzen und ihn in ein kurzes Gespräch verwickeln. Hierbei erklärte mir der Polizist, dass ich für ihn jetzt erstmal nicht mehr unter Verdacht stehe das mir angelastete Delikt begangen zu haben. Auch die Informationen aus dem obigen Absatz konnte ich dem Gespräch entnehmen.
Dass der Polizist mich nicht mehr verdächtigt ist ja schön und gut, hilft mir aber leider wenig, da ja die Staatsanwaltschaft das Sagen hat.

Am 25.7.15 habe ich der örtlichen Staatsanwaltschaft folgende E-mail geschickt:

- Sehr geehrte Damen und Herren,

am 03.06.2015 wurde mein rechtmäßig erworbenes I-Phone 6 (IMEI: ***************) im Zuge einer Hausdurchsuchung von der Polizei beschlagnahmt und der Staatsanwaltschaft zu Prüfung übergeben.
In der heutigen Zeit bin ich, wie die meisten anderen Menschen auch, abhängig von einem funktionierenden Mobiltelefon. Leider ist mein Ersatztelefon mittlerweile in seiner Funktionsfähigkeit eingeschränkt. Dies wirkt sich momentan akut negativ auf meine geschäftliche Kommunikationsfähigkeit aus.
Aus diesem Grund möchte ich Sie hiermit höflich darum bitten die Bearbeitung meines Falles zu beschleunigen.

Mit freundlichen Grüßen,

-

Heute habe ich eine Antwort erhalten:

Betreff: Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Diebstahls

"... eine Entscheidung über Herausgabe des sichergestellten Handys ist frühestens nach Abschluss der Ermittlungen möglich. Diese dauern derzeit noch an."


Besteht für mich die Möglichkeit das Verfahren doch noch irgendwie zu beschleunigen?
Ich kann nicht ganz nachvollziehen wieso das solange dauert. Das ist mein rechtmäßig erworbenes Eigentum und meiner Meinung nach offensichtlich das ich mit dem Diebstahl nichts zu habe.
Die haben eine Nummer auf dem Handy. Diese Nummer ist identisch mit der auf dem Vertrag. Für mich sieht das nach einem einfachen Buchungsfehler im System des Ladens aus. Wo ist das Problem?

Vielen Dank schonmal,

LG



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Besteht für mich die Möglichkeit das Verfahren doch noch irgendwie zu beschleunigen?


Nein.

Zitat:
Ich kann nicht ganz nachvollziehen wieso das solange dauert.


Weil StA und Polizei nicht nur deinen Fall bearbeiten.

Zitat:
Am 16.4.15 wurden nach einer morgendlichen Bestandsaufnahme in dem Laden drei I-Phone 6 gestohlen gemeldet.


IMO ist der erfolgversprechendste Ansprechpartner hier der Laden. Wenn der grob fahrlässig ein lt. Unterlagen verkauftes Handy der Polizei als gestohlen meldet, muß er auch für die Folgen aufkommen, insbesondere dir Schadensersatz zahlen (zumal dir mittlerweile ein Ersatzkauf zugebilligt werden könnte, da du nicht wochenlang abwarten mußt).

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bernd86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich würde ja gerne in den Laden gehen... Allerdings hat mich die Polizei darum gebeten auch damit bis zum Abschluss der Ermittlungen gegen mich zu warten. Es könne ja sein, dass jetzt gegen den Ladenbesitzer ermittelt wird...

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Fragen Sie am besten nochmals bei der Polizei nach - eventuell gibt diese (nach Nachfrage bei der StA) das Telefon von sich aus wieder raus oder kann Ihnen einen Tipp geben, was Sie machen können.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Es könne ja sein, dass jetzt gegen den Ladenbesitzer ermittelt wird...


Was sollte das für eine Relevanz für deinen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Ladenbesitzer haben? Der besteht, egal ob der vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.

Und daß gegen ihn ermittelt wird, wenn er die Tat selber begangen hat, kann er sich auch ausrechnen.

2x Hilfreiche Antwort

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