Beschuldigter

14. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Stellalein
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschuldigter

Hallo, ich hab eine dringende frage, ein guter Freund hätte heute gerichtsverhandlung als Beschuldigter gehabt und ist nicht erschienen er ist krank und hatte dies auch mitgeteilt. Aber dann kam die Polizei und wollte ihn holen, aber er war nicht Zuhause.
Meine Frage ist jetzt war das ein vorführungsbefehl oder sogar ein Haftbefehl, was kann jetzt noch passieren? Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38369 Beiträge, 13983x hilfreich)

...krank, aber im Städtchen unterwegs. So was kommt gut an. Ob jetzt ein Haftbefehl erlassen worden ist, das können wir hier nicht abschätzen. Woher sollen wir das wissen? Das wissen die, die in der Verhandlung anwesend waren. Jedenfalls ist ja die Vorführung gescheitert.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat:
..krank, aber im Städtchen unterwegs. So was kommt gut an.

Naja, eventuell war man ja auch gerade beim Doc ...



Die Begründung "bin krank" ist kein Grund nicht zu einer Verhandlung zu erscheinen.


Je nachdem was da verhandelt werden sollte, macht die Justiz nun das gleiche was jeder Mensch macht wenn etwas wichtiges abhanden gekommen ist: es sorgfältig suchen und wenn man es findet dafür sorgen das es nicht mehr so schnell abhanden kommt ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

jetzt war das ein vorführungsbefehl oder sogar ein Haftbefehl Beides ist möglich. Und entsprechend wird er verhaftet oder zur nächsten Verhandlung vorgeführt.

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