Beschuldigter bei Stalking, Beleidigung - was jetzt?

11. März 2026 Thema abonnieren
 Von 
kirschbaum9374
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschuldigter bei Stalking, Beleidigung - was jetzt?

Hallo,

ich wurde von meiner Ex Freundin angezeigt wegen leichtem stalking, Beleidigung, angeblicher Körperverletzung und Sachbeschädigung.
Klingt erstmal sehr eigenartig.

Im Endeffekt waren wir 8 Jahre zusammen und es ist vor 2 Wochen in einem Streit eskaliert. Sehr betrunken habe ich sie im Chat beleidigt 7-8 mal.
Dazu noch angeblich leichte Körperverletzung, geschubst laut ihr, wovon ich aber nichts weiß und ich der Meinung bin sie würde es erfinden.
Außerdem soll ich während meines Ausrasters noch betrunken eine leichte Schramme in einen Tisch gemacht haben.

Danach habe ich noch 2 Wochen versucht die Situation zu klären, aber nicht bedrohlich oder irgendwas, sondern sehr entschuldigend und emotional.
Ich war nur vor Ort wegen plausiblen Dingen aber habe ihr viel geschrieben. Sie hat mir aber eigentlich auch oft geantwortet und wir haben uns zum reden getroffen.
Jetzt hat sie mich wegen allem angezeigt, einschließlich stalking.
Was kommt da am wahrscheinlichsten bei raus? Zu mir, ich bin 23, hatte noch nie was mit der Polizei zutun usw.

Also Beleidigungen kann sie durch Nachrichten sehr einfach nachweisen. Stalking eigentlich nur so halb da ich ihr zwar viel geschrieben habe aber halt mit guter Intention und nicht bedrohlich.
Und es handelt sich hierbei um einen Zeitraum von 2,5 Wochen NACH unserer Trennung.
Wie müsste sie Körperverletzung und die Sachbeschädigung nachweisen? Weil ein bloßes Bild von der schramme am Tisch reicht ja nicht. Wenn dann bräuchte sie ja ein wirkliches Video von meine Ausraster oder? Zeugen gibt es auch nicht da wir zu zweit im Haus waren.
Wie handhabt die Staatsanwaltschaft solche Fälle?

Mit freundlichen Grüßen




36 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40071 Beiträge, 6534x hilfreich)

Zitat (von kirschbaum9374):
Jetzt hat sie mich wegen allem angezeigt, einschließlich stalking.
Das durfte sie.
Zitat (von kirschbaum9374):
Was kommt da am wahrscheinlichsten bei raus? Zu mir, ich bin 23, hatte noch nie was mit der Polizei zutun usw.
Am wahrscheinlichsten erhältst du erstmal Post von der Staatsanwaltschaft.
Woher weißt du von den einzelnen angezeigten Tatbeständen?

Deine EX hat dich wegen diverser Straftaten angezeigt.
Insofern muss sie zunächst mal nichts nachweisen oder beweisen.

- § 238 StGB, leichtes Stalking ist kein Tatbestand.
- § 185 StGB
- § 223 StGB
- § 303 StGB
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129605 Beiträge, 41339x hilfreich)

Zitat (von kirschbaum9374):
Was kommt da am wahrscheinlichsten bei raus?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von kirschbaum9374):
Wie müsste sie Körperverletzung und die Sachbeschädigung nachweisen?

Zeugen, Fotos, Videos, Gutachten, ...



Zitat (von kirschbaum9374):
Weil ein bloßes Bild von der schramme am Tisch reicht ja nicht.

Nö, aber zusammen mit der Zeugenaussage reicht das schon


Zitat (von kirschbaum9374):
Wenn dann bräuchte sie ja ein wirkliches Video von meine Ausraster oder?

Genau, oder ...



Zitat (von kirschbaum9374):
Zeugen gibt es auch nicht da wir zu zweit im Haus waren.

Damit gibt es schon mal mindestens einen Zeugen ...



Zitat (von kirschbaum9374):
Wie handhabt die Staatsanwaltschaft solche Fälle?

Man wird einen Anhörungsbogen erhalten bzw. zur Vernehmung geladen werden.
Die Staatsanwaltschaft schaut sich die Akten dann an und entscheidet, ob Anklage, Strafbefehl, Einstellung mit Auflage oder Einstellung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42377 Beiträge, 14728x hilfreich)

Sie muss überhaupt nichts nachweisen, das muss die Ermittlungsbehörde, und das ist die Staatsanwaltschaft. Entweder sie glaubt ihr, oder nicht. Und davon ist dann die weitere Vorgehensweise abhängig.

wirdwerden

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9824 Beiträge, 2071x hilfreich)

Zitat (von kirschbaum9374):
talking eigentlich nur so halb da ich ihr zwar viel geschrieben


kommt halt darauf an, wie oft und was man schreibt.

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https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34405 Beiträge, 17795x hilfreich)

Am wahrscheinlichsten erhältst du erstmal Post von der Staatsanwaltschaft. Nö - falls tatsächlich eine Anzeige vorliegt, was ich bezweifele, würde er Post von der Polizei erhalten.
Woher weißt du von den einzelnen angezeigten Tatbeständen? Die Ex-Freundin hat behauptet, ihn angezeigt zu haben, würde ich mal tippen. Oder anders gesagt, es ist gut möglich, dass es gar keine Anzeige gibt.
§ 238 StGB, leichtes Stalking ist kein Tatbestand Es gibt überhaupt kein "Stalking" im deutschen StGB - wie man im § nachlesen, stellt dieser "Nachstellung" unter Strafe, nicht "Stalking".

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
kirschbaum9374
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie kann denn ein reines Bild einer Schramme in einem Tisch zusammen mit einer Zeugenaussage ausreichen? Wo ist denn da der Beweis? Dann kann ich ja jeden x beliebigen Schaden in meiner wohnung anzeigen und sagen Peter wars?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129605 Beiträge, 41339x hilfreich)

Zitat (von kirschbaum9374):
Wie kann denn ein reines Bild einer Schramme in einem Tisch zusammen mit einer Zeugenaussage ausreichen? Wo ist denn da der Beweis?

Man braucht keine Beweise, selbst bei den ganz großen Sachen wie Mord (BGH Az. 4 StR 198/21 (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021164.html)) und Totschlag (BGH Az. 1 StR 309/21 (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022055.html)). Denn es reicht, wenn das Gericht zur Überzeugung gekommen ist, das keine (vernünftigen) Zweifel bestehen.

Das mit dem "beweisen" ist also mitunter leichter als manch einer glaubt ...
https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/familie-zieht-vor-europaeisches-gericht-art-283315
https://www.merkur.de/welt/unschuldig-in-haft-freispruch-fuer-genditzki-rechtskraeftig-zr-92403703.html
Ilona Haslbauer und Gustl Mollath sind weitere Fälle ...

In sofern würde ich mich mit "wo ist der Beweis" nicht so sicher fühlen.



Zitat (von kirschbaum9374):
Dann kann ich ja jeden x beliebigen Schaden in meiner wohnung anzeigen und sagen Peter wars?

Ja.
Wenn Du weist das es Peter gar nicht gewesen sein kann, ist es jedoch eine Straftat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34405 Beiträge, 17795x hilfreich)

Dann kann ich ja jeden x beliebigen Schaden in meiner wohnung anzeigen und sagen Peter wars? Natürlich können Sie falsche Beschuldigungen erheben und falsche Aussagen machen - Sie können auch morden, Brände legen etc. Was genau ist jetzt so aufregend an der Feststellung, dass Sie in der Lage sind, Straftaten zu begehen? Wenn Sie in der Zeitung von einem unaufgeklärten Tötungsdelikt lesen, denken Sie dann auch immer "Hey, da könnte ich ja den XY vom Balkon stoßen"?


-- Editiert von User am 25. März 2026 21:56

-- Editiert von User am 25. März 2026 21:59

-- Editiert von User am 26. März 2026 16:31

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
kirschbaum9374
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Denn es reicht, wenn das Gericht zur Überzeugung gekommen ist, das keine (vernünftigen) Zweifel bestehen.


Ist nicht alleine meine Aussage dass es nicht passiert ist Zweifel genug? Zumal dazu noch andere Sachen kommen, dass ich Chats habe wo sie selbst davon spricht sich Hass einzureden, und zu sagen sie bräuchte einen Psychologen. Das kreidet ihre Glaubwürdigkeit zusätzlich an. Aber sollte nicht alleine meine eindeutige Aussage Zweifel genug sein?

Auch im Bezug auf die Körperverletzung wo angeblich ein blauer Fleck durch entstanden ist.
Ich weiß dass das nicht passiert ist und werde das auch aussagen.
Sie hat nicht einen einzigen Beweis außer ihre Aussage.
Außerdem studiere ich und hatte noch nie was mit der Polizei zutun also bin nicht vorbestraft oder irgendwas.

Also wie kann es sein dass in Deutschland Menschen völlig ohne Beweise verurteilt werden?
Meine Aussage und ihr widersprüchliches Verhalten sollten doch Zweifel genug sein.

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#10
 Von 
kirschbaum9374
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Dann kann ich ja jeden x beliebigen Schaden in meiner wohnung anzeigen und sagen Peter wars? Natürlich können Sie falsche Beschuldigungen erheben und falsche Aussagen machen - Sie können auch morden, Brände legen etc. Was genau ist jetzt so aufregend an der Feststellung, dass Sie in der Lage sind, Straftaten zu begehen? Wenn Sie in der Zeitung von einem unaufgeklärten Tötungsdelikt lesen, denken Sie dann auch immer "Hey, da könnte ich ja den XY vom Balkon stoßen"?


Aufregend ist daran dass ich wegen Tatbeständen angezeigt wurde die NICHT passiert sind und ich mir jetzt trotzdem Gedanken machen muss da anscheinend eine Aussage ohne jeglichen Beweis reichen kann.

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#11
 Von 
kirschbaum9374
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
(https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022055.html)). Denn es reicht, wenn das Gericht zur Überzeugung gekommen ist, das keine (vernünftigen) Zweifel bestehen.


Naja da gab es ja anscheinend Zeugenaussagen, Blutspuren auf einem Teppich, im Flur und in der Wohnung Blutspuren etc. Das ist ja nicht nichts.
Obwohl ich es trotzdem hart finde das hierzulande Leute verurteilt werden ohne handfesten Beweis.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129605 Beiträge, 41339x hilfreich)

Zitat (von kirschbaum9374):
Ist nicht alleine meine Aussage dass es nicht passiert ist Zweifel genug?

Mal abgesehen davon das wohl 99% der Täter "war ich nicht" behaupten, darf der Beschuldigte lügen das sich die Balken biegen.



Zitat (von kirschbaum9374):
da anscheinend eine Aussage ohne jeglichen Beweis reichen kann.

Die Aussage der Zeugin ist ein Beweis.



Zitat (von kirschbaum9374):
Also wie kann es sein dass in Deutschland Menschen völlig ohne Beweise verurteilt werden?

Sobald das Gericht ein Indiz zum Beweis erhebt, ist er da der Beweis. Insofern wurde in der Bundesrepublik noch nie jemand völlig ohne Beweis verurteilt.



Zitat (von kirschbaum9374):
Ich weiß dass das nicht passiert ist und werde das auch aussagen.

Siehe oben. Wurde mich nicht wundern wenn die Polizei den Text schon auf einem Shortcut hinterlegt hätte...

Man sollte sich darauf konzentrieren die Aussagen und Beweisangebote der Gegenseite mindesten mal zu erschüttern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
kirschbaum9374
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man sollte sich darauf konzentrieren die Aussagen und Beweisangebote der Gegenseite mindesten mal zu erschüttern.


Ja das werde ich auch mit meinem Anwalt tun aber sie hat halt außer Ihre eigene Aussage nichts. Die ist ja anscheinend viel wert aber heißt es nicht eigentlich die müssen die Schuld des Angeklagten beweisen und nicht dass ich meine Unschuld beweisen muss? Das Gefühl habe ich nämlich. Wie soll ich beweisen dass etwas nicht passiert ist wenn es nicht passiert ist.
Ihre Aussagen und ihr Verhalten machen darauf bezogen teils keinen Sinn, was ja bestimmt auch berücksichtigt wird, aber mehr als das und meine Aussage habe ich ja nicht.

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#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34405 Beiträge, 17795x hilfreich)

aber heißt es nicht eigentlich die müssen die Schuld des Angeklagten beweisen Was haben Sie denn an Die Aussage der Zeugin ist ein Beweis. nicht verstanden?
Ihre Aussagen und ihr Verhalten machen darauf bezogen teils keinen Sinn Interessant - woher kennen Sie denn ihre Aussagen?
Ist nicht alleine meine Aussage dass es nicht passiert ist Zweifel genug? Nö - diese pflegt das Gericht "Schutzbehauptungen" zu nennen. Und da Sie als Angeklagter lügen dürfen, können Sie sich ja selbst ausrechnen, wem man da glauben wird.
Außerdem soll ich während meines Ausrasters noch betrunken eine leichte Schramme in einen Tisch gemacht haben. Da müsste nun aber neben der Existenz der Schramme ja noch bewiesen werden, dass Sie diese mit voller Absicht dort platziert haben - Betrunkene pflegen infolge mangelnder Koordination ja gern mal Schäden zu verursachen, ohne dass das Absicht ist. Und das ist dann mangels Vorsatz keine Straftat. Im Übrigen gibt es ja noch mehr Tatvorwürfe - da macht das Gericht gern Deals a la "Dieses zugeben, dafür jenen Vorwurf fallenlassen": Ein entsprechender Teilfreispruch wäre also drin.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40071 Beiträge, 6534x hilfreich)

Zitat (von kirschbaum9374):
Ist nicht alleine meine Aussage dass es nicht passiert ist Zweifel genug?
Nein. Es geht nicht um Zweifel.
Zitat (von kirschbaum9374):
Ich weiß dass das nicht passiert ist und werde das auch aussagen.
Das wird dir niemand verbieten. Dein Anwalt sollte dir sagen, wie du dich verhalten solltest.
Zitat (von kirschbaum9374):
Außerdem...
Das ist nun wirklich gar kein Grund, dir eine solche Tat nicht zuzutrauen.

Warte ab, bis du Post von der Behörde bekommst. Das kann man lesen...und Weiteres dann mit dem Anwalt besprechen.
Zitat (von kirschbaum9374):
Naja da gab es ja anscheinend Zeugenaussagen, Blutspuren auf einem Teppich, im Flur und in der Wohnung Blutspuren etc. Das ist ja nicht nichts.
Stimmt, das ist nicht nichts. Und jetzt gabs doch Zeugen ?
Zitat (von kirschbaum9374):
aber sie hat halt außer Ihre eigene Aussage nichts.
Dazu gehören dann wahrscheinlich die Zeugen, Blut etc ...

Woher weißt du das denn nun ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129605 Beiträge, 41339x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nein. Es geht nicht um Zweifel.

Doch, auch darum geht es. Zweifel sind hier sogar ein tragendes Element.



Zitat (von Anami):
Und jetzt gabs doch Zeugen ?

Logischerweise ... kann man ja nachlesen.



Zitat (von Anami):
Dazu gehören dann wahrscheinlich die Zeugen, Blut etc ...

Woher weißt du das denn nun ?

Das weis man durch lesen und verstehen - etwas das Dir offenbar immer noch völlig fremd ist.



@kirschbaum9374
Die Beträge des Nutzers Anami kannst Du getrost ignorieren. Das ist hier die Standartempfehlung im Forum, denn sinnvolles geschweige denn hilfreiches ist da meist nicht zu erwarten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
kirschbaum9374
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dazu gehören dann wahrscheinlich die Zeugen, Blut etc ...

Woher weißt du das denn nun ?


Die Sachen die ich geschrieben habe waren im Bezug auf den einen Link, ein Beispielfall, der hier reingesendet wurde. Es gab kein Blut und keine Zeugen ich würde niemals irgendwen so verletzen dass er blutet :O

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#18
 Von 
kirschbaum9374
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
woher kennen Sie denn ihre Aussagen?


Durch die Akteneinsicht. Ich meine aber auch eher Chatverläufe etc die mich entlasten. Da sie zB davon redet sie müsse sich Angst und Hass einreden um von mir wegzukommen.
Das lässt ja alle ihre Aussagen in einem anderen Licht dastehen, oder?

Dazu halt noch anderes unlogisches Verhalten. Ich habe an dem Abend, an dem angeblich die Körperverletzung geschah, noch bei ihr geschlafen. Ich war bereits aus der Wohnung raus weil ich keine Lust mehr auf Streit hatte und dennoch hat sie mich wieder hochgerufen, also telefonisch, wir haben zusammen gegessen und ich habe bei ihr geschlafen. Das ergibt doch gar keinen Sinn nach einer Gewalttat.

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#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40071 Beiträge, 6534x hilfreich)

Zitat (von kirschbaum9374):
Die Sachen die ich geschrieben habe
Oops. Da hat jemand mit Links verwirrt. Sorry.

Wenn es nun um dich und DEINEN Fall gehen soll:
- Du hast also bereits Post von einer Behörde erhalten---
- deshalb auch schon Akteneinsicht gehabt (danke für die Info)---
- deshalb hoffentlich mit dem Anwalt besprochen, wie du dich weiterhin verhalten solltest, oder?

Zitat (von kirschbaum9374):
Das lässt ja alle ihre Aussagen in einem anderen Licht dastehen, oder?
ODER. Das ist Sache der Ermittlungsbehörden/des Gerichts und nicht eines Forums...
Zitat (von kirschbaum9374):
Dazu halt noch anderes unlogisches Verhalten.
Ja, auch das kann Gegenstand des Verfahrens sein.
Zitat (von kirschbaum9374):
Das ergibt doch gar keinen Sinn nach einer Gewalttat.
Das ist DEINE Sicht.

Also hör auf deinen Anwalt---der hat Einblick und wird dir empfehlen, wie du dich verhalten sollst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#20
 Von 
kirschbaum9374
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur wie wahrscheinlich ist es dass man wegen leichter Körperverletzung verurteilt wird wenn es außer einer Aussage gar keine Beweise gibt? Dazu noch widersprüchliches Verhalten etc. Dachte das würde logischerweise eingestellt werden ohne Beweise :o

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#21
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34405 Beiträge, 17795x hilfreich)

Dachte das würde logischerweise eingestellt werden ohne Beweise :o Langsam wird es langweilig - es ist nicht "ohne Beweise", wie jetzt zigmal erläutert wurde.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#22
 Von 
kirschbaum9374
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Dachte das würde logischerweise eingestellt werden ohne Beweise :o Langsam wird es langweilig - es ist nicht "ohne Beweise", wie jetzt zigmal erläutert wurde.


Ja schon klar dass ihre Zeugenaussage ein Beweis ist, aber dachte nicht dass das so hoch gewertet wird. Erzählen kann man ja vieles.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40071 Beiträge, 6534x hilfreich)

Zitat (von kirschbaum9374):
Erzählen kann man ja vieles.
Stimmt. Und das gilt auch für dich.
Niemand weiß jetzt, wie *hoch* die Erzählungen und anderes gewertet wird.

Du drehst dich längst im Kreis, oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
kirschbaum9374
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Anscheinend liegt nichts vor bis auf ihre Aussage bei zB der Körperverletzung. Die alleine kann ja reichen wenn die Staatsanwaltschaft / der Richter das für plausibel oder wahrscheinlich hält.
Ich frage mich nur woran genau die das festmachen? Wenn wir uns alleine in einem Raum befanden kann doch alles plausibel sein. Ich habe ihr extrem gegen ihr Bein getreten, ich habe ihr in den Magen geschlagen, ich habe sie mit einem Messer bedroht etc. Das wäre doch alles möglich und plausibel. Genauso plausibel wie das einfach nichts Körperliches passiert ist. Also der Klagende kann sich doch ausdenken was er will solange es nicht völlig unplausibel ist. Das Gegenteil kann ja auch nicht bewiesen werden und wenn man nur zu zweit war hat der Klagende beim Lügen doch auch kein Risiko?

Passiert das denn generell häufig dass vor Gericht bei Aussage gegen Aussage einfach dem Klagenden geglaubt wird weil es plausibel ist? Oder ist das eher selten, aber möglich?
Also mir geht es hier eher darum das zu verstehen, da es eh nur um Schubsen geht und ich dafür vielleicht nen paar Tagessätze kriegen werde. Verstehe einfach das Prinzip nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20201 Beiträge, 7317x hilfreich)

Zitat (von kirschbaum9374):
Passiert das denn generell häufig, dass ....

Die Frage würde ich nicht bejahen und auch nicht unterschreiben.
Das schlichte Wort 'Plausibilität' ist komplex - es bezieht sich ja nicht nur auf formalen Gegebenheiten - folgt b tatsächlich auf a etc. Hinzu kommt nach meiner Einschätzung zweierlei, das oft unterschätzt wird: Ein Gerichtsverfahren ist ein hoch formalisierter Prozess, bei dem das methodische Gerüst zum Tragen kommt, das Juristen lernen; ein Zweites ist Erfahrung - bei Gerichten läuft viel auf.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34405 Beiträge, 17795x hilfreich)

"Der Klagende" ist nicht das Tatopfer, sondern der Staatsanwalt. Und ja, natürlich wird dem Tatopfer häufig geglaubt. Im Übrigen ist Ihr Problem offenbar, dass Sie gern das Verfahrensergebnis wissen möchten, bevor die Verhandlung stattfand. Da hier keine Hellseher sitzen, ist das aber nicht möglich. Und was "Sie kann ja alles behaupten" anbelangt: Ja, kann sie, wie sie auch jede andere Straftat begehen kann. Das hatten wir alles schon...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129605 Beiträge, 41339x hilfreich)

Zitat (von kirschbaum9374):
Ich frage mich nur woran genau die das festmachen?

Zum einen aus den Ermittlungen und deren Ergebnissen, dann aus den Aussage die während des Verfahrens gemacht werden.



Zitat (von kirschbaum9374):
Passiert das denn generell häufig dass vor Gericht bei Aussage gegen Aussage einfach dem Klagenden geglaubt wird weil es plausibel ist?

Nein, es wird nicht "einfach" geglaubt, sondern man setzt sich mit allen Elementen des Verfahrens auseinander*.
Und es wird auch nicht geglaubt weil es plausibel ist, sondern es "gewinnt" die Seite, welche glaubwürdiger ist. Es kann also passieren, das die Aussage zwar plausibel ist, der Aussagende aber nicht glaubwürdig und die Aussage damit keine Bedeutung mehr hat.


* Es mag auch Gerichte geben bei denen das mit dem Auseinandersetzen weniger gut klappt, das sind aber die Ausnahmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
kirschbaum9374
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und es wird auch nicht geglaubt weil es plausibel ist, sondern es "gewinnt" die Seite, welche glaubwürdiger ist


Das ist halt der Aspekt den ich nicht verstehe, wieso wird's dann nicht einfach eingestellt wenns nichts richtig Greifbares gibt. Aber naja egal ich warte mal ab

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129605 Beiträge, 41339x hilfreich)

Zitat (von kirschbaum9374):
wieso wird's dann nicht einfach eingestellt wenns nichts richtig Greifbares gibt

Aussagen und Ergebnisse aus Ermittlungsakten sind aber was greifbares ...


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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
kirschbaum9374
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Mal eine ernst gemeinte Frage auch wenn ich vielleicht bisschen nerve.

Was würde man machen können wenn jetzt zB in meinem Szenario meine Ex Freundin sich selbst blaue Flecken irgendwo geschlagen hätte, davon dann Bilder gemacht hätte und das ganze noch vom Arzt begutachten lassen würde. Wie kann man sich gegen sowas schützen? Wenn sie einfach sagt ja er war das? Da ist man als Mann doch völlig gea*scht

0x Hilfreiche Antwort

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