Beschwerde - §111a StPO

7. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
micpeli
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 19x hilfreich)
Beschwerde - §111a StPO

Hallo,

eine Beschwerde gegen den §111a StPO wurde schriftlich ans Amtsgericht geschickt. Die haben es aber wohl nicht weiter geleitet ans Landgericht, was hat das zu bedeuten, wie lange dauert die Weiterleitung der Beschwerde vom Amtsgericht zum Landgericht.

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

:???:

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Geben Sie doch mal ein paar Daten an. Woraus schließen Sie, dass keine Weiterleitung erfolgt ist?

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#3
 Von 
micpeli
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 19x hilfreich)

Mein RA hat dieses in Erfahrung bringen können. Mein RA versucht schon seit einer Woche mit der zuständigen Richterin zu telefonieren, was aber bis heute gescheitert ist, da diese Richterin nie in ihrem Büro sitzt.

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#4
 Von 
micpeli
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 19x hilfreich)

Am Donnerstag sind es 3 Wochen her wo die Beschwerde raus gegangen ist. Muss denn nicht mal allmählich was kommen von den Leuten vom Amtsgericht *Piep*

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sie sagen es: Allmählich. Vielleicht hat sich herausgestellt, dass es auch andere, eilbedürftige Verfahren gibt.

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#6
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

Bin kein Jurist, nur Laie, aber ohne Ihnen näherer treten zu wollen, Sie werfen >>irgendwelche Brocken<< hier ins Forum, hoffe auch eine nach möglichst konkrete Antwort.

Nehmen Sie sich mal fünf Minuten Zeit und formulieren Sie mal Ihren Sachverhalt.

Wann wurde die Beschwerde abgeschickt, wieviel Zeit ist vergangen und und. Wurde der Brief per Einschreiben oder als Normalbrief geschickt und und und...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

Nachtrag zu meiner Antwort.

Wieso hat Ihr Anwalt dann nicht, um einen Rückruf gebeten?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Oder ein Fax geschickt? Oder sich mal hinbemüht...

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#9
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

....wobei die Geschäftsstelle sicherlich nähere Auskunft als die Richterin geben kann.

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#10
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Hat der Anwalt die Beschwerde überhaupt rechtzeitig losgeschickt?

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#11
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...wie lange dauert die Weiterleitung der Beschwerde vom Amtsgericht zum Landgericht...

Das soll innerhalb von 3 Tagen erfolgen.

...Sie sagen es: Allmählich. Vielleicht hat sich herausgestellt, dass es auch andere, eilbedürftige Verfahren gibt...

Das dürfte jedenfalls unzulässig sein. Zwar ist die Frist des 306 lediglich eine Sollvorschrift, 3 Wochen sind jedoch keinesfalls hinnehmbar.

...überhaupt rechtzeitig losgeschickt?...

Was meinst Du hier mit rechtzeitig?

-- Editiert von cuno am 11.10.2007 09:21:42

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#12
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Vielleicht ist die Beschwerde durch den Rechtsanwalt erst vor 3 Tagen losgeschickt worden; vielleicht schreibt er sie gerade jetzt erst!

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#13
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

Das lässt sich ja anhand des Eingangsstempels des Gerichtes leicht nachprüfen.

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#14
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Hat den bis jetzt einer gesehen? Nach den Darstellungen des TE hat dieser bislang nur die Aussage seines RA.

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#15
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Es handelt sich hier nicht um die sofortige Beschwerde:


Belehrung
Dieser Beschluss wird mit Zustellung wirksam. Ab diesem Zeitpunkt darf kein führerscheinpflichtiges Fahrzeug mehr geführt werden. Ist die Fahrerlaubnis von einer ausländische Stelle erteilt, so bewirkt dieser Beschluss, dass in Deutschland keine Kraftfahrzeuge mehr geführt werden dürfen, soweit hierfür eine Fahrerlaubnis erforderlich ist. Zuwiderhandlungen werden nach § 21 StVG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet.
Gegen diesen Beschluss ist Beschwerde statthaft. Sie ist bei dem Amtsgericht, das den Beschluß erlassen hat, schriftlich in deutscher Sprache oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen. Wenn Sie Beschwerde einlegen, hat dies keine aufschiebende Wirkung. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bleibt also bis zur Entscheidung des Beschwerdegerichts bestehen.

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#16
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Von einer sofortigen Beschwerde war auch nicht die Rede!

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#17
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

aber hiervon:

'Hat der Anwalt die Beschwerde überhaupt rechtzeitig losgeschickt?'

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
micpeli
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 19x hilfreich)

Ja Beschwerde war rechtzeitig losgeschickt. Nun ist die bereits 7 Wochen unterwegs.

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#19
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...aber hiervon:

'Hat der Anwalt die Beschwerde überhaupt rechtzeitig losgeschickt?'...

Wann könnte die Beschwerde denn nicht rechtzeitig losgeschickt worden sein?

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#20
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

....Schlingel, es ist eine einfache Beschwerde.

Die Sache hat sich doch denke ich, aufgeklärt.
Offensichtlich hat die STA eine Zweitakte angelegt, Grund unverständlich -- und diese mit der Beschwerde an die Kammer weitergeleitet.
In der Originalakte wurde Strafbefehl beantragt:( und der Antrag mittlerweile- weil bemerkt, dass falsche Sachbehandlung vorlag, wieder zurückgenommen.

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#21
 Von 
micpeli
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 19x hilfreich)

In der Originalakte wurde Strafbefehl beantragt und der Antrag mittlerweile- weil bemerkt, dass falsche Sachbehandlung vorlag, wieder zurückgenommen.

Also spricht das nur für mich ?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Nein, eher gegen dich!

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-1628
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#24
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Himmel, hör endlich auf, alte Beiträge rauszukramen!!!

-----------------
"gruß azrael"

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#25
 Von 
guest123-1628
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

und behalte mir dieses rechtlich vor

Sie Spaßvogel kriegen hier bald den Flugschein mit solchem Rumgebollere, behalten Sie sich das mal vor. :augenroll:

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#27
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

:kotz:

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