Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft

20. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Mstier
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)
Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft

Brauche ich für eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Staatsanwaltschaft einen Anwalt?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Machts Sinn
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 28x hilfreich)

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Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wäre formlos, fristlos - fruchtlos. Dafür braucht man keinen Anwalt, vielleicht gibt es aber einen förmlichen Ansatz? Worum geht es denn?

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

quote:
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wäre formlos, fristlos - fruchtlos.


Das sieht nur für den Außenstehenden so aus und daher kommt wohl auch die Redensart. Tatsächlich ist es aber anders.

Bei einer DAB wird das Vorbringen des Beschwerdeführers gepfrüft. Meistens wird der Betreffende zu einer Stellungnahme aufgefordert. Wenn sich dann herausstellt, dass nichts falsch gemacht wurde, ist das Thema durch. Wenn sich aber doch herausstellt, dass ein Fehler gemacht wurde, dann kann es natürlich zu einer Sanktion kommen, die von einem einfachen "Anschiss" bis hin zu einem Disziplinarverfahren führen kann. Allerdings bekommt dies der Beschwerdeführer nicht mir. Der kriegt dann meist nur ein kurzes Schreiben wo entweder drinsteht "Ich habe keinen Anlass zum Einschreiten gefunden" oder aber im anderen Fall "Ich habe das Erforderliche veranlasst".

Allerdings muss man dazu sagen, dass Staatsanwälte zu der Berufsgruppe gehören, die am häufigsten mit einer DAB angegriffen werden. In den allermeisten Fällen allerdings völlig unbegründet.

Daher würde mich ebenfalls interessieren, was man dem StA im konkreten Fall vorwirft.



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"justice"

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#3
 Von 
Mstier
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)


Vor einem Jahr wurde ich wegen Betrug, Erpressung und Bedrohung angezeigt. Zweck der Anzeige war, dass Verträge angefochten und mir vertraglich zustehende Gelder nicht mehr ausgezahlt werden sollten. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen nach Überprüfung der Unterlagen nach 2 Monaten und als unbegründet gegen mich ein.
Daraufhin wurde von der Gegenseite Beschwerde eingelegt und es wurden Zeugen nachgereicht.( offensichtlich zur Falschaussage aufgefordert)

Gottseidank konnte ich den Beweis erbringen,dass die Vorwürfe gegen mich nicht stimmen können.
Ich habe dann im Gegenzug eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung, Verleumdung und Betrug gestellt.

Meine Srafanzeigen wurden dann vorerst eingestellt. Begründung: Das Hauptverfahren gegen mich müsste erst beendet werden.
Aber die Staatsanwaltschaft rührt sich nicht mehr.Weder bei der einen, noch bei der anderen Strafanzeige wird etwas unternommen. Es werden auch keine Zeugen vernommen.
Mittlerweile sind wieder 7 Monate vergangen.

Die geschäftschädigenden Aüßerungen von Erpressung und Bedrohung wurden von der Gegenseite sogar verbreitet und stehen immer noch im Raum.

angebliche Erpressung und Bedrohung Ende 2008 (Nicht wann und wo angegeben)
angezeigt: November 2009
von der Staatsanwaltschaft angeforderte Gegenbeweise im März 2010 zugeschickt.

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

Mit solcherlei Zeitgenossen (Anzeige -> Gegenanzeige -> und wieder von vorne; "einschlägige" Straftatbestände, die angezeiht werden) hat die StA sicherlich genügend Erfahrung. Naturgemäß sind dies nicht die vorrangigsten Verfahren, da es nicht Aufgabe der Behörde ist, den Kleinkrieg zwischen zwei Privatparteien zu regulieren.

Insofern passt eine DAB, die natürlich jederzeit zulässig ist, ins Bild. Bringen wird sie garnichts, zumal 7 Monate noch nicht mal so eine erheblich lange Zeit sind.

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#5
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1124x hilfreich)

quote:
Die geschäftschädigenden Aüßerungen von Erpressung und Bedrohung wurden von der Gegenseite sogar verbreitet und stehen immer noch im Raum.


Wie wäre es dann mit einer Unterlassungs- und/oder Schadensersatzklage? Ach ne, kostet ja dein Geld...

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meine Srafanzeigen wurden dann vorerst eingestellt. Begründung: Das Hauptverfahren gegen mich müsste erst beendet werden. <hr size=1 noshade>


Logisch, das ist ja sogar gesetzlich so vorgeschrieben, vergleiche § 154e StPO .

quote:<hr size=1 noshade>Mittlerweile sind wieder 7 Monate vergangen. <hr size=1 noshade>


Das ist ja noch nicht wirklich lange.

quote:<hr size=1 noshade>Wie wäre es dann mit einer Unterlassungs- und/oder Schadensersatzklage? <hr size=1 noshade>


So siehts aus. Strafrecht ist der völlig falsche Weg. Sinnvoller wäre es, einen Anwalt einzuschalten und sich auf dem zivilrechtlichen Weg selbst zu wehren.



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"justice"

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