Beschwerde gegen Einstellung nach § 170

4. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Feldmarschall
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschwerde gegen Einstellung nach § 170

Das Verfahren wurde vom Staatsanwalt nach § 170 eingestellt. Jetzt steht der Gegenseite ja die Möglichkeit der Beschwerde zu. Wird der Beschuldigte,wenn aufgrund der Beschwerde das Verfahren wieder aufgenommen wurde darüber informiert? Wann erhält er diese Information?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Feldmarschall am 04.02.2013 11:29

Wird der Beschuldigte,wenn aufgrund der Beschwerde das Verfahren wieder aufgenommen wurde darüber informiert?
Ja.

quote:
von Feldmarschall am 04.02.2013 11:29

Wann erhält er diese Information?

Nachdem es beschlossen wurde + 3-5 Tage für Schriftsatz und Postlaufzeit.

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wenn die Benachrichtigung versehentlich unterbleibt ist das allerdings auch unschädlich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9519x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das Verfahren wurde vom Staatsanwalt nach § 170 eingestellt. Jetzt steht der Gegenseite ja die Möglichkeit der Beschwerde zu. <hr size=1 noshade>


...wenn es kein Privaklagedelikt ist. Dann ist das komplette Beschwerdeverfahren nach § 172 StPO nicht zugänglich. Bliebe allein eine Dienstaufsichtsbeschwerde übrig, in dem Fall.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 04.02.2013 21:01

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