Das Verfahren wurde vom Staatsanwalt nach § 170 eingestellt. Jetzt steht der Gegenseite ja die Möglichkeit der Beschwerde zu. Wird der Beschuldigte,wenn aufgrund der Beschwerde das Verfahren wieder aufgenommen wurde darüber informiert? Wann erhält er diese Information?
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Beschwerde gegen Einstellung nach § 170
4. Februar 2013
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Frage vom 4. Februar 2013 | 11:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschwerde gegen Einstellung nach § 170
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#1
Antwort vom 4. Februar 2013 | 12:12
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
quote:Ja.
von Feldmarschall am 04.02.2013 11:29
Wird der Beschuldigte,wenn aufgrund der Beschwerde das Verfahren wieder aufgenommen wurde darüber informiert?
quote:
von Feldmarschall am 04.02.2013 11:29
Wann erhält er diese Information?
Nachdem es beschlossen wurde + 3-5 Tage für Schriftsatz und Postlaufzeit.
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."
#2
Antwort vom 4. Februar 2013 | 19:00
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1493x hilfreich)
Wenn die Benachrichtigung versehentlich unterbleibt ist das allerdings auch unschädlich.
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#3
Antwort vom 4. Februar 2013 | 20:51
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9519x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Das Verfahren wurde vom Staatsanwalt nach § 170 eingestellt. Jetzt steht der Gegenseite ja die Möglichkeit der Beschwerde zu. <hr size=1 noshade>
...wenn es kein Privaklagedelikt ist. Dann ist das komplette Beschwerdeverfahren nach § 172 StPO nicht zugänglich. Bliebe allein eine Dienstaufsichtsbeschwerde übrig, in dem Fall.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
-- Editiert !!Streetworker!! am 04.02.2013 21:01
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