Beschwerde/Gutachten

22. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mocksi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschwerde/Gutachten

Hallo !
Weist jemand vielleicht folgendes : Wenn man eine Beschwerde bei der StA einlegt wg. Einstellung des Verfahrens, wird dann schon der Beschuldigter darüber informiert ?
oder erst bei der wieder Eröffnung des Strafverfahrens. ?
Oder könnte es auch sein, dass man weder- noch, ihn gar nicht in Kenntnis setzt.?
Der RA sprach ,etwas von : Es läuft auf ein psychologisches Aussage Gutachten raus.
Ist so ein Gutachter unabhängig oder arbeitet er für die StA?
und wo findet der Termin statt bei der StA im Gebäude oder außerhalb (Praxis). Gibs eine Video Aufzeichnung?
Sorry für die vielen Fragen.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Zitat (von Mocksi):
wird dann schon der Beschuldigter darüber informiert ?


Ja

Zitat (von Mocksi):
Der RA sprach ,etwas von : Es läuft auf ein psychologisches Aussage Gutachten raus.


Bleibt abzuwarten.

Zitat (von Mocksi):
Ist so ein Gutachter unabhängig


Ja

Zitat (von Mocksi):
und wo findet der Termin statt bei der StA im Gebäude oder außerhalb


Ausserhalb

Zitat (von Mocksi):
Gibs eine Video Aufzeichnung?


Unterschiedlich

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TobiasCafe
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo, ich hab das auch schon mal durch. Mir ist bei meinen Recherchen kein Fall untergekommen, bei dem die Generalstaatsanwaltschaft von dem Ergebnis der Staatsanwaltschaft abweicht. Da steht man gegen eine Windmühle.

Die Gegenseite bekommt vom Gesamten Schriftverkehr Abschriften, also auch vom Antrag auf das Ermittlungserzwingungsverfahren.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mocksi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo TobiasCafe,
danke dir für die Antwort, hab erst eben gelesen.

Zitat (von TobiasCafe):
Mir ist bei meinen Recherchen kein Fall untergekommen, bei dem die Generalstaatsanwaltschaft von dem Ergebnis der Staatsanwaltschaft abweicht.

Das ist auch meine Befürchtung, es hat mich eben nur sehr gewundert wie optimistisch mein Anwalt ist, der
auf Strafrecht spezialisiert ist und ca. 40 J. Berufs Erfahrung hat.
Rechne mit allem.
Wie lange dauert es in der Regel bis eine Entscheidung über die Beschwerde getroffen wird ?
Gibt es Fristen?
Und erfährt die Gegenseite wirklich die eingelegten Argumente in der Beschwerde ,?
Ich kanns mir einfach nicht Vorstellen.
Es sind vom meinen Anwalt "Gedanken Anstöße" der StA vorgelegt worden, diese die Gegenseite nicht unbedingt erfahren sollte wg. Verdunkelungs Gefahr.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Zitat (von Mocksi):
es hat mich eben nur sehr gewundert wie optimistisch mein Anwalt ist, der
auf Strafrecht spezialisiert ist und ca. 40 J. Berufs Erfahrung hat.


Es ist auch nicht so, dass die GStA nie von der Entscheidung der StA abweicht. Kommt halt drauf an, wie gut man die Beschwerde begründet.

Zitat (von Mocksi):
Wie lange dauert es in der Regel bis eine Entscheidung über die Beschwerde getroffen wird ?


Kommt auf den Umfang der Prüfung an. Einige Wochen.



Zitat (von Mocksi):
Gibt es Fristen?


Für die Prüfung? Nein.



Zitat (von Mocksi):
Und erfährt die Gegenseite wirklich die eingelegten Argumente in der Beschwerde ,?


Selbstverständlich. Sie hat ja das Recht den Argumenten entgegenzutreten. Dazu muss sie sie natürlich kennen.

Zitat (von Mocksi):
Es sind vom meinen Anwalt "Gedanken Anstöße" der StA vorgelegt worden, diese die Gegenseite nicht unbedingt erfahren sollte


So funktioniert ein Rechtsstaat aber halt nicht.

1x Hilfreiche Antwort

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