Guten Tag,
Ist eigentlich der blosse Besitz von Raubkopien strafbar, wenn es sich um jeweils ein Exemplar der jeweiligen Kopie handelt? ( d.h., privatnutzung, gewerblicher Handel ausgeschlossen) Ich habe gelesen, dass nicht mal das herunterladen solcher urheberrechtlich
geschützen Inhalte aus Tauschbörsen illegal ist, wenn es ausnahmslos für den Privatgebrauch ist; lediglich das Verbreiten und zu Verfügung stellen steht unter Strafe. Der Zoll beispielsweise ist ja auch angewiesen, CDs mit Filmen oder Musik, auch bei offensichtlichen Raubkopien, bis zu einem Gesamtwert von 170 Euro ( Privatgebrauch) pro Person zuzulassen. Wie sieht das genau aus?Im Voraus dankend
Mfg
Besitz von Raubkopien strafbar?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Was ist erlaubt ?
( Stand ab 13.09. 2003, neues Urheberschutzgesetz ! )
Software:
Grundsätzlich ist die Herstellung einer sogenannten Sicherheitskopie von Software erlaubt. Es ist jedoch hier zu unterscheiden zwischen einer Kopie von Software und etwa einer Musik-CD. Nach dem neuen § § 95a
bis 95d UrhG
ist es jetzt verboten “ Kopierschutz zu umgehen “. Das hat natürlich Folgen da kein Hersteller seine Produkte ohne Kopierschutz verkauft. Aber bei Computerprogrammen gilt dies ausdrücklich nicht. Auf Computerprogramme finden diese Bestimmungen keine Anwendung.( § 69a Abs.5 UrhG
). Sie können also weiterhin, ausschließich für den privaten Gebrauch, eine Sicherheitskopie anfertigen. Weitergabe, Vertrieb, Verleih u.s.w. ist natürlich verboten. Auch der Trick die Orginalsoftware zu kopieren und dann zu verkaufen geht nicht, dann wird aus der Sicherheitskopie eine Raubkopie.
Gem. § 69d Abs.2 UrhG
darf die Anfertigung einer Sicherheitskopie durch den Lizenzgeber aber untersagt werden. Ausnahme: Wenn zu befürchten ist, dass aufgrund Dauereinsatzes oder Nutzungsbedingungen mit einer Zerstörung der Orginal-CD zu rechnen ist.
Musik-CD :
Hier gilt : Die Ausschaltung eines Kopierschutzes ist grundsätzlich zunächst verboten. Aber: Analoge Musik, z.B. aus dem Radio, hat keinen Kopierschutz und kann deshalb zum privaten Gebrauch kopiert werden. Dies gilt auch für MP3-Internetgrabber von Internetradio. Beim File-Sharing ( Kazaa u.s.w.) sieht die Sache anders aus: Das Kopieren “ offensichtlich rechtswidrig hergestellter Vorlagen “ ist ebenfalls verboten. Darunter fällt auch das Filesharing im Internet. Das Anlegen eines Image auf der Festplatte, etwa mit einem virtuellen Laufwerkprogramm, ist leider auch verboten, auch das ist ja eine Kopie.
Filme kopieren:
Wie bei den Musik-CD´s darf auch hier ein Kopierschutz nicht umgangen werden. Dies gilt auch bei Aufnahmen kopiergeschützter PAY-TV-Filme, z.B. Premiere-Direkt. Haben Sie aber eine VHS-Kassette ohne Kopierschutz können Sie diese auf DVD für den privaten Gebrauch kopieren. Weitergabe natürlich untersagt. Download aus dem Internet ist ebenfalls verboten, hierbei handelt es sich um “ offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlagen”.
§§ 106
- 108b UrhG
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Danke für die schnelle Antwort, Bob! Das heisst im Klartext: A gibt B Raubkopien zum Privatgebrauch ( kein Verkauf), und dies hat keine strafrechtliche Relevanz für B, jedoch für A. Könnte B denn dann zivilrechtlich für den Besitz der Kopien belangt werden?
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Auf jeden Fall dürfte die Kopie der Einziehung unterliegen, denke ich, aber darauf mögen die Leute antworten, die mehr ahnung vn Zivil- und Urheberrecht haben als ich.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Habe zwar wenig Ahnung im Strafrecht bin aber EDVler.
Eine Sicherungskopie setzt das vorhandensein der Originallizenz voraus also wird in dem Moment in dem das ganze dem Freund gegeben wird eine Raubkopie daraus, es sei denn der Freund hat auch eine Lizenz.
Also würde ich darauf Tippen das B solange er keine Lizenz hat sich Strafbar macht.
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"*del*: User deleted by stuffed Error."
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