Hallo zusammen,
der Sohn meiner Freundin hat zu seinem 11 Geburtstag eine Softair Waffe (Lorcin M38-9AS Serie 2000) bekommen, leider ist auf der Verpackung alles in japanisch geschrieben, so dass ich keine weiteren Daten der Waffe entnehmen kann.
Sie hat ein 6 mm Kaliber.
Weiter ist auf der Waffe kein "F" gekennzeichnet oder etwas anderes.
Abgesehen davon das die Waffe nichts für einen 11 jährigen ist(meine Meinung), würde mich interessieren ob jemand etwas mehr Informationen über die Waffe hat.
Es sind auch keine Infos über Joule zu finden.
Ist sie zulässig ohne Waffenschein, bzw. Waffenbesitzkarte?
Oder sind meine Bedenken völlig unbegründet.
Wäre über Infos dankbar.
Besten Dank im Voraus.
Mfg
Richi
Besitz von Softair Waffe
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Die Waffe wurde in Deutschland offensichtlich nicht abgenommen???
Wenn es sich tatsächlich um eine Soft-Waffe handelt....sollten keine waffenrechtliche Verstöße vorliegen!!!
-- Editiert von gustl am 22.08.2007 06:13:51
Alles was über 0,08 Joule (mir spukt da noch ein BKA Feststellungsbescheid von '06 im Kopf herum, wonach dies auf 0.5J erhöht wurde...) und unter 7.5 Joule Geschossenergie hat, muss mit F im Fünfeck gekennzeichnet sein. Über 7.5J sind die Waffen auch WBK-pflichtig.
Generell gilt: Was <=0.08J hat, ist Spielzeug und MUSS dennoch ein CE Zeichen tragen.
Alles weitere können Dir die Kollegen auf der nächsten Polizeidienststelle sagen, die haben damit mehr zu tun als ich.
Falls aber kein CE Zeichen drauf ist oder der Verdacht einer Fälschung besteht, KANN die Waffe eingezogen/einer Prüfung unterzogen werden...
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Bei solchen ausländischen "Erzeugnissen" muss man ja eigentlich auf alles gefasst sein....Aber da nun ausdrücklich von einer Softair-Waffe gesprochen wurde, geh ich mal davon aus, dass keine andere "Waffe" vorliegt.....
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
Auch eine Softair kann eingezogen und der Vernichtung zugeführt werden....
@nme
DAS wäre aber nur möglich, wenn es sich doch nicht um eine Softair-Waffe handelt....
Wenn der Ggst. den Begriff erfüllt, handelt es sich um keinen waffenrechtlichen Verstoß!
Ach so, die Kollegen vom nächsten Polizeirevier sind u.U. 'überfragt'. Besser wäre es, vorher mal anzurufen und DANN hinzugehen - dann haben die sich vorbereiten können und man bekommt u.U. eine etwas hilfreichere Antwort (eine Untersuchung der Waffe - die durchaus durchgeführt werden könnte, ist nicht grad günstig zu haben)
Am Besten: das Kind gar nicht mit solchen 'Spielzeug' hantieren lassen......
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
-- Editiert von gustl am 22.08.2007 09:25:14
Guckstdu:
http://www.meisen.info/softair-waffen-1954/
Die Teile sind so oder so nichts für einen 11-Jährigen!
Lässt er sich damit in der Öffentlichkeit Blicken ruft irgendeine Oma die Polizei und dann wird sie eingezogen.
Hallo zusammen,
danke für Eurer schnelle Antworten.
Leider habe ich bisher im Internet keine Daten für diese Waffe gefunden(Joule).
Vielleicht kennt ja noch jemand von Euch das Model und kann kurz Auskunft drüber geben.
Nochmals Danke.
MfG
Richi
unter 0,5 Joule = Spielzeug über 0, 5 Joule muss ein F im Fünfeck dran sein, über 0,5 Joule darf man nicht ohne Waffenschein führen, ab 7,5 Joule muss man Wafenbesitzkarte haben um zu kaufen.
Die Jouleangabe war im Internet nicht zu finen, ich tippe aber aufgrund des Preises auf 0,5 Joule.
Gruß
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