Besonders schwerer Diebstahl = welche Strafe ?

16. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sum41
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Besonders schwerer Diebstahl = welche Strafe ?

Also ich bin 16 Jahre alt.

Ich und 2 Freunde von mir waren bei einer Party die im Freiem Statt fand..
Irgend wann sind meine Freunde weg gegangen , weil sie meinten , dass ie was zu besprechen hätten. Ich bin ihnen Gefolgt und habe n ienem Gewissne Punkt ( wo sie mir eigentlich gesgat haben wo sie sind gewartet und aus schu nach ihnen gehalten) Irgend wann sah ich sie dann Hinter einem zaun mit einerSChweren Kiste ging näher an sie heran ud sage ihenen : Was macht ihr da ? Seit ihr behindert ? verpisst euch da.
Kurz danach verließen sie das Gebäude und wurden von Sicherheitsleuten erwischt , sie hatten gegenstände im Wert von 200 Euro geklaut.

Nun wird mir vorgeworfen , dass ich schmiere stand.
Beide Täter werden aussagen , dass ich damit nix zutun habe.

Was kann der Staat mir jetzt ?

Wohne in Bremen der eine Täter 16 Jahre alt hat mit 14 geklaut und die Andere Täterin ist 15 noch "unbestraft"

Ich Hoffe ihr könnt mir helfen.

-- Editiert am 16.06.2009 19:10

-- Editiert am 16.06.2009 19:11

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn die Täter entsprechend aussagen und es keine anderen -gegenteiligen- Aussagen gibt oder sonst irgend etwas darauf hindeutet (bzw. den Nachweis zuläßt), dass Du doch an der Tat beteiligt warst, wird das Verfahren gegen Dich eingestellt werden [§ 170, Abs. 2 StPO ]

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