Besteht eine üble Nachrede im folgenden Ausschnitt eines Bewertungsportals ?

24. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
peter010101
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Besteht eine üble Nachrede im folgenden Ausschnitt eines Bewertungsportals ?

Besteht eine üble Nachrede wenn man Führungskräfte als emotional instabil bezeichnet, welche nicht als Differenzierte Vorbilder auftreten. Das diese weiterhin Machtkämpfe mit Mitarbeitern führen und ihre Mitarbeiter ignorieren und manipulieren.

Sind diese Punkte als üble Nachrede zu werten ?


2. ist es als üble Nachrede zu werten, wenn man schreibt, dass die GF ihre Mitarbeiter duzt auf der anderen Seite aber gesiezt werden möchte ?

3. ist es als üble Nachrede zu werte, wenn man schreibt, dass während der Coronazeit keine Masken getragen wurden ?

Vielen Dank!





-- Editiert von User am 24. Januar 2023 10:28

-- Editiert von User am 24. Januar 2023 10:29

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

1) Ja
2) nein
3) nein

Bei 2+3 sollte man aber Beweise haben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7147 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
1) Ja
2) nein
3) nein

Bei 2+3 sollte man aber Beweise haben.


Richtig

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Clasca):
Sind diese Punkte als üble Nachrede zu werten ?

Unter Umständen ja oder eventuell auch nicht.
Kommt auf die uns unbekannten Details an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
peter010101
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten!

Könnte „emotionale Instabilität" nicht auch als Werturteil durchgehen ? Falls nicht, was wäre hierfür die Begründung? Könnte das nicht auch als meine subjektive Beobachtung durchgehen ?

-- Editiert von User am 24. Januar 2023 13:31

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Wenn die Aussage auf (nachprüfbaren) Tatsachen beruht, dann sehe ich in keinem Fall eine üble Nachrede.

Nur die Nachprüfbarkeit könnte ein gewisses Problem darstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat (von Clasca):
Könnte „emotionale Instabilität" nicht auch als Werturteil durchgehen ?

Möglicherweise schon - aber das "manipulieren Mitarbeiter" ist halt keines mehr.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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