Habe heute Post bekommen von Polizei das ich als Zeuge absagen soll wegen computerbetrug also bestellen auf anderen namen. Ich habe dort angerufen da ich wissen wollte warum ich als Zeuge a ussagen soll um was es geht. Die haben mir gesagt es wurde bestellt auf ein namen der nicht in meinem Haus wohnt . Da wusste ich schon was es ist . Ich war es habe auf meine Schwester ihr Name bestellt . Ich weiß nicht was auf mich jetzt zu kommt habe drei kinder. Habe Angst jetzt .
Bitte um Antwort
Bestellen auf anderen namen
Notfall oder generelle Fragen?
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Weshalb haben Sie auf den Namen Ihrer Schwester etwas bestellt?
Weiß ihre Schwester davon?
Ist die Lieferung erfolgt? Wurde alles bezahlt?
Zitat:Da wusste ich schon was es ist . Ich war es habe auf meine Schwester ihr Name bestellt .
In dem Fall wären Sie aber nicht Zeuge sondern Beschuldigte.
Im Übrigen: siehe die Fragen von altona01
Ergänzend:
Wie oft haben Sie bestellt?
Wie hoch war der Gesamtwert?
Hat Ihre Schwester Anzeige erstattet (oder die Versandhäuser) ?
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Das Versandhaus hat Anzeige gemacht
Meine Schwester wusste nichts und Nein ist nicht bezahlt. Geht so um 1000 euro
Zitat:Geht so um 1000 euro
Aus 1 Bestellung oder aus mehreren (wie viele insgesamt)?
-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.10.2018 13:16
Kann das nicht genau sagen es waren mehrere
Dann müßten Sie noch erwähnen, ob Sie vorbestraft sind...
Naja, dann sind es mehrere Fälle des Betruges jeweils in Tateinheit mit "Fälschung beweiserheblicher Daten" (bei online-Bestellungen) bzw. Urkundenfälschung (bei Papierbestellungen).
Wenn Sie bisher nicht vorbestraft sind, wird das bei einer Geldstrafe bleiben. Höhe kann man nicht vorhersagen, da es schon etwas darauf ankommt, ob es 3 Taten sind, oder 30. Wenn ich mal ganz grob raten soll, werden es wohl irgendwas zwischen 60 und 90 Tagessätze werden. 1 Tagessatz entspricht 1/30 Ihres Netto-Einkommens. Bei z.B. 1200,00 € Einkommen wären das rechnerisch 40,00 €. Die grob zu erwartende Strafe läge dann also rein rechnerisch zwischen 2.400 und 3.600 € (wie gesagt: ausgehend von 1.200 € Einkommen). Wobei die Tagessatzhöhe in der Praxis meist etwas niedriger angesetzt wird, als sie rechnerisch ist. Insbesondere wenn man nur ALG II bekommt wird sie deutlich niedriger angesetzt.
Nein bin nicht vorbestraft. Und ich beziehe
ALG ll
Nun, dann werden es eher 20 Euro Tagessatz, d. h., insgesamt etwa 1.200 bis 1.800 Euro.
Dann wird die Tagessatzhöhe bei max. 20,00 € liegen*, also eine Strafe von -ganz grob- zwischen 1.200,00 € und 1.800,00 € zu erwarten sein. (*kommt drauf an, ob es anzurechnendes Kindergeld gibt, oder ob das komplett beim ALG II gegengerechnet wird, da die Kinder ebenfalls SGB II - Leistungen beziehen, statt dass deren Bedarf insoweit durch Unterhalt des Vaters gedeckt wird. Wird das KG vom ALG II "aufgegessen", werden es max. die o.g. 20,00 €/Tagessatz sein)
Die Forderungen der Händler hat man natürl. noch zusätzlich an der Backe.
Danke für eure Hilfe
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