Eine Person bestellte aus den Niederlanden im Sept 2018 psilocybinhaltige Pilze (15g). Vor ein paar Tagen kam ein Schreiben vom Zollfahndungsamt. Die Ware wurde sichergestellt. Die Person kann sich dazu per Anhörungsbogen äußern. Die Person hofft auf eine Einstellung
des Verfahrens.
a) soll die Person sich äußern und bedauern?
b) soll die Person nur unterschreiben und sich gar nicht äußern
c) soll die Person nichts zugeben, in der Hoffnung dass das Amt nicht beweisen kann, das die Person tatsächlich die Bestellung getätigt hat?
d) soll die Person einfach den Brief ignorieren?
Danke schon mal für eure Beiträge
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19. April 2020
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Frage vom 19. April 2020 | 12:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 19. April 2020 | 18:59
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Zitat:Die Person hofft auf eine Einstellung des Verfahrens.
Da würde ich nicht unbedingt mit rechnen, jedenfalls nicht in allen Bundesländern und nicht nach § 31a BTMG.
Ansonsten:
a) muss sie selbst wissen und entscheiden
b) bringt nichts. Wenn man nichts sagen will, kann man das Teil auch ignorieren
c) muss sie selbst wissen und entscheiden
d) auch das muss sie selbst wissen und entscheiden (siehe b)
Eine Meldung an die Führerscheinstelle wird es sicherlich auch geben, insofern man einen Führerschein besitzt.
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