Betäubungsmittel - werde ich meinen Führerschein verlieren?

24. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
ohno
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betäubungsmittel - werde ich meinen Führerschein verlieren?

was kann dies für mich bedeuten? werde ich meinen führerschein verlieren? muß ich eine geldstrafe zahlen? bekomme ich vielleicht sogar freiheitsstrafe???

Der Angeschuldigte wird daher beschuldigt,
als Heranwachsender in 19 rechtlich selbständigen Handlugen
Betäubungsmittel unerlaubt veräußert zu haben,
strafbar als
19 tatmehrheitliche Vergehen der unerlaubten Veräußerung von Betäubungsmittel gem. §§1, 3, 29 Abs. 1 Nr. 1, 33 (Einziehung) BtMG, 53 StGB , 105 - 109 JGG .

sollte ich ihrer meinung nach einen Anwalt aufsuchen?
Bitte um möglichst schnelle Antwort, da die Frist nur 1 WOCHE beträgt...
Vielen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9549x hilfreich)

Da sie absolut nichts zur Tat selber sagen, kamm man da kaum was zu sagen.

Haben Sie bei der Polizei schon irgendeine Aussage gemacht?

Was den FS betrifft, kommt es hauptsächlich darauf an, ob Sie selber Drogen konsumieren.

Wenn Sie als Heranwachsender nach Jugendrecht verurteilt werden, fällt eine Geldstrafe aus, da es die im Jugendrecht nicht gibt. Hier wird es wohl auf Jugendarrest (z.B. 2 Wochenendarreste) herauslaufen, oder auf eine kurze Jugendstrafe (z.B. 6 Monate) zur Bewährung. Kommt auch drauf an, ob Sie bereits vorbelastet sind.

Schaden kann ein Anwalt keinesfalls

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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