Hallo,
bei uns zuhause wurde heute morgen eine Hausdurchsuchung von der Polizei gemacht und unsere Jüngste (19 und wohnt noch hier) wurde in Untersuchungshaft gebracht bzw. in Polizeigewahrsam und soll jetzt vor einen Haftrichter.
Es geht darum. Sie und ihre Freundin und unsere Ältere (22, wohnt woanders) wurden von einem Mann Mitte 25 richtig übel angemacht. Über Tiktok Chat und dann per WhatsApp weil sie so doof waren und Nummern ausgetauscht haben. Der Mann wurde richtig eklig. Und dann hat meine Jüngste irgendwann die Nase voll gehabt.
Im Haftbefehl bzw Durchsuchungsbefehl steht drin, dass sie ihm geschrieben hat, er soll sich in die geschlossene Psychiatrie einweisen oder sie würde alle seine Chatnachrichten veröffentlichen. Er soll geschrieben haben, er kann sich nicht einfach einweisen lassen, das muss ein Arzt entscheiden. Und dann soll unsere Jüngste geschrieben haben "Dann geh halt auf die Straße und stech einen ab und schrei Allau akbar dann kommst du rein."
So und das hat der angezeigt und jetzt war die Polizei heute da. Wir sind komplett mit den Nerven fertig und wissen gar nicht was da mit uns und vor allem mit unserer Jüngsten gerade passiert. Sie ist nicht vorbestraft und hat nie mit der Polizei zu tun gehabt und jetzt gleich Uhaft? Gibt es nicht Verhältnismäßigkeitsansprüche, weil sie eine Ausbildung macht und nicht vorbestraft ist? Wir wollen auch einen Anwalt beauftragen aber wer bezahlt es denn dann, weil sie ja Jugendliche ist?
Danke schonmal.
Beteiligung zum Totschlag wegen Chatnachricht?!
15. Oktober 2025
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Frage vom 15. Oktober 2025 | 22:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beteiligung zum Totschlag wegen Chatnachricht?!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 16. Oktober 2025 | 01:48
Von
Status: Bachelor (3117 Beiträge, 1258x hilfreich)
Zitat :Ja hallo, ich übernehme heute hier die Nachtschicht und bin auch schon ein bisschen Profi hier im Forum! Hallo Und Willkommen! Wenn sie morgen vor den Haftrichter kommt gibt es ja vielleicht nohc gar keinen Haftbefehl, den gibt es dann erst morgen (vielleicht) bzw. die Haftprüfung. Was steht denn drin im Durchuschungsbefehl? Ist jemand gestorben oder geht es "nur" um die versuchte Anstiftung zum Totschlag? Wahrscheinlich ist ja niemand verletzt worden sonst hätte der eklige Mensch sie nicht angezeigt. ich würde mal sagen da ist noch mehr passiert, aber das steht ja auf dem Zettel. Müsste man mal etwas näher schreiben hier.
Viele GRüße!
Trolle bitte nicht füttern!
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#3
Antwort vom 16. Oktober 2025 | 10:08
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 2028x hilfreich)
Zitat:Im Haftbefehl bzw Durchsuchungsbefehl steht drin, dass sie ihm geschrieben hat, er soll sich in die geschlossene Psychiatrie einweisen oder sie würde alle seine Chatnachrichten veröffentlichen. Er soll geschrieben haben, er kann sich nicht einfach einweisen lassen, das muss ein Arzt entscheiden. Und dann soll unsere Jüngste geschrieben haben "Dann geh halt auf die Straße und stech einen ab und schrei Allau akbar dann kommst du rein."
Alle Beteiligten sind erstmal volljährig und sollten wissen, wie man sich verhält, wenn man angemacht wird. Jedenfalls nicht so.
Zitat :weil sie ja Jugendliche ist?
Jugendstrafrecht ist eventuell anwendbar. Heisst aber nicht dass Ihre Tochter jugendlich ist. Das Thema Prozesskostenhilfe sollten Sie sich mal anschauen, für Ihre Tochter.
Jetzt heisst es erstmal abwarten und so viele Informationen über den Tatvorwurf etc. zu sammeln wie es geht
#4
Antwort vom 16. Oktober 2025 | 10:53
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 5x hilfreich)
Zitat :Jugendstrafrecht ist eventuell anwendbar. Heisst aber nicht dass Ihre Tochter jugendlich ist. Das Thema Prozesskostenhilfe sollten Sie sich mal anschauen, für Ihre Tochter.
#5
Antwort vom 16. Oktober 2025 | 11:11
Von
Status: Schlichter (7245 Beiträge, 1655x hilfreich)
Zitat :bei uns zuhause wurde heute morgen eine Hausdurchsuchung von der Polizei gemacht und unsere Jüngste (19 und wohnt noch hier) wurde in Untersuchungshaft gebracht bzw. in Polizeigewahrsam und soll jetzt vor einen Haftrichter.
Dann geht man nicht in ein Internerforum, sondern zu einem Rechtsanwalt. Und zwar zu einem, der auf Strafrecht spezialisiert ist.
Und zwar sofort. Unverzüglich.
#6
Antwort vom 16. Oktober 2025 | 11:12
Von
Status: Schlichter (7245 Beiträge, 1655x hilfreich)
Zitat :Prozesskostenhilfe gibt es im Strafverfahren nur für eine Beratung, nicht aber für das Strafverfahren an sich.
Es gibt aber einen Pflichtverteidiger, den ggf. der Staat bezahlt. Und bei einer 19jährigen kommt sowieso Jugendstrafrecht in Frage, und deshalb ist von vornherein auch die Jugendgerichtshilfe involviert, von Amts wegen.
#7
Antwort vom 16. Oktober 2025 | 11:38
Von
Status: Legende (19936 Beiträge, 7232x hilfreich)
Zitat :Wir wollen auch einen Anwalt beauftragen
Wir? - Ich rate ab, dass ihr als Eltern irgendetwas übernehmt.
Tochter ist volljährig. Wenn sie kein Einkommen hat, bekommt sie einen Pflichtverteidiger.
#8
Antwort vom 16. Oktober 2025 | 13:40
Von
Status: Unbeschreiblich (41800 Beiträge, 14613x hilfreich)
Wenn sie denn wirklich einsitzt, dann bekommt sie einen Pflichtverteidiger, auch wenn sie nicht bedürftig ist. Dann haben wir einen Fall der notwendigen Verteidigung. Und diesen muss die Tochter übrigens ohne Rücksicht auf ihre finanzielle Lage dann bezahlen, wenn sie verurteilt wird. Der Staat geht also insoweit nur in Vorlage.
wirdwerden
#9
Antwort vom 16. Oktober 2025 | 14:07
Von
Status: Unbeschreiblich (34263 Beiträge, 17734x hilfreich)
Nicht unbedingt - bei Urteilen nach Jugendstrafrecht werden die Prozesskosten häufig der Justizkasse auferlegt. Und übrigens wurde hier noch gar keine U-Haft verhängt.
-- Editiert von User am 16. Oktober 2025 14:11
#10
Antwort vom 16. Oktober 2025 | 14:17
Von
Status: Unbeschreiblich (41800 Beiträge, 14613x hilfreich)
Richtig, sie ist ja noch unter 21. Da kann das auch passieren.
wirdwerden
#11
Antwort vom 16. Oktober 2025 | 14:48
Von
Status: Lehrling (1121 Beiträge, 332x hilfreich)
Zitat :Und übrigens wurde hier noch gar keine U-Haft verhängt.
Sie soll aber dem Haftrichter zwecks U-Haft vorgeführt werden. Und damit liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor und es ist zwingend vor der Anhörung ein Anwalt zu bestellen. Das macht im Notfall dann der Haftrichter direkt.
Es wird also definitiv ein Anwalt bereits involviert sein.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#13
Antwort vom 16. Oktober 2025 | 23:28
Von
Status: Bachelor (3117 Beiträge, 1258x hilfreich)
@Troll: https://dejure.org/gesetze/StGB/30.html
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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