Ich habe bewährung 10 Monate auf 2 Jahre bekommen wegen sexuelle Nötigung und jetz hab ich wueder eine Anzeige wegen versuchte Nötigung muss ich ins Gefängnis oder wird die bewährung verlängert Danke für die hilfe
Betrag
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Kommt darauf an - Wann ist denn die Nötigung passiert? VOR oder NACH dem ersten Vorfall?
Solange die Gesamtstrafe unter 12 Monaten bleibt, tendieren Gerichte meistens (gibt aber auch Ausnahmen) die Strafe noch ein (letztes) Mal zur Bewährung auszusetzen (sofern der Vorfall VOR dem 1. Urteil war)
Sollte die (sexuelle) Nötigung jedoch danach passiert sein und (mindestens) genauso schwerwiegend, wie der erste Vorfall sein, so wird es dünn.
Dar stellt sich das Gericht nämlich folgende Frage: "Herr X hat nun zwei Straftaten - zwei gleiche Straftaten - binnen sehr kurzer Zeit hintereinander begangen. Herr X hat sich vom 1. Urteil nicht wirklich beeindrucken lassen und weder den Warnschuss verstanden noch dies zum Anlass genommen sich zu verbessern. Was spricht für eine erneute Aussetzung zur Bewährung? Vermutlich begeht er binnen absehbarer Zeit weitere ähnliche Delikte."
Du verstehst die Situation?
Als Schöffe ist das meist eine der aller ersten Fragen, die bei einer Urteilsfindung gestellt werden (rede dar aus Erfahrung).
-- Editiert von Albarion am 22.11.2019 16:57
Nun ja - er möchte wohl wissen, ob seine Bewährung widerrufen wird. Und auch da lautet die Antwort: Kriegt er für das neue Delikt eine Strafe ohne Bewährung, sind auch die 10 Monate fällig. Kriegt er wieder Bewährung, was ja vorkommen soll, dann wird die alte Bewährung wohl nur verlängert.
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Die erste Tat ist 2018 passiert und die 2 tat ist dieses jahr im Oktober also wenn ich bei der 2 ten tat bewährung kriege wird nur verlängert
ZitatDie erste Tat ist 2018 passiert und die 2 tat ist dieses jahr im Oktober also wenn ich bei der 2 ten tat bewährung kriege wird nur verlängert :
Gut möglich, aber 100% sicher ist es nicht.
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