Betrogen worden bei Ebay

14. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ratzfatz78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrogen worden bei Ebay

Hallo
ich habe mir vor 3 wochen ein handy ersteigert ich habe auch sofort den nicht gerade kleinen betrag überwiesen leider kam bis heute nix an der Verkaüfer stellt sich tot oder gibt idiotische ausreden ihn per telefon zu erreichen geht nicht seine angaben sind höchstwahrscheinlich falsch oder er wohnt wirklich in einem china restaurant (was wohl noch das witzigste an der geschichte ist)
Jetzt meine frage wie muss ich vorgehen muss ich zu polizei und den betrug zur anzeige bringen oder muss ich zu einem anwalt oder beides?
weiß jemand wie hoch meine erfolgscancen sind mein geld
wiederzubekommen?
sorry hab gesehen das ich den beitrag falsch eingestellt habe


-- Editiert von ratzfatz78 am 14.12.2005 14:12:50




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

ja, der Beitrag ist bei Strafrecht falsch, denn dir geht es ja wohl nicht um die Strafbarkeit wegen Betrugs, sondern um die zivilrechtliche Auseinandersetzung.

Mein Tip wäre diesmal ganz unjuristisch: Wende Dich mal an Ebay und schildere denen den Sachverhalt. Stell keine Forderungen, sondern bitte sie einfach ma um Hilfe. Ich habe die Erfahrung gemacht, daß Ebay sehr hilfsbereit und auch kulant ist.

Das du gegen den Verkäufer einen Rechtsanspruch auf Herausgabe des Handys hast, brauch ich wohl nicht zu betonen. Außerdem hast du im falle der Unmöglichkeit (er hat gar kein handy) einen entsprechenden Schadensersatzanspruch. Aber das hilft rein praktisch nicht weiter, deshalb lieber mal mit Ebay netten Kontakt aufnehmen....

-----------------
"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 86x hilfreich)

Hallo ratzfatz78.

Von Ebay wirst Du wahrscheinlich nur eine Textbaustein-Mail bekommen.

Ich rate Dir:

Melde den Artikel über den Link "Unstimmigkeiten melden" bei EBAY als nicht geliefert.

Setze dem Verkäufer per Einschreiben/Rückschein eine klar datierte Lieferfrist von 1 Woche.
Ist das Gerät nach Ablauf dieser Frist nicht in Deinem Besitz, erstatte Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle (Verdacht des Betruges).
Das ist kostenlos und bringt den Verkäufer in Zugzwang, da er vorgeladen wird.

Bei EBAY schließt Du nach 10 Tagen die Unstimmigkeit (Button: "Ich möchte mit dem Verkäufer nicht mehr verhandeln") und beantragst Käuferschutz.

Du müßtest Deinen Kaufpreis abzüglich einer Selbstbeteiligung von EUR 25,-- über den Käuferschutz wiederbekommen.

Die Selbstbeteiligung PLUS alle bis dahin angefallenen Kosten (Porto usw.) kannst Du per Mahnbescheid einklagen.
Ein Vollstreckbarer Titel gilt 30 Jahre.
Irgendwann hat der Typ schon wieder Geld.

Wichtig:
Alle Mails, wenn möglich auch die Bildschirminhalte der Auktion AUSDRUCKEN und gut aufheben !

Viel Erfolg !

MfG

RobertRatlos

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 267x hilfreich)

@justice005
und was versprechen sie sich davon? ebay wird mit sicherheit nicht den verkäufer sraftrechtlich verfolgen, noch dem käufer den verkauspreis erstatten. und wo ebay da noch kullant sein könnte fällt mir beim besten willen nicht ein.

@Ratzfatz78
verkäufer per mail und einschreiben mit frist von 14 t. zur herausgabe des handys fordern. machen sie ruhig deutlich, dass sie bei fruchlosem verstreichn der frist einen anwalt aufsuchen werden und strafanzeige wg. betrugs.
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

ich habe selbst ähnliches erlebt bei einer Freundin. Da wurde die ware auch nicht geliefert, der tatsächliche verkäufer war nicht zu ermitteln (falsche angaben bei Ebay)

Ebay hat den gesamten Kaufpreis erstattet ohne Abzüge. Das meine ich mit kulant.

@robertratlos:

die vorgehensweise ist zwar einerseits natürlich juristisch richtig, aber es setzt voraus, daß sich der Verkäufer tatsächlich ermitteln läßt. Selbst wenn das der fall ist, was habe ich denn de facto von einem vollstreckbaren Titel? Es ist für den geschädigten doch erstmal praktischer, sich an Ebay zu wenden. Wenn das nicht klappt, würde ich erst dann auf deine Variante zurückkommen.....



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 86x hilfreich)

Hallo justice005.

Es ist natürlich zu unterscheiden, ob der Verkäufer sich mit den korrekten Daten angemeldet hat oder nicht.

Wenn eine Auktionsplattform (egal welche !) duldet oder durch Unterlassen ermöglicht, daß sich ein Betrüger mit falschen Daten anmeldet, dann wird diese Plattform vor Gericht schlechte Karten haben.
Schließlich wäre es kein Problem, bei JEDER Neuanmeldung z.B. das Postident-Verfahren anzuwenden. Aber das kostet ja Geld (was man allerdings jederzeit dem Anmelder berechnen könnte)!

Klar, daß in diesem Fall die Plattform kulant ist.
Der Geschädigte könnte ja klagen.

Ist der Betrüger aber mit richtigen Daten angemeldet, bleibt der Geschädigte aber zu 99% zumindest auf dem Selbstbehalt sitzen, den er sich dann per MB einklagen muß.

Im Übrigen ist der komplette Käuferschutz bei Ebay eine REINE Kulanzleistung, auf die der Geschädigte KEINEN Rechtsanspruch hat.
Nachzulesen in den Ebay-Texten. :(

Es ist ja schön und recht, daß Deine Freundin so viel Glück hatte, den Gesamtbetrag wieder zu bekommen - aber das ist nun mal leider nicht der Normalfall.

Sei mir bitte nicht böse, aber wenn ich schon von einem Verkäufer besch... worden bin, dann gehe ich auf Nummer sicher, verlasse mich nicht auf schwammige "möglicherweise"-Zusagen sondern verplempere keine Zeit und erstatte Strafanzeige.

Nur so kann man einerseits Ganoven das Handwerk legen und andererseits irgendwann die Auktionsplattformen dazu bewegen, die Sicherheit VOR den Reibach zu stellen.
"Steter Tropfen höhlt den Stein !"

Schöne Grüße ;)

RobertRatlos





0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gruenschnabel
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 3x hilfreich)

@Hallo
ich habe mir vor 3 wochen ein handy ersteigert ich habe auch sofort den nicht gerade kleinen betrag überwiesen leider kam bis heute nix an der Verkaüfer stellt sich tot oder gibt idiotische ausreden ihn per telefon zu erreichen geht nicht seine angaben sind höchstwahrscheinlich falsch oder er wohnt wirklich in einem china restaurant (was wohl noch das witzigste an der geschichte ist)
Jetzt meine frage wie muss ich vorgehen muss ich zu polizei und den betrug zur anzeige bringen oder muss ich zu einem anwalt oder beides?
weiß jemand wie hoch meine erfolgscancen sind mein geld
wiederzubekommen?


Wo ist das problem. geh zur Polizei erstatte Anzeige.
Immerhin hast du ja die Kontonummer, wohin das Geld ging.
Deshalb wird die Polizei innerhalb kürzester zeit wissen ,wer der Kontoinhaber ist.
Oder wie sollt ihr sonst an diese ktonr. gekommen sein, vertipt?
Zeig den Kerl an!
Solchen Unholden gehört das Handwerk gelegt.

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