Betrüger? Was tun?

4. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
giga0000
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrüger? Was tun?

Hallo,

habe ein Problem und weiss nicht was ich machen soll...


Habe über Facebook Staubsauger im Wert von 340€ gekauft, da er zu weit weg wohnt, habe ich von ihm Bankverbindung + Bild vom Pass erhalten +telnr.

Habe das Geld auf sein Konto überwiesen.

Jetzt schreibt er mir nicht zurück (ich sehe aber das er gelesen hat)...

Wie gehe ich am besten vor?

Geld wurde vor knapp 2 Wochen überwiesen...

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Betrug erstatten.

Ich würde mich aber darauf gefasst machen, dass der Pass nicht echt nicht.

Stimmten der Name des Kontoinhabers und der Name auf dem Pass überein? (wobei das aber auch nicht mehr viel zu sagen hat, da seit Einführung von SEPA bei Überweisungen kein Namensabgleich mehr stattfindet)

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#2
 Von 
giga0000
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Sein Profil scheint benutzt zu werden, da am 1.6 was gepostet wurde...
In seiner freundesliste sind Personen mit dem Familiennamen...


Es nervt mich schon wieder-.-

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Dann bestehen ja doch Chancen, dass der Pass echt ist. Wie gesagt: Anzeige erstatten. Oftmals geht es dann sehr schnell mit der Lieferung (oder Rückzahlung)

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#4
 Von 
giga0000
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

War vorhin bei polizei

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Gut

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#6
 Von 
giga0000
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verstehe einfach nicht, was es im bringt?

Er verhält sich komplett nicht wie ein betrüger...
Er hat mich nicht blockiert...
Nutzt sein fb weiter...
Auf seine Mailbox hat er drauf gesprochen
usw.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Ich verstehe einfach nicht, was es im bringt? Ja und? Erwarten Sie ernsthaft, jemand könnte Ihnen hier die Geistesverfassung von dem Typen erklären? Viele Straftäter begehen Straftaten trotz eines hohen Risikos, aufzufliegen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat:
Wie gehe ich am besten vor?

Am besten wäre erst mal per Einschreiben eine Frist (14 Tage nach Datum) zur Lieferung zu setzen.



In Gegensatz zu den Vorpostern sehe ich da erst mal 0,0 Anhaltspunkte für eine Straftat und damit auch keinen Grund zur Anzeige.
Von mir würde einer der so eine Anzeige erstattet erstmal eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bekommen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
ehe ich da erst mal 0,0 Anhaltspunkte für eine Straftat


Nachdem er 2 Wochen nach Geldempfang weder geliefert hat und sich auch seit dem auf keine Nachricht mehr meldet (trotz Lesebestätigung)...?! Wenn das kein Anhaltspunkt ist, weiß ich es auch nicht mehr... Wie lange soll der K warten? Zu einer vorherigen Fristsetzung per Einschreiben ist er in keinster Weise verpflichtet, bevor er Anzeige erstatten "darf".

Zitat (von Rechtswörterbuch):
Ein Anfangsverdacht ist gegeben, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen. Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte sind dann gegeben, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Handlung besteht.


Wobei das schon der "Verdachtsgrad" ist, der für eine formelle Einleitung eines Ermittlungsverfahrens notwendig ist und z.B. eine Hausdurchsuchung ermöglicht. Damt ein Bürger eine "Anzeige erstatten darf" ist dieser Verdachtsgrad noch gar nicht notwendig.

Alles andere wäre auch abstrus. Solange ich lediglich tatsächlich Geschehenes wahrheitsgetreu bei der Polizei angebe (also nichts hinzudichte) kann ich anzeigen was ich mag. Ohne jegliches Risiko straf- oder zivilrechtlich dafür belangt zu werden. Die Bewertung, ob tatsächlich eine Straftat (bzw. ein Anfangsverdacht) vorliegt ist nicht meine Aufgabe, sondern zunächst die der Polizei und in der Folge die der StA.

Zitat:
Von mir würde einer der so eine Anzeige erstattet erstmal eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bekommen ...


Anspruch auf Unterlassung bestünde allenfalls dann, wenn ggü. der Polizei falsche Tatsachen behauptet wurden/würden. Solange bei einer Strafanzeige der Sachverhalt und der Ablauf 1:1 wahrheitsgetreu geschildert wird, gibt es keinen Raum für einen Unterlassungsanspruch.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 05.06.2016 21:22

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