Mein Bekannter hat mitlerweile einen Anwalt eingeschaltet. Dieser meint der Betrug sei ebenfalls verjaehrt und es sei ausserdem kein Vermoegensschaden vorhanden.
Ich dachte, dass der Betrug solange andauert wie man mit dem gefaelschten Zeugnis eingeschrieben ist. Ausserdem, dachte ich es sei ein Vermoegensschaden (beispielsweise) in der Zahlung von Kindergeld, verguenstigtes Busticket, kostenlose Krankenversicherung, subventioniertes Mensaessen zu sehen.
Die Uni ueberprueft im Moment, ob die Schule rechtliche Schritte einleiten will. Sollte sowohl Uni als auch Schule sich dazu entscheiden, die Sache auf sich beruhen zu lassen, hat es sich damit wohl erledigt.
Ich verstehe allerdings nicht warum man den Betrug nicht verfolgt!
Betrug, Anfrage vom 13.10
29. Oktober 2002
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Frage vom 29. Oktober 2002 | 18:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug, Anfrage vom 13.10
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