Betrug, Anklageschrift und Anwaltskosten

2. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Stift123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug, Anklageschrift und Anwaltskosten

Hallo,

ich habe es mit mit einer Anklageschrift wegen Betruges zutun. Eigentlich hatte ich mit einem Strafbefehl gerechnet den man dann bezahlen könnte. Aber ich habe gleich eine Anklageschrift bekommen.

Nun muss ich natürlich einen Anwalt konsultieren. Ich habe ein Angebot von einem Anwalt der mich für 800 euro außergerichtlich vertreten würde. Aber wenn ich die Anklageschrift schon bekommen habe, steht eine Gerichtsverhandlung doch eigentlich schon fest. Was bringt mir denn da eine außergerichtliche Vertretung? Oder verstehe ich das irgendwie falsch?

Ich habe das Gefühl ich zahle jetzt einem Anwalt Geld für einen Service, den er mit gar nicht bieten kann, weil eine Gerichtsverhandlung schon fest steht. Sollte ich da nicht gleich einen Anwalt für das Gerichtsverfahren beauftragen, wäre das nicht Günstiger?

Danke für die Hilfe und liebe Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Stift123):
Aber wenn ich die Anklageschrift schon bekommen habe, steht eine Gerichtsverhandlung doch eigentlich schon fest.


Richtig, so gut wie.

Zitat (von Stift123):
Was bringt mir denn da eine außergerichtliche Vertretung?


Nichts. Es sei denn, es bestünde die Chance noch eine Einstellung bspw. nach § 153a StPO im Zwischenverfahren herbeizuführen. Dann wären 800,00 ein angemessener Preis, etwas über RVG-Mittelgebühr, wenn auch bereits die dann fällige Einigungsgebühr nach RVG VV Nr. 4141 (bzw. ein dem entsprechender Betrag) darin enthalten sein soll/ist. Und natürlich die MWSt.

Zitat (von Stift123):
Ich habe das Gefühl ich zahle jetzt einem Anwalt Geld für einen Service, den er mit gar nicht bieten kann


Naja, die Grundgebühr und die Verfahrensgebühr Hauptverfahren (nicht mit Hauptverhandlung zu verwechseln), sowie Post-/Telekompauschale fallen so oder so an. Egal ob es eine Hauptverhandlung gibt oder nicht. Käme es nicht zur Einstellung im Zwischenverfahren, müsste man wissen, ob der RA dennoch die 800,00 EUR "außergerichtlich" will, oder ob dann die rd. 196,00 EUR (incl. MWSt.) für RVG VV Nr. 4141 (bzw. ein dem entsprechender Betrag) davon abgezogen werden sollen. Aber selbst wenn nicht, wären 800,00 EUR nicht "überteuert" (halt aber auch nicht sehr günstig)

Zitat (von Stift123):
Sollte ich da nicht gleich einen Anwalt für das Gerichtsverfahren beauftragen, wäre das nicht Günstiger?


Wenn eine Einstellung nach § 153a StPO nicht realistisch erscheint, wäre das vermutlich besser ja.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 02.12.2020 23:54

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stift123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die ausführliche und hilfreiche Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stift123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hätte noch eine Zusatzfrage:

Wenn das Verfahren eingestellt wird durch § 153a StPO. Muss die Gegenseite (In diesem Fall ist es ein Amt) zustimmen oder wird die Gegenseite danach gefragt?

LG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32844 Beiträge, 17253x hilfreich)

Ihre Gegenseite ist die Staatsanwaltschaft, niemand sonst. Und ja, die muß zustimmen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Genau, ... siehe § 153a, Abs. 2 StPO.

Selbst wenn der Geschädigte "Nebenkläger" wäre (was bei Betrug nicht möglich ist) und somit "2. Gegner" neben der StA, wäre dessen Zustimmung nicht erforderlich.

Geht es um Sozialleistungsbetrug? Dann sind die Gerichte allerdings idR. weniger geneigt einzustellen, ebenso die StAen wenig geneigt zuzustimmen. Falls doch, dürfte die Höhe der Auflage deftig ausfallen.

Und... ist einfacher Betrug angeklagt, oder ein "besonders schwerer Fall" (§ 263, Abs.3 StGB]? Letzteres würde dann auch erklären, warum es keinen Strafbefehl gab.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 21.12.2020 01:24

1x Hilfreiche Antwort

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