Betrug, Darlehns schulden, keine Rückzahlung absichtlich

23. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Guron
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug, Darlehns schulden, keine Rückzahlung absichtlich

Hallo zusammen,
eine Person namens ********** hat beim mir private Darlehen genommen um eine Immobilie zu kaufen. Immobilie hat er gekauft und mit Gewinn verkauft. Die Hälfte vom Gewinn muss er mir als Darlehnsgeber zurückgeben. Er sagt immer morgen, morgen, morgen… in zwischen ist ein Jahr vergangen, das Geld schuldet er mir immer noch…. Meine Meinung nach, das es von Anfang an ein Betrug geplant war. Wie kann ich dagegen vorgehen, ob es welche Mitteln gegen solche Betrüger es gibt?

-- Editiert von Guron am 23.05.2022 11:44

-- Editiert von Moderator topic am 23.05.2022 11:53

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Guron):
Hallo zusammen,
eine Person namens ********** hat beim mir private Darlehen genommen um eine Immobilie zu kaufen. Immobilie hat er gekauft und mit Gewinn verkauft. Die Hälfte vom Gewinn muss er mir als Darlehnsgeber zurückgeben.
Vertraglich festgehalten? Auch bekannt, dass das versteuert werden muss?

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#2
 Von 
Xvidia123
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Guron):
welche Mitteln gegen solche Betrüger es gibt?

Strafanzeigen.
Zitat (von Guron):
Meine Meinung nach, das es von Anfang an ein Betrug geplant war.

Ist nur ihre Spekulation.

Was ist denn vertraglich konkret vereinbart?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Ist nur ihre Spekulation. Richtig - der Beweis, dass von Anfang geplant war, nicht zu zahlen, dürfte kaum zu führen sein. Eine Anzeige dürfte daher nichts bringen. Und für eine zivilrechtliche Klage müsste man den Vertragsinhalt erstmal beweisen - insofern bitte erstmal beantworten, in welcher Weise der Vertrag geschlossen wurde.

-- Editiert von muemmel am 23.05.2022 14:02

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Guron):
keine Rückzahlung absichtlich

Zitat (von Guron):
Meine Meinung nach, das es von Anfang an ein Betrug geplant war.

Wie würde man das beweisen können?



Zitat (von Guron):
Wie kann ich dagegen vorgehen, ob es welche Mitteln gegen solche Betrüger es gibt?

Man kann das bei der Staatsanwaltschaft anzeigen.
Und vor einem Zivilgericht klagen.



Zitat (von Guron):
Die Hälfte vom Gewinn muss er mir als Darlehnsgeber zurückgeben.

Da fragt man sich, ob das nicht ein sittenwidriger Zinswucher wäre?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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