Betrug, Nötigung

12. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.03.2017 18:21:15
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug, Nötigung

Guten Tag, ich habe folgendes Problem...
Mein Ex Verlobter ist spielsüchtig. Er hat über mich und andere Personen Handyverträge abgeschossen, die Handys dann verkauft und das Geld verspielt. Er hat eine Selbstanzeige wegen Nötigung und Betrug gemacht.
Leider habe ich manche Verträge selbst unterschrieben. Ich habe aber unter psychischer Nötigung und aus Angst vor ihm unterschrieben.
Trotzdem wurde ein Verfahren gegen mich wegen Betrug eröffnet. Ich soll seine Spielsucht wissentlich unterstützt haben und Verträge abgeschlossen haben, die ich nicht zahlen kann. Die Verträge wurden aber über ein Jahr (bis zur Selbstanzeige) gezahlt.
Mir wird angeboten, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wird, wenn ich Sozialstunden leiste. Dann muss ich auch für die Schulden haften.
Soll ich das Angebot annehmen oder lohnt es sich zu kämpfen? Was passiert im schlimmsten Fall, wenn ich es ablehne und das Verfahren dann verliere?

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Nur mal so: Wenn ich meiner Freundin sage, schließe 5 Handyverträge ab und sie bezahlt die monatlichen Beiträge und überreicht mir diese auch, sehe ich weder eine Nötigung noch einen Betrug. Ob der Verkauf gestattet ist, müsste im Vertrag stehen, indes, es interessiert erstmal keinen, sie zahlen ja die Beiträge.

Zitat (von ciadraine):
mich wegen Betrug eröffnet


Sie meinen wegen "Beihilfe" ? Oder?

Zitat (von ciadraine):
andere Personen Handyverträge abgeschossen,


Hat er das mit Wissen der anderen Personen abgeschlossen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Die Verträge wurden aber über ein Jahr (bis zur Selbstanzeige) gezahlt.


Alle?

In dem Fall sehe ich hier auch erst mal nicht unbedingt Betrug, wenn in der Schilderung nichts fehlt. Wobei die StA natürlich argumentieren könnte, dass von Anfang an beabsichtigt war die Verträge nur über die halbe Laufzeit (normal sind ja 2 Jahre) zu zahlen und die Zahlungen nur aus immer neuen Straftaten verwirklicht werden konnten (dann käme auch noch die Zahlungsfähigkeit und die schadensgleiche Vermögensgefährdung ins Spiel).

Zitat:
Mir wird angeboten, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wird, wenn ich Sozialstunden leiste.


Wieviele Stunden? Jugend- oder Erwachsenenrecht? Oder anders gefragt: Wie alt bist Du?

Zitat:
Dann muss ich auch für die Schulden haften.


Sagt wer? Oder anders gefragt: Soll das auch (zusätzlich zu den Stunden) -strafrechtliche- Einstellungsauflage sein? Oder gehst Du "nur" davon aus, dass es so ist, oder hat Dir irgendjemand gesagt, dass es so ist?

Sollen die Schulden aller Verträge auf Deinen Namen davon betroffen sein, oder nur die, die Du tatsächlich selbst unterschrieben hast? Um wieviel Geld geht es da insgesamt ungefähr?

Zitat:
Soll ich das Angebot annehmen oder lohnt es sich zu kämpfen? Was passiert im schlimmsten Fall, wenn ich es ablehne und das Verfahren dann verliere?


Das mit dem "schlimmsten Fall" ist immer so eine Sache... Schlimmstenfalls gibt es ein paar Jahre Knast. Realistischenfalls natürlich nicht, insofern Du nicht massig vorbestraft bist.

Der realistisch schlimmste Fall wäre, dass zwingend Erwachsenenrecht auf Dich anzuwenden ist (Du also 21 Jahre oder älter bist, bzw. zum Tatzeitpunkt warst) oder wahlweise Erwachsenenrecht angewendet wird (zum Tatzeitpunkt 18 aber noch nicht 21) und die Sache als gewerbsmäßiger Betrug angeklagt wird (was nicht unwahrscheinlich ist). In dem Fall wäre die Mindeststrafe im Regelstrafrahmen = 6 Monate Freiheitsstrafe. Die würde zwar sehr sicher zur Bewährung ausgesetzt, aber sicherlich auch mit Auflagen (wie Sozialstunden oder Geldzahlungen) verknüpft. Außerdem wäre das polizeiliche Führungszeugnis für mind. 3 Jahre im Ar*** , das Bundeszentralregister mind. 5 Jahre.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.03.2017 18:21:15
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat:
Nur mal so: Wenn ich meiner Freundin sage, schließe 5 Handyverträge ab und sie bezahlt die monatlichen Beiträge und überreicht mir diese auch, sehe ich weder eine Nötigung noch einen Betrug. Ob der Verkauf gestattet ist, müsste im Vertrag stehen, indes, es interessiert erstmal keinen, sie zahlen ja die Beiträge.

Er hat mich dazu genötigt und es auch zugegeben.



Zitat:
Sie meinen wegen "Beihilfe" ? Oder?

Es war bis jetzt immer von Betrug die Rede. Beihilfe wurde nie erwähnt.




Zitat:
Hat er das mit Wissen der anderen Personen abgeschlossen?

Ich weiß nicht wie es bei den anderen Personen gelaufen ist. Ich wusste auch nichts davon bis zu der Selbstanzeige.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.03.2017 18:21:15
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
In dem Fall sehe ich hier auch erst mal nicht unbedingt Betrug, wenn in der Schilderung nichts fehlt. Wobei die StA natürlich argumentieren könnte, dass von Anfang an beabsichtigt war die Verträge nur über die halbe Laufzeit (normal sind ja 2 Jahre) zu zahlen und die Zahlungen nur aus immer neuen Straftaten verwirklicht werden konnten (dann käme auch noch die Zahlungsfähigkeit und die schadensgleiche Vermögensgefährdung ins Spiel).

Ich hatte immer alle pünktlich bezahlt. Die Polizistin sagte mir damals ich sollte aufhören zu zahlen, weil er jetzt dafür haftet. Das war dann wahrscheinlich mein Fehler und wird mir jetzt vorgeworfen.


Zitat:
Wieviele Stunden? Jugend- oder Erwachsenenrecht? Oder anders gefragt: Wie alt bist Du?

Es gilt das Erwachsenenrecht. Es sind auch nur 50 Stunden. Das wäre kein Problem. Nur die Schulden machen mir Angst.

Zitat:
Sagt wer? Oder anders gefragt: Soll das auch (zusätzlich zu den Stunden) -strafrechtliche- Einstellungsauflage sein? Oder gehst Du "nur" davon aus, dass es so ist, oder hat Dir irgendjemand gesagt, dass es so ist?
Sollen die Schulden aller Verträge auf Deinen Namen davon betroffen sein, oder nur die, die Du tatsächlich selbst unterschrieben hast? Um wieviel Geld geht es da insgesamt ungefähr?

Mittlerweile sind Mahngebühren dazu gekommen und ich könnte sie nicht zahlen. Ich müsste also Insolvenz beantragen. Direkt gesagt hat der Staatsanwalt das nicht. Ich werde noch einmal nachfragen. Vielleicht mache ich mich hier umsonst verrückt.


Zitat:
Das mit dem "schlimmsten Fall" ist immer so eine Sache... Schlimmstenfalls gibt es ein paar Jahre Knast. Realistischenfalls natürlich nicht, insofern Du nicht massig vorbestraft bist.

Ich bin noch nicht vorbestraft.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Es ist immer schwierig einen Rat zu geben ohne die Ermittlungsakte zu kennen, ... aber vor dem Hintergrund dass es nur 50 Stunden sind und Du zivilrechtlich ohnehin für die Schulden (zumindest die aus den Verträgen die Du tatsächlich selbst abgeschlossen hast) haften müssen wirst (schließlich hast Du sie abgeschlossen ... und Dein Ex-Freund hat Dich dabei sicherlich mit dem Tode bedroht oder Dir eine Pistole an die Schläfe gehalten oder Dir sonst was richtig Übles angedroht, falls Du es nicht machst ... und so einfach ist es eben nicht mit : "er hat mich genötigt". Wenn er von Dir verlangt hätte eine Bank auszurauben, damit er weiter zocken kann, würdest Du da -ausg. extreme Sonderfälle- auch nicht straffrei wegkommen ) würde ich mir tatsächlich überlegen, ob ich dieser Einstellung zustimme. Tust Du es nicht, wird mit einiger Sicherheit Anklage erhoben werden. Und selbst wenn Du da freigesprochen werden würdest, hättest Du die Schulden zumindest aus "Deinen" Verträgen trotzdem an der Backe, denn das sind ganz normale Forderungen aus einem zivilrechtlichen Vertrag, die man auch dann zahlen muss, wenn kein Betrug "im Spiel" ist.

Wenn die Auflage zu der Einstellung tatsächlich nichts weiter ist, als die 50 Stunden wird über die Schulden ohnehin zivilrechtlich zu entscheiden sein, d.h. sie haben mit dem Strafverfahren im Grunde genommen gar nichts zu tun. Eine Einstellung nach § 153a StPO ist auch keine Verurteilung, d.h. damit wird nicht die Schuld festgestellt. Mit den 50 Stunden hättest Du Dir das Strafverfahren also elegant und günstig vom Hals geschafft. Und -wie gesagt- die Schulden stehen eh auf einem anderen Blatt und -ich wiederhole mich- mindestens den Teil der aus von Dir selbst unterschriebenen Verträgen stammt würdest Du auch dann nicht los, wenn es im Strafverfahren einen Freispruch gäbe.


Zitat:
Die Polizistin sagte mir damals ich sollte aufhören zu zahlen, weil er jetzt dafür haftet. Das war dann wahrscheinlich mein Fehler und wird mir jetzt vorgeworfen.


Ja, war es. Sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich gesehen. Zivilrechtlich hätte eine Einstellung der Zahlungen für "Deine" Verträge nur dann Sinn gemacht, wenn sichergestellt gewesen wäre, dass er sie weiterzahlt. Ansonsten wäre es schlauer gewesen weiter zu zahlen und sich das Geld später von ihm wieder zu holen.

Andererseits frage ich mich, was die Polizei zu diesem Zeitpunkt (als Du noch alle Verträge gezahlt hast) überhaupt von Dir wollte ?! Zu dem Zeitpunkt hatten die Mobilfunkunternehmen doch gar keinen Grund Anzeige gegen Dich zu erstatten, wenn Du alle auf Dich laufenden Verträge bedient hast ?! Irgendwas an der Geschichte ist da nicht so ganz rund.

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