Betrug, Urkundenfälschung

13. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Dennis58979
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug, Urkundenfälschung

Hallo habe da mal ne frage was auf mich zukommt...
Also es geht darum ich habe jemanden mit einem gefälschtem Ausweis 2 Konten eröffnen lassen. Dann hat ein dritter Die Konten mit Betrug voll gemacht Schaden ca. 20000 EUR das ganze haben wir dann 50 / 50 geteilt. Jetzt ist die ganze Sache aufgeflogen. Ich bin 29 Jahre alt habe mir vorher noch nie was zu schulden kommen lassen, aber da ich selber schulden hatte und Arbeitslos geworden bin. Bin ich auf so doofe Ideen gekommen... Was wird mich da ca. erwarten in der Sache? Bin für jeden Rat dankbar...


-----------------
""

-- Editiert am 13.10.2009 02:02

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dennis58979
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir keiner weiter helfen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Tja, was soll man da sagen? Bei so einem gewerbsmäßigen Betrug, mit dieser Schadenssumme etc. ist wohl schon damit zu rechnen dass eine nicht allzu geringe Freiheitsstrafe rauskommt.
Auf Bewährungs oder nicht, das kann man hier schlecht vorhersagen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Talvin
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi,

soweit ich das einschätze, könnte das mit Wahrscheinlichkeit eine Freiheitsstrafe auf Bewährung nach sich ziehen.

Bin kein Experte, doch nach meiner Einschätzung liegt hier ein Fall von Kontoeröffnungsbetrug und Urkundenfälschung vor. Wenn Sie Pech haben sogar ein Fall von "besonderer Schwere" aufgrund der Summe von 20000€.
Dazu kommt noch, dass diese Tat letzten Endes mit drei Personen begangen wurde, der §267 StGB spricht für sich.
Hinzu kommt noch die Frage, wo Sie den gefälschten Ausweis herhaben. Da Sie diesen zur Täuschung benutzt haben, kommt das erschwerend hinzu. Im §276 (1),2 heißt es:

Wer einen unechten oder verfälschten amtlichen Ausweis oder einen amtlichen Ausweis, der eine falsche Beurkundung [...] enthält, in der Absicht, dessen Gebrauch zur Täuschung im Rechtsverkehr zu ermöglichen , sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überläßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nochmal, ich bin ein Laie, der sich für Rechtsfragen interessiert, und das ist nur eine Einschätzung meinerseits, von daher würde ich mich freuen, wenn ein Rechtsexperte hier korrigieren würde.

Ich würde auf eine Freiheitsstrafe mit Bewährung tippen.

Gruß



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dennis58979
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@Talvin danke für deine Einschätzung aber würde gerne auch noch von einem Rechtsexperten die Meinung hören. Trotzdem danke ich dir schonmal wäre froh wenn ich noch Bewährung kreigen würde so eine ******* würd ich nie wieder machen...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Talvin
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, hoffentlich schreibt bald mal einer, der richtig Ahnung hat davon ^^

-----------------
"Faber est suae quisque fortunae."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
aber würde gerne auch noch von einem Rechtsexperten die Meinung hören


Die verdienen mit ihrer fundierten "Meinung" ihren Lebensunterhalt. Wir nicht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Talvin
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Sie können über "Frag-einen-Anwalt" einen Rechtsexperten fragen, das kostet Sie allerdings was.

-----------------
"Faber est suae quisque fortunae."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.198 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.643 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen