Betrug, welche Strafe? Schadenswiedergutmachung nach Verhandlung sinnvoll?

6. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
patrick9872
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug, welche Strafe? Schadenswiedergutmachung nach Verhandlung sinnvoll?

Servus Leute.

Nehmen wir an:

Ein 20-Jähriger hat am 01. Sep eine Hauptverhandlung wegen Betrug. Davor hat er diese Straftat schon dreimal begangen. Beim dritten Mal wurde er erstmal zu einer Geldstrafe verurteilt. Diese war rechtlich so gering wie möglich und die Hälfte davon wurde zur Bewährung ausgesetzt. Bei der aktuellen Straftat war er 19 Jahre und es wird das Jugendstrafrecht angewandt. Das ganze hat er immer wegen Geldprobleme getan (ca. 9k Schulden, wegen Corona Job verloren/nicht bekommen) mit dem Hintergrundgedanken, dem Opfer das Geld zurückzugeben. Bis jetzt immer bevor die Verhandlung war. Außerdem hat er am 02. Sep die Prüfung als Kellner und die Berufsschule mit einem 1er Schnitt absolviert. Am 17.08 beginnt er eine neue Ausbildung als Fachinformatiker für Systemintegration bei einer Universität. Sowohl den neuen Ausbildungsplatz als auch das ausgezeichnete Zeugnis der Berufsschule kann er vorlegen. Bei jeder Vernehmung gab er alles zu und zeigte sich schuldig/einsichtig. Jetzt ist es ihm zum ersten Mal nicht möglich, den Schaden vor der Verhandlung auszugleichen. Er hat auch keine Wertsachen mehr die er verkaufen könnte. Der Schaden beläuft sich auf 250 Euro. Er hat auch keine andere Möglichkeit (Bekannte, Familie usw) den Schaden zu begleichen.

Jetzt ist die Frage:

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit auf eine Haftstrafe OHNE Bewährung? Und würde es was bringen, vor Gericht zu versichern (ggf. zu unterschreiben) dass er den Schaden in zwei Wochen (erster Gehaltseingang seitens der Universität) ausgleichen kann oder wäre das dem Richter quasi egal? Wie würde sich das auf die Strafe auswirken?


LG

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16 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Irgendwelche Versicherungen, den Schaden irgendwann künftig auszugleichen, pflegen Richtern völlig schnuppe zu sein. Trotzdem wird es wohl keine Jugendstrafe ohne Bewährung geben - eher Sozialstunden oder Wochenendarrest.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
patrick9872
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Irgendwelche Versicherungen, den Schaden irgendwann künftig auszugleichen, pflegen Richtern völlig schnuppe zu sein.


Irgendwann ist hier völlig fehl am Platz :D

Wir haben auch bereits mit einem Anwalt gesprochen und er meinte dass natürlich im Vorhinein am besten wäre, aber im Nachhinein immer noch besser ist als gar nicht und er bei Nichterfüllung vom Gericht selber wegen Betrug angezeigt werden kann, da er hier das Gericht täuschen würde.

Zitat:
Trotzdem wird es wohl keine Jugendstrafe ohne Bewährung geben - eher Sozialstunden oder Wochenendarrest.


Wie kommst du denn darauf? Er wurde doch schonmal zu einer Geldstrafe verurteilt. Sozialstunden oder Wochenendarrest wäre dagegen Peanuts finde ich....

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Wie ich darauf komme? Weil ich das deutsche Jugendstrafrecht kenne... Und der Rest ist Quatsch - das Gericht prüft nicht nach, ob er seine Versprechungen einhält.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
patrick9872
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wie ich darauf komme? Weil ich das deutsche Jugendstrafrecht kenne... Und der Rest ist Quatsch - das Gericht prüft nicht nach, ob er seine Versprechungen einhält.


Okay und wie wäre deiner Meinung nach die Strafe wenn er es hinkriegt den Schaden noch vor der Verhandlung auszugleichen?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Auch nicht viel anders - vielleicht ein paar Sozialstunden weniger. Was mir noch einfiel: Der Richter könnte ihm den Schadensersatz als AUFLAGE verpassen - das würde sich hier ja anbieten. Und bei Nichterfüllung ginge es dann halt in den Jugendarrest...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Ergänzung: Neben der Auflage gäbe es natürlich noch Sozialstunden, die er dann halt am WE machen muss - nur Schadensersatz leisten müssen wäre ja etwas zu billig.

-- Editiert von muemmel am 06.08.2020 13:50

-- Editiert von muemmel am 06.08.2020 14:52

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von patrick9872):
aber im Nachhinein immer noch besser ist als gar nicht

Vollkommen korrekt.



Zitat (von patrick9872):
er bei Nichterfüllung vom Gericht selber wegen Betrug angezeigt werden kann, da er hier das Gericht täuschen würde.

Wenn ich so was lese, frage ich mich, was macht der Anwalt eigentlich beruflich ... ?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
patrick9872
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich so was lese, frage ich mich, was macht der Anwalt eigentlich beruflich ... ?


Das war nur das Worst Case Szenario, wahrscheinlich um zu veranschaulichen dass man mit Aussagen mit der man eine Strafmilderung herbeiführt nicht spaßen und diese auch wahrnehmen/erfüllen soll..

Wenn ich das hier alles richtig lese hat er KEINE Haftstrafe (egal ob mit oder ohne Bewährung bzw. unabhängig davon ob er den Schaden wieder gut macht oder nicht) zu befürchten. Und ja, er wird natürlich den Schaden trotzdem wieder gut machen.

-- Editiert von patrick9872 am 06.08.2020 16:05

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von patrick9872):
Beim dritten Mal wurde er erstmal zu einer Geldstrafe verurteilt. ... und die Hälfte davon wurde zur Bewährung ausgesetzt.


Aber sicher nicht in Deutschland?! Das hört sich eher nach §§ 43, 43a StGB-Österreich an.

In Deutschland gibt es keine Teilaussetzungen von Strafen von vornherein. Nur nachträglich in Form von vorzeitiger Entlassung aus dem Vollzug einer Freiheitsstrafe unter Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 06.08.2020 17:39

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#10
 Von 
patrick9872
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Aber sicher nicht in Deutschland?! Das hört sich eher nach §§ 43, 43a StGB-Österreich an.


Jup. Opfer kam aus Österreich.

-- Editiert von patrick9872 am 06.08.2020 17:37

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Es war nach dem Täter gefragt. Und in der Tat existiert die beschriebene Strafe in D gar nicht - die war dann wohl ähnlich erfunden wie die Aussage des Anwalts, nehme ich an?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Jup. Opfer kam aus Österreich.


Und der Täter nicht?

Das Urteil war dennoch von einem österreichischen Gericht?

Wo soll denn die kommende Verhandlung stattfinden? In Deutschland oder Österreich?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 06.08.2020 17:43

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#13
 Von 
patrick9872
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Es war nach dem Täter gefragt. Und in der Tat existiert die beschriebene Strafe in D gar nicht - die war dann wohl ähnlich erfunden wie die Aussage des Anwalts, nehme ich an?


Sei mir nicht sauer aber wenn ich richtig liege findet i.d.R. die Verhandlung immer dort statt wo die Straftat ausgeübt wurde. Und die Aussage vom besagten Anwalt ist nicht erfunden.

Zitat:
Zitat:
Jup. Opfer kam aus Österreich.


Und der Täter nicht?


Nein.

Zitat:
Das Urteil war dennoch von einem österreichischen Gericht?


Ja.

Zitat:
Wo soll denn die kommende Verhandlung stattfinden? In Deutschland oder Österreich?


Deutschland, Amtsgericht.

-- Editiert von patrick9872 am 13.08.2020 14:13

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#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Und die Aussage vom besagten Anwalt ist nicht erfunden. Nun ja - ich habe in Antwort Nr. 5 ja selbst geschrieben, dass es im Jugendstrafrecht die Möglichkeit gibt, Schadensersatz als Auflage zu verhängen. Die Erfüllung der Auflage wird dann natürlich vom Gericht kontrolliert. Das kann der Anwalt natürlich gemeint haben, auch wenn er das dann sehr komisch formuliert hat. Zu der Vorstrafe: In Österreich gibt es in der Tat teilbedingte Strafen, wie ja auch schon in Antwort Nr. 9 steht.
aber wenn ich richtig liege findet i.d.R. die Verhandlung immer dort statt wo die Straftat ausgeübt wurde Oftmals ist das so - aber für ein Auslandsdelikt kann man auch im Inland verurteilt werden, und dann sitzt das Gericht halt nicht am Tatort. Und auch im dt. Jugendstrafrecht ist immer das Gericht am Wohnort zuständig.


-- Editiert von muemmel am 13.08.2020 20:15

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von patrick9872):
aber wenn ich richtig liege findet i.d.R. die Verhandlung immer dort statt wo die Straftat ausgeübt wurde.


Nicht, wenn 2 Staaten involviert sind, bzw. der Bürger eines Staates eine Straftat in einem anderen Staat begeht. Und auch innerhalb von Deutschland gibt es da zig Ausnahmen. Eine Tat die in München begangen wurde, kann ggf. auch in Hamburg verhandelt werden. Weiterhin gibt es bei gewissen Straftaten, Betrug über das Internet gehört dazu, mehrere Tatorte, rechtlich gesehen.

Zitat (von patrick9872):
Und die Aussage vom besagten Anwalt ist nicht erfunden.


Dann hat er keine Ahnung, oder Du hast ihn komplett falsch verstanden, denn die Aussage

Zitat:
er bei Nichterfüllung vom Gericht selber wegen Betrug angezeigt werden kann, da er hier das Gericht täuschen würde.


ist Unfug.

Du kannst ihn ja bei Gelegenheit mal fragen, inwiefern im dem geschilderten Beispiel der Geschädigte eine täuschungsbedingte Vermögensverfügung vornimmt. Eine solche gehört zu den objektiven Tatbestandsmerkmalen beim Betrug, d.h. sie ist erforderlich, damit Betrug erfüllt sein kann.

Zitat (von patrick9872):
Bei der aktuellen Straftat war er 19 Jahre und es wird das Jugendstrafrecht angewandt.


Das ist zwar relativ wahrscheinlich, aber längst nicht sicher. 18 bis 20 jährige (zur Tatzeit) werden immer zum Jugendgericht angeklagt. Bei der genannten Altersgruppe kann aber auch Erwachsenenrecht durch das Jugendgericht angewendet werden.

Ausgehend von Jugendrecht würde hier von einer Geldauflage, allerschlimmstenfalls von 1 oder 2 Wochenenden Jugendarrest ausgehen. Eine Jugendfreiheitsstrafe ohne Bewährung gibt es keinesfalls.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Zitat:
Das Urteil war dennoch von einem österreichischen Gericht?

Ja.

Zitat:
Wo soll denn die kommende Verhandlung stattfinden? In Deutschland oder Österreich?

Deutschland, Amtsgericht.


Da kannst Du auch noch das Glück haben, dass dem deutschen Gericht die Verurteilung in Österreich nicht bekannt ist.

Zitat:
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit auf eine Haftstrafe OHNE Bewährung?


Auch dann sehr nahe bei 0%, wenn dem deutschen Gericht die Verurteilung in Österreich bekannt ist.

Zitat:
Das ganze hat er immer wegen Geldprobleme getan (ca. 9k Schulden, wegen Corona Job verloren/nicht bekommen)


Er sollte besser die Aussagen verweigern anstatt sich mit derartigen Rechtfertigungen noch selbst zu belasten.

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