Hallo zusammen,
so, jetzt ist es auch bei mir so weit un ich bin das erste mal mit 19 Jahren straffällig geworden. Leider hab ich trotz Suchfunktion keinen so bescheuerten Fall wie meinen gefunden weshalb ich euch um eure Einschätzung sehr dankbar wäre:
Ich habe ein PC-Spiel im Wert von 10€ auf 5€ "umetikettiert" und versucht dieses für 5€ zu erwerben...bin erwischt worden, habe alles gestanden und mich am nächsten Tag schriftlich beim Geschäftsführer entschuldigt, da ich mich für diesen Vorfall den ich mir selbst nicht ganz erklären kann sehr schäme. Jetzt bin ich mir aber nicht ganz sicher womit ich zu rechnen habe: Wie gesagt ich bin 19 Jahre, nicht vorbestraft und habe der Polizei gegenüber (vor Ort) gestanden. Da ich das Spiel umetikettiert habe, fällt das wohl kaum unter Diebstahl? Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir eure Einschätzung des Falls mitteilen würdet. Womit habe ich mindestens zu rechnen, womit höchstens...falls man das so pauschal sagen kann...vielen Dank im Voraus!
Betrug, womit hab ich zu rechnen?
13. November 2008
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Frage vom 13. November 2008 | 20:47
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 4x hilfreich)
Betrug, womit hab ich zu rechnen?
#1
Antwort vom 13. November 2008 | 20:56
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1500x hilfreich)
Es ist ein versuchter Betrug, weil Sie versucht haben, die Kassiererin über den Preis der Ware zu täuschen. Da Sie 19 sind und die Tat gleich zugegeben haben, können Sie mit einer Einstellung gem. § 45 Abs. 1 JGG rechnen, also ohne Sanktion, sozusagen wegen Geringfügigkeit. Das ist das Mindeste, aber auch das Höchste womit Sie bei dem Schaden, der ja am Ende nicht mal eingetreten ist, rechnen müssen.
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