Betrug,Betrugsversuch

7. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Jacqueline hundertmark
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug,Betrugsversuch

Habe ein Ermittlungsverfahren wg. Betrug,Betrugsversuch von unserer Polizei bekommen und ich weiß nicht worum es geht.Wer weiß wie hoch solche Strafen sind und ob es ins Führungszeugnis kommt.
Bitte helft mir.

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"J.H."

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4 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Um diese Frage beantworten zu können, muß man wissen worum es geht.

Prinzipiell werden alle Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe oder mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe ins Führungszeugnis eingetragen (bei Erwachsenen).

Sind sie schon einmal wegen einer anderen Sache verurteilt worden, und der daraus resultierende BZR-Eintrgag ist noch nicht gelöscht, wird jede neuerliche Verurteilung ins Führungszeugnis eingetragen, unabhängig von der Höhe.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Jacqueline hundertmark
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es steht eigentlich auch eher versch. Betrugsarten drin.Sollte die Strafe weniger wie 90 Tagessätze betragen u keine Freiheitsstrafe da ich noch nie eine Eintragung irgendwo habe dann auch eingetragen u muß ich jetzt meine Schule deswegen abbrechen da ich zur Prüfung ein Zeugnis brauche.

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#3
 Von 
Brigitta
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie Bob schon sagte, um diese Fragen genauer antworten zu können, muss man mehr wissen. Es ist wichtig zu wissen, um was von Betrug es sich handeln soll (auf deinem Anhörungsbogen steht bestimmt sowas bzw. irgendwelche §§ oder Delikte), so pauschal kann man das nicht beantworten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wie schon gesagt, unter 90 Tagessätze gibt es keine Eintragung in Führungszeugnis, wenn noch keine andere Verurteilung im BZR steht.

Wenn Du noch unter 21 bist, werden auch keine Geldstrafen über 90 TS eingetragen, weil für Jugendl./Heranwachsende besondere Bestimmungen gelten.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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