Als A seine Kontoauszüge einsieht, bemerkt er, dass Firma F ihm einen Betrag von 1.000 € überwiesen hat. A erkennt sofort den Fehler der F, das Geld hätte der am selben Ort ansässi-gen A-GmbH, mit der A nicht das Geringste zu tun hat, überwiesen werden sollen. A nutzt die Gelegenheit und hebt die 1.000 € sofort ab. Bei der Auszahlung verliest sich Kassierer K der Bank, obwohl die Summe auf dem Auszahlungsformular deutlich geschrieben ist, und blättert A 10.000 € hin. A erkennt den Irrtum, sagt aber nichts und verschwindet mit dem Geld.
Was denkt ihr wo hier der Schwerpunkt liegt?
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Betrug,Diebstahl,Unterschlagung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Ach ja, die lieben Hausaufgaben...
Ich würde sagen, bzgl. F liegt Unterschlagung vor, gegenüber der Bank Betrug (durch Unterlassen). Diebstahl ist nicht zu erkennen, da keine Wegnahme vorliegt.
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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."
Wie ist den das Versehen des Bankangestellten zu behandelt?
Hätte er sich gegenüber der Bank auch strafbar gemacht, wenn er nur die 1000 Euro abgezogen hätte?
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Geld, das von einem Konto auf ein anderes überwiesen wird, ist keine Sache (Sachen sind nur körperliche Gegenstände), sondern Vermögenswert. Es kommt also Betrug in Betracht. Kann also Unterschlagung überhaupt vorliegen??
Würde er sich gegenüber der Bank auch strabar machen wenn er nur die 1000 Euro abgehoben hätte? Das Geld (1000Euro) war ja auf seinem Konto. Die bank wusste ja nicht das eine nicht erlaubte Vermögensverfügung dtattfindet.
Was NUN?
-- Editiert am 14.08.2009 18:52
quote:
Wie ist den das Versehen des Bankangestellten zu behandelt?
Strafrechtlich gar nicht.
quote:
Hätte er sich gegenüber der Bank auch strafbar gemacht, wenn er nur die 1000 Euro abgezogen hätte?
Gegenüber der Bank nicht, die ist ja nicht Eigentümer des Geldes.
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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."
Aber hätte er nicht die Pflicht die Bank darüber aufzuklären, dass das geld (1000 Euro) welches die Firma überwiesen hat, auch nicht ihm gehört hat?
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IMO nein.
Wenn der A den B in soweit betrügt als daß er ihn durch Täuschung zur Zahlung eines Geldbetrages bewegt, der durch den Boten C übergeben wird, begeht A keine zusätzliche Straftat gegenüber C, wenn er diesen nicht darüber aufklärt, daß er (A) das Geld ohne Rechtsgrundlage - und sogar durch eine Straftat - erlangen wird.
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Zitat:Das ist natürlich auch komplett falsch
Alles Komplett als quatsch bezeichnen, aber selber nicht sagen was es ist!
Soll der A nun Straffrei ausgehen, weil betrug und Unterschlagung nicht greifen?
Soll es Diebstahl sein? Wo ist der Bruch fremden Gewahrsams?
-- Editiert am 16.08.2009 14:11
@123gast2
Also hast du doch kein Ahnung von der Materie!
Was außer Unterschlagung und Betrug kommt den in Frage?
Der Einzige hier, der Schwachsinn erzählt, bist du!
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Achja nur der Vollständigkeitshalber:-) Ist zwar lange her...
A macht sich weder des Betrugs, der Betrugs durch Unterlassen, noch der Unterschlagung strafbar.
Er hat lediglich zivilrechtliche Konsequenzen zu fürchten.
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Bzgl. der 1000 EUR, geschenkt, das ist mir klar.
Was ist denn die Begründung dafür, daß er gegenüber dem Kassierer keinen Betrug begeht, wenn er die 10-statt-1 Mille annimmt, ohne etwas zu sagen? Rechtswidriger Vermögensvorteil und Täuschung durch Unterlassen, was fehlt denn da noch bzw. was ist an der Einschätzung falsch?
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Bei Betrug durch Unterlassen, bräuchte man noch eine Garantenstellung.
A hätte also den Irrtum der Bankangestellten aufklären müssen.
So eine Garantenstellung hatte A jedoch nicht.
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