Betrug - 2 Anzeigen und 3 Vorstrafen - Strafmaß ?

18. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
BOReto
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug - 2 Anzeigen und 3 Vorstrafen - Strafmaß ?

Guten Abend Zusammen,

nehmen wir mal an Person A hat bereits 3 Urteile (Betrug) hinter sich (letztes 2010 mit Gesamtstrafenbildung, 45 Tagessätze), Schaden: 100, 300 und 400 Euro.
Jeweils wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Nun erhält Person A eine Anzeige wegen Sozialbetrug, Schaden: 600 Euro.
Eine weitere Anzeige wegen Sozialbetrug geht bei Ihm ein, wärend für den ersten Fall bereits ein Gerichtstermin ansteht. Schaden: 2200 Euro (Bereits rückbezahlt). Beide Fälle von 2013.

Person A geht geregelter Arbeit nach und hat keine weiteren Vorstrafen.



Mit welchem Strafmaß wäre hier zu rechnen? Bzw. Wie geht die Staatsanwaltschaft/Das Gericht in einem solchen Fall vor?


Viele Grüße


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie geht die Staatsanwaltschaft/Das Gericht in einem solchen Fall vor? <hr size=1 noshade>


Hier können Sie in beiden Fällen von einer Anklage ausgehen. Vermutlich wird auch hier nach § 55 StGB eine nachträgliche Gesamtstrafe zu bilden sein. Ob es hier nochmal eine Geldstrafe ausgeurteilt werden kann vermag ich zu bezweifeln.

Ich würde hier mit einer FS um die 6 Monate ausgesetzt zur Bewährung rechnen.

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Vermutlich wird auch hier nach § 55 StGB eine nachträgliche Gesamtstrafe zu bilden sein. <hr size=1 noshade>


Ganz sicher sogar.

quote:<hr size=1 noshade>Ob es hier nochmal eine Geldstrafe ausgeurteilt werden kann vermag ich zu bezweifeln. <hr size=1 noshade>


Könnte sicher, wird es aber auch meiner Meinung nach eher nicht , da die Gerichte insb. bei Betrug zu Lasten öffentlicher Kassen wenig Spaß verstehen. Zwar ist die Schadenssumme nicht allzu hoch und auch bereits beglichen, jedoch stehen auf der anderen Seite die einschlägigen Vorstrafen.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
BOReto


Sie kommen nicht durch Zufall aus dem Kreis Borken?

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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

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