Betrug / 3 Jahre ohne Bewährung

7. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.03.2013 06:26:49
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug / 3 Jahre ohne Bewährung

Hallo,

ich mal wieder... ;)
Ich hatte heute die Hauptverhandlung für den Betrugsprozess (3 Fälle, Gesamtschaden ca. 1200 €).

Kurz und knapp:
Der Staatsanwalt forderte 4 Monate Bewährung und Arbeitsstunden.
Nach einer "Besprechungspause" kam dann das Urteil von der Richterin... 3 Jahre ohne Bewährung...

Mein Anwalt und ich gehen in Berufung.

Wie ist der Werdegang nun?

Gibt es eine Möglichkeit doch noch mal eine Bewährungsstrafe rauszuholen?

Ist das Urteil rechtskräftig oder noch nicht wegen der berufung?


Danke im vorab
- pva -

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44 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Hi,

irgendwie klingt das nicht sehr glaubwürdig. Ein Einzelrichter am Amtsgericht kann m. W. nach gar keine 3 Jahre ausurteilen, da bedarf es schon eines Schöffengerichtes. Auch wäre eine solch krasse Abweichung vom Strafantrag ungewöhnlich.
Nehmen wir mal an, es stimmt: Das Urteil ist logischerweise nicht rechtskräftig. Schließlich haben Sie ja Berufung eingelegt. Der weitere Werdegang ist der, daß in einigen Monaten eine Berufungsverhandlung am Landgericht stattfinden wird, die mit einem erneuten Urteil endet.
Haben Sie übrigens Vorstrafen? Anders kann ich mir ein dermaßen hartes Urteil nicht erklären...

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo,

Sind Sie sicher, das das Urteil nicht einer Gesamtstrafenbildung zu Grunde liegt? Sonst erscheint mir der krasse Widersatz zwischen Sta und Gericht äußerst unangemessen.

Das Urteil ist nicht Rechtskräftig, und wird beim Landgericht neu verhandelt werden, falls Sie jetzt vorm Amtsgericht standen.

Hat Sie Ihr Anwalt diesbezüglich nicht aufgeklärt ???

mfg,
steffi

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.03.2013 06:26:49
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin zwei Mal wegen Betrug vorbestraft und auf Bewährung.

Die Verhandlung fand am Amtsgericht - Jugendschöffengericht statt.

Wie stehen die Chancen beim Landgericht?

Gruß und Danke
- pva -


edit:
@steffi
Mein Anwalt hat mich schon aufgeklärt. Will mich hier trotzdem mal kundig machen.

p.s. ja, Gesamtstrafenbildung

-- Editiert von pva am 07.08.2007 14:13:50

-- Editiert von pva am 07.08.2007 14:14:48

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

*wird beim Landgericht neu verhandelt werden*

Vorausgesetzt, die Berufung wird zugelassen.

Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Zwei mal wegen Betruges vorbestraft und nix draus gelernt? Absitzen... :cool:

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

@ posen,

eine Berufung muß nicht zugelassen werden, sie muß nur formell korrekt eingelegt werden. Sie meinen vielleicht eine Revision? Die muß in der Tat zugelassen werden.

@ pva,

wie soll man das mit den Chancen beantworten? 10 Prozent?
Das Berufungsurteil ist nicht vorhersagbar. Wenn ich Sie recht verstehe, sind in den drei Jahren auch noch alte Urteile drin (Gesamtstrafenbildung). Da wäre es mal spannend gewesen, deren Höhe zu erfahren. Generell würde ich sagen, bei zwei einschlägigen Vorstrafen und Bewährungsbruch rechne ich hier eher mit einer Strafe ohne Bewährung. Spannend wäre eher deren Höhe - dazu müßte man aber die einbezogenen Urteile kennen, wie gesagt...

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.03.2013 06:26:49
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

@mümmel

Urteil vom 27.07.2004:
2 Jahre auf 3 Jahre Bewährung

Urteil vom 01.08.2006:
8 Monate auf 3 Jahre Bewährung

(2 getrennte Bewährungen)

Berufung wird doch aufjedenfall zugelassen, oder sehe ich das falsch?

Mein Anwalt hat es zumindest fertig gemacht.

Ich warte einfach mal ab was rauskommt.

Dauert jetzt ja sowieso um die 6 Monate zur neuen Verhandlung beim Landgericht?


Gruß
- pva -

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Also eine Berufung in Strafsachen ist in der Regel immer zulässig und bedarf keiner Annahme. Allein die Einlegung führt zur neuen Verhandlung vor dem Berufungsgericht. Die Einlegung der Berufung hemmt die Rechtskraft der Entscheidung. Es gibt zwar die Annahmeberufung, die gibt es allerdings nur bei Geldstrafen bis 15 TS, ist in diesem Fall also irrelevant.

Auch die Revision in Strafsachen bedarf keiner Zulassung durch das Gericht. Nach der Berufungsverhandlung kann man durch einen RA ohne weiteres Revision einreichen, und das Revisionsgericht wird sich damit befassen müssen.

Die Strafhöhe ist bei den beiden Vorstrafen udn offenen Bewährungen und der Gesammtstrafe (im Jugendstrafrecht wohl Einheitsstrafe) nicht verwunderlich.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Richtig. Hier läuft alles auf eine Einheitsjugendstrafe ohne Bew. unter Einbeziehung der 2 alten einschlägigen Verurteilungen hinaus. Die 4 Monate die die StA gefordert hat, betrafen diesen einen Fall. Die 3 Jahre sind die Einheitsjugendstrafe aller Taten. Schon bei der letzten Bewährung hatten Sie großes Glück, da 2 Bew. nebeneinander im Jugendrecht nicht unbedingt üblich sind. Begeht man dann allerdings noch eine dritte einschlägige Tat braucht man auf Bewährung iaR. nicht mehr zu hoffen. Irgendwann ist eben Schluß. Ihre einzigste Chance wäre wohl ein Freispruch in der Berufung. Ob der von der Sachlage drin ist, kann ich von hier nicht beurteilen. Im Falle einer Verurteilung wird m.E. auf jeden Fall (E-)Jugendstrafe in einer Höhe rauskommen, die nicht mehr zur Bew. ausgesetzt werden kann.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Hi,

also, mit den Zusatzinfos wundern mich die 3 Jahre nicht mehr.
Die Berufungsinstanz ist in diesem Falle die Jugendkammer. Revision ist gegen das Urteil der Jugendkammer nicht mehr möglich (besondere Verfahrensvorschrift aus dem Jugendgerichtsgesetz).
Wann die Berufung verhandelt wird, hängt von der Auslastung der Jugendkammer ab. Nach meinen Erfahrungen (Berlin) dauert es so 4 bis 6 Monate bis zu einer Berufungsverhandlung. Das kann aber woanders anders sein.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

@ pva,

wenn das eine Jugendstrafe ist, können Sie nach Verbüßung eines Drittels entlassen werden - so steht es jedenfalls im JGG, wie die Praxis aussieht, weiß ich allerdings nicht.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12309.03.2013 06:26:49
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

@muellel
Das sagte mir mein Anwalt auch. Sind trotzdem 2 Jahre die ich absitzen müsste.

Es geht ja darum eine erneute Bewährungsstrafe zu erzielen.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Bei 2/3 müssten Sie 2 Jahre absitzen. Im Jugendrecht ist bereits eine Entlassung nach 1/3 möglich, also nach 1 Jahr.

Eine erneute Bewährung ist hier, bei einer 3. einschlägigen(!) Tat innerhalb der Bew.-Zeit und den hohen bereits ausgewofenen Strafen, zu 99% ausgeschlossen. Wie ich bereits sagte, ist eine 2. Parallelbewährung im Jugendreecht schon sehr ungewöhnlich. Eine Dritte habe ich in meiner Berufslaufbahn noch nicht erlebt, im Jugendrecht bei 3 einschlägigen Taten.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#14
 Von 
guest-12309.03.2013 06:26:49
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Bob,

wie siehts denn mit der Sozialprognose aus?
Ich fange am 3.9. mit der Abendschule an um meinen Schulabschluss nachzuholen, bin selbstständig, habe einen Arbeitsvertrag...

Wird das nicht beachtet/bewertet?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Wenn es sich das erste mal um die Frage handeln würde dann wäre das zu berücksichtigen. Aber nicht beim 3. mal. Sie haben mehr Chancen erhalten als die meißten jugendlichen Straftäter, irgendwann ist es auch vorbei.

Sie hatten 2 mal die Chance zu zeigen, dass Sie nicht wieder straffällig werden, das haben Sie nicht geschafft, und nun kommen die Konsequenzen. Ein Arbeitsvertrag oder Schule schützt auch nicht vor dem Vollzug der Strafe.

Wie schon ausgeführt: Es gibt kaum realistische Chancen, dass die Berufungsinstanz nochmal auf Bewährung erkennt.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12309.03.2013 06:26:49
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort(en).

Wie siehts damit aus:
- psychische Probleme
- starke Medikamentenabhängigkeit

Therapie statt Haft?!


p.s. ist eine "Haftunfähigkeit" möglich?
Wenn ja, wie geschieht das?

-- Editiert von pva am 09.08.2007 22:35:57

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Das Gesetz
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 19x hilfreich)

@ PVA

Ich werde euch Serientäter nie verstehen. Erst zigmal andere Menschen schädigen, dann wahrscheinlich nicht mal den Schaden wieder gut machen und am Schluß herumjammern, wenn es mal paar Monate oder auch Jahre Staatsurlaub gibt. Dier hatte man immerhin 2 mal die Chance gegeben Dich zu bessern. Aber nein, man denkt sich ja, ich Profi werde ja diesmal nicht erwischt und wenn doch gibts wieder Bewährung. Nun hast Du auch halt beim 3. Betrug wieder Fehler gemacht, welche Dich der Tat überführten und der Richter sagte halt diesmal insgesamt 3 Jahre einfahren. Wenn Du jetzt ein ganzer Mann währst, würdest Du jetzt nicht herumjammern, sondern die Strafe antretten. Aber jetzt nach einer Möglichkeit zu suchen, nicht einfahren zu müssen, halte ich für feige. Ich persönlich selbst bin Opfer eines Betrügers geworden und kann jetzt um die Wiedergutmachung des Schadens kämpfen, weil der andere so ein Hossen*******r ist, welcher zwar noch 4 Tage bevor ích Ihn nach 3 Warnungen, angezeigt habe, mit dem Erledigen mit der 9 mm gedroht hatte. Bei der Vernehmung wurde dann nur herumgejammert das alles nicht stimmen würde. Gott sei Dank habe ich alles schriftlich von Ihm mit Unterschrift etc. ( inclusive Fingerabdrücke ). Sonst würde ich noch älter aussehen. Im übrigen freuhe ich mich schon auf den Ausgang des Zivilverfahrens, dann kann ich endlich dem guten Freund alles mit Zins und Zinseszins zurückzahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Jetzt kannst Du nur noch auf Begnadigung hoffen, oder Dich in die Vollstreckungsverjährung retten .. :bang:

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12309.03.2013 06:26:49
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

@Das Gsetz
Schaden gab es im Prinzip ja keinen. Wurde komplett ausgeglichen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

*Schaden gab es im Prinzip ja keinen. Wurde komplett ausgeglichen.*

Das ist in Ordnung. Trotzdem wurde während der Bewährungszeit weitere Straftat(en)begangen. Das wird/wurde durch das Gericht trotzdem strafschärfend bewertet.

Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

Vor allem ist anzumerken:

Sie erhalten dreimal täglich freie Kost und kostenlosen Schlafplatz haben Sie auch.

Strom gratis und Wasser(dann können Sie duschen ohne etwas zu bezahlen)

Die Seife wird auch gestellt und bestimmt wird es beim Duschen einen Heidenspass geben.....

*Ei, wo ist die Seife, a gucke ma, dort unde, hol die Seife*

:grins:

Spass bei Seite:

Mein Vorrener hat Recht. Den Abschluss/die Lehre kann tatsächlich in der JVA gemacht werden. Sie würden sogar ein neutrales Zeugnis erhalten, so, dass von Aussen keiner weiss, das der Abschluss oder die Lehre in einer JVA geamcht wurde.
Grüsse

-- Editiert von posen am 10.08.2007 10:53:17

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

@ pva,

Therapie statt Strafe gibt es für Junkies, nicht für Medikamentenabhängige. Für die Junkies übrigens auch nur bei Strafe oder Reststrafe bis zu 2 Jahren. Im Übrigen sind diese Therapien stationär und in der Regel längere Zeit ohne Ausgang/Urlaub.
Mit psychischen Problemen kennen sich die Anstaltsärzte der JVAen bestens aus und die haben auch alle üblichen Psychopharmaka zur Hand. Psychische Probleme sind im Knast so häufig, daß z. B. die JVA Berlin-Tegel eine eigene psychiatrische Abteilung unterhält. Im Übrigen gibt es auch Haftkrankenhäuser.
Haftunfähigkeit ist zwar theoretisch möglich, aber praktisch wird man kaum haftunfähig geschrieben. Insofern stellen Sie sich am besten mal langsam drauf ein, anstatt verzweifelt nach Schlupflöchern zu suchen. Wenn Sie Glück haben ,kommen Sie in de offenen Vollzug (als Betrüger hat man da gute Chancen drauf), da ist es gar nicht so dramatisch.

@ posen,

der Seifenwitz ist uralt. Denken Sie sich doch mal was Neues aus!

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

*der Seifenwitz ist uralt. Denken Sie sich doch mal was Neues aus!*

Werde mir Mühe geben.....

Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Für Therapie statt Strafe müßte der § 35 BtMG im Urteil stehen, aber wie Mümmel sehe ich die Vorraussetzungen nicht erfüllt. Und ob eine Therapie im Vergleich zu einer Jugendstrafanstalt so viel angenehmer ist würde ich bezweifeln.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Eine § 35 BtmG Therapie ist iaR. schon angenehmer als Vollzug, jedoch kommt sie für unseren Fragesteller hier -wie auch schon angemerkt wurde- nicht in Frage, da sie nur bis max. 2 Jahre FS geht und auch im Urteil festgeschrieben sein müßte, daß der überwiegende Teil der taten aufgrund Btm-Abhängigikeit begangen wurde. Beides ist hier nicht der Fall.

'Haftunfähigkeit' gibt es allenfalls bei einer schweren, lebensbedrohlichen Erkrankung, aber nicht bei 'psychischen Problemen'.

Insofern stellen Sie sich am besten mal langsam drauf ein, anstatt verzweifelt nach Schlupflöchern zu suchen.

Das ist ein sehr guter Rat. Wir haben hier wieder das klassische Beispiel eines Verurteilten, dem seitens des Jugendgerichts suggeriert wurde, daß nicht 'wirklich' etwas passiert, trotz mehrfacher Straftaten. Nun wo die 'Grenze überschritten' ist, ist das 'Erstaunen' wieder mal groß, daß dann gleich mal mehrere Jahre zu verbüßen sind.

@pva

Machen Sie das beste draus. Holen Sie Ihren Abschluß in der Haft nach und machen ggf. auch eine Ausbildung dort. Nutzen Sie die Zeit dort für sich. Auf eine nochmalige Bewährung zu hoffen, ist utopisch.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Schaden gab es im Prinzip ja keinen. Wurde komplett ausgeglichen


Was ist denn mit den psychischen Verletzungen, mit der Ohnmacht, mit der Wut und Hilflosigkeit, die man als Betrogener hat?
er im Falle eines Firmenbetrugs mit dem Aufwand, den ein Unternehmen betreiben muss, um den Schaden zu regulieren?
Täter sollten endlich mal vergessen, dass man alles mit Geld regeln kann... :bang:

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12309.03.2013 06:26:49
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Aus dem Netz:

(@Bob)
"Depression ist somit eine lebensbedrohliche Erkrankung. Fast alle Depressiven haben Todesgedanken, 25% weisen Suizidversuche auf und 15% der schwer Depressiven versterben an einem Suizid."


Ich bin Valium Abhängigkeit und leide an Depression. Ist die Ausssage von der Seite richtig?


Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Das Gesetz
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 19x hilfreich)

@ PVA

Ich bin nicht Valium abhängig und denke manchmal über den Tod nach. Kannst Dich ja mal in einem solchen Forum anmelden. Da soll es eins geben, wo sie sich ständig mit ihren Suizid Gedanken, sich gegenseitig den Kopf voll jammern.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12309.03.2013 06:26:49
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht hier um den rechtlichen Aspekt und nicht um "jammern".

0x Hilfreiche Antwort

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