Hallo,
ich habe bei der Hartz 4 stelle ca.3500€ zu viel bezogen. Das war 2005 -2006 da ich bewusst die Angabe zu spät gemacht habe[6 Monate] das ich meine Wohnung gekündigt habe. Jetzt habe ich mich selbständig gemacht.[mit hilfe der 3500€]
Ich will den betrug zugeben. Mit was für strafen und kosten muss ich rechen. Das ich die 3500€ zurückzahlen muss ist klar.
Sollte ich vorher noch einen Anwalt ansuchen?
Ich bin 26
und noch nicht vorbestraft.
bitte helft mir, kann nicht mehr schlafen:(
-- Editiert von tilo80 am 03.07.2007 21:01:16
Betrug 3500€
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Bei Betrug zu Lasten öffentlicher Kassen, verstehen die Gerichte wenig Spaß. Hier wird wohl eine höhere Geldstrafe (einiges über 100 Tagessätze) oder eine kurze Bewährungsstrafe in Frage kommen.
Danke für die Antwort^^
Wie hoch ist denn ein Tagessatz?
Und wenn ich die Tagessätze nicht gleich bezahlen kann, können sie mir mein Geschäftskonto stilllegen?
Und kann mir da ein Anwalt viele helfen?
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das mit den Tagessätzen habe ich raus bekommen.
Tagessatzes der Höhe des vom Täter erzielten oder erzielbaren Nettoeinkommens. Wenn also der Täter ein monatliches Nettoeinkommen von 900 EUR erzielt, dann wird die Höhe des Tagessatzes 900 (Betrag Nettoeinkommen) geteilt durch 30 (Tage des Monats) = 30 EUR betragen. Nach dem Gesetz beträgt die Höhe eines Tagessatzes mindestens einen und höchstens 5.000 EUR. Die Mindestgeldstrafe beträgt somit fünf mal ein EUR = fünf EUR, während die höchste Geldstrafe 360 mal 5.000 EUR = 1.800.000 EUR ausmacht.
-- Editiert von tilo80 am 03.07.2007 21:56:55
Hallo,
wenn Dir wirklich soviel daran liegt die Sache aufzuwirbeln, dann geh zu Deiner zuständigen Sachbearbeiterin und schilder Ihr den Fall, musst ja nicht gerade den Vorsatz rausheben. Wenn Du Glück hast, wird auf eine Anzeige verzichtet.
mfg,
steffi
Das habe ich auch Montag vor.
Habe jetzt schon herzt rasen.
Ach so, es gibt noch gar keine Strafanzeige...
Dann sollten Sie -wenn Sie es denn wirklich wollen- nicht nur mit der Sachbearbeiterin, sondern vor allem auch mit der 'Chefetage' reden, da die SB'in garantiert nicht über Anzeige oder Nicht-Anzeige entscheiden darf.
Wahrscheinlich werden Sie aber um eine Anzeige nicht herumkommen, da es zumindest per Arbeitsvertrag die Pflicht für die SB'in+Chef bestehen wird, Anzeige zu erstatten.
Sie sollten dann 'aushandeln', daß man Ihnen die Gelegenheit gibt, sich selbst bei der Polizei anzuzeigen. Das gibt ordentlich Pluspunkte für das Verfahren.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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