Ich habe eine Firma (Einzelunternehmen) beauftragt mit ein Werksvertrag (Software Erstellung) und 50% des Rechnungsbetrages überwiesen. 3 Monaten später meldet der Einzelunternehmen sein Gewerbe ab da er offenbar ein Gewerbeuntersagung im Briefkasten geflattert ist. Ich habe ein Mahnbescheid beantragt und auch ein Vollstreckungsbescheid ist ergangen. Jedoch scheint hier nichts zu holen. Jetzt möchte ich eine Strafanzeige wegen Betrug stellen da er mein Anzahlung vermutlich veruntreut hat. Ich habe je keine Leistung erhalten bzw der Software wurde nicht geliefert. Ich habe das derjenige in einen Email geschrieben das ich Anzeige erstellen werde wenn er nicht sofort zahlt! Er schreibt mir jetzt zurück er habe kein Geld und möchte mich ab Januar in Raten zurückzahlen !! Ich möchte aber JETZT mein Geld zurück haben!! Der Hammer kommt noch, er schreibt mich das ich Ihm nicht "drohen" oder "erpressen" sollte da ich mich hier strafbar machen würde!!
Wie bitte??? Ich kann doch einfach einen Anzeige erstatten wann und wie ich möchte?
Was würdet Ihr mich da empfehlen? Wie soll ich mich verhalten?
Betrug? Anzeige?
Was würdet Ihr mich da empfehlen? Anzeigen. Die Drohung mit einer Anzeige hilft ja offenbar nicht. Also anzeigen und dann noch einmal freundlich darauf hinweisen, daß es gewiß strafmildernd wirkt, wenn er VOR einer irgendwann stattfindenden Verhandlung gezahlt hat.
Ich möchte aber JETZT mein Geld zurück haben!! Da gibt es aber nun keinen Weg, der wirklich sicherstellen kann, daß Sie das JETZT kriegen und nicht irgendwann.
Zitat:Ich möchte aber JETZT mein Geld zurück haben!!
Wenn er nichts hat, kann er nichts zahlen. Durch eine Anzeige bekommt er auch nichts, womit er dann zahlen könnte. Eher im Gegenteil.
Zitat:Wie soll ich mich verhalten?
Man könnte ja mal prüfen lassen, ob er wirklich nichts hat. Dazu beauftragt man den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung. Einen Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid) hat man ja.
Zitat:Ich kann doch einfach einen Anzeige erstatten wann und wie ich möchte?
Ja ... Man darf aber -in bestimmten Fällen- nicht mit einer Anzeige drohen ("wenn Du nicht ..., dann zeige ich Dich an"). EIn solcher Fall liegt hier aber nicht vor. Die Drohung mit der Anzeige für den Fall der Nichtzahlung ist in diesem Fall nicht strafbar.
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Ok, erhlich gesagt , Ich habe schon was "böser" geschrieben und geschrieben " wenn du nichts sofort zahlst dann erstatte ich Anzeige und auf Betrug stehen einige Jahren Knast und du bekommst richtig Ärger!!!" und sowas ähnliches. Vollstreckungsbescheid haben wir ja schon gemacht. Das war jedoch erfolglos so deswegen jetzt der Anzeige.
-- Editiert von teslamonster am 17.10.2018 14:39
Es ist trotzdem legal.
Problem ist nur, wenn wir Anzeigen und es stellt sich raus das das stimmt mit der Gewerbeuntersagung? Wäre das ein Grund das er ohne Strafe davon kommt? Ich kenne die Hintergründe leider nicht es kann auch sein das er das einfach bedacht hat.
Wäre das ein Grund das er ohne Strafe davon kommt? Das wird die Staatsanwaltschaft entscheiden. Irgendwie verstehe ich auch Ihr Problem nicht. Erst wollen Sie ihn anzeigen, jetzt anscheinend plötzlich nicht mehr - was denn nun?
Habe schon Angst das er mich anzeigt wegen Erpressung und Nötigung und so.. Aber ich werde dann einfach Anzeige erstatten und schauen was passiert!
Geht es primär um die Rückzahlung, oder um Rache?
Wenn es um die Rückzahlung geht, dann würde ich den Gerichtsvollzieher losschicken. Ein Strafverfahren ist wenig hilfreich und kostet den Schuldner zusätzliches Geld welches er dann nicht mehr an Dich zahlen kann/will/wird. Und Betrug wäre es nur dann gewesen wenn er beim Vertragsabschluss schon wusste dass er nicht liefern kann bzw. er seinerzeit bereits plante nicht zu liefern.
Zitat:" wenn du nichts sofort zahlst dann erstatte ich Anzeige und auf Betrug stehen einige Jahren Knast und du bekommst richtig Ärger!!!" und sowas ähnliches
Das ist immer noch keine Nötigung, weil die sog. Konnexität zwischen Forderung und Drohung vorhanden ist.
Zitat:Vollstreckungsbescheid haben wir ja schon gemacht. Das war jedoch erfolglos...
Ein Vollstreckungsbescheid vollstreckt sich ja auch nicht von selbst, kann also gar keinen Erfolg haben. Man muss schon den Gerichtsvollzieher damit beauftragen. Nur vom kaufen einer Kinokarte sieht man auch keinen Film, man muss schon ins Kino gehen
Zitat:Problem ist nur, wenn wir Anzeigen und es stellt sich raus das das stimmt mit der Gewerbeuntersagung?
Dann ist das als solches ja noch immer kein Grund Gelder zu vereinahmen, im Wissen dass man nicht zurückzahlen kann. Ob Betrug vorliegt müsste das Ermittlungsverfahren ergeben. Dazu ist es da. Wenn kein Betrug gegeben ist, wird das Verfahren halt eingestellt. Nur -wie bereits gesagt- zu Geld kommen Sie durch eine Anzeige so oder so nicht. Dazu müssen Sie einen Zwangsvollstreckungsversuch betreiben. Nur mit dem Vollstreckungsbescheid in der Schublade wird das aber nichts. Gerichtsvollzieher beauftragen!!
Zitat:Habe schon Angst das er mich anzeigt wegen Erpressung und Nötigung und so
Dafür gibt es gemäß Ihrer Schilderung keinen Grund.
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