Betrug-Beihilfe

6. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Fatingo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug-Beihilfe

Hallo zusammen!

Meine Freundin 30J. hat mir Ihre Abo-Monatskarte ausgeliehen(die Karte ist nicht übertragbar!). Wie es kommen muss, hat mich ein Schaffner kontrolliert. Der Schaffner behielt die Abo-Karte ein, ich bezahlte 40€ und meine Freundin für ne neue Karte nochmal 25€. Naja, Schwarzfahren lohnt sich nicht.
Eigentlich dachte ich die Sache wäre damit vorbei.Jedoch bekam meine Freundin vor 1 Woche ein Schreiben von der Bundespolizeiinspektion.

In dem ist folgendes zu lesen:

Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren geführt, das folgende Beschuldigung zum Gegenstand hat:
Delikt (Kriminologische Bezeichnung ): BETRUG-BEIHILFE

Anbei ist ein Anhörbogen, in dem Sie sich schriftlich äußern kann und den Ihr zur Last gelegten Sachverhalt zugeben kann.

Jetzt wollte ich von Euch wissen, mit was für einer Strafe kann man rechenen und soll Sie die Straftat zugeben, oder die Aussage verweigern.

Danke für Eure Hilfe

Fatingo

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Diese Bagatelle riecht förmlich nach Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Das sehe ich auch so, aber nur, wenn da nicht groß bestritten wird. Das gilt für beide, denn der Fragesteller wird wohl auch noch Post bekommen, schließlich hat er die Tat begangen, zu der die Freundin Hilfe geleistet hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fatingo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

erstmal Danke für die prompte Antworten.

Also soll meine Freundin alles zugeben um die geringste Strafe zu bekommen. Eine Frage hätte ich dazu noch.

Meine Freundin hat keine Deutsche Staatsbürgerschaft, nur eine Aufenthaltsgenehmigung für ihr Studium.
Wird dieses Verfahren eine Auswirkung auf Ihre Aufenthaltsgenehmigung haben???

Nun zu mir:

Wastel hat geschrieben, dass ich auch noch ein Schreiben bekommen werde.
Was hab ich bei dem Fall zu befürchten??

MfG Fatingo

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Auf den ausländerrechtlichen Status dürfte das keinen Einfluss haben, zumal dann nicht, wenn das Verfahren eingestellt wird.

Sie haben ja den (versuchten) Betrug begangen, zu dem die Freundin Beihilfe geleistet hat. Deshalb muss es auch gegen Sie ein Verfahren geben. Das Ergebnis wird aber wohl genauso aussehen, also voraussichtlich eine Einstellung, ggf. gegen eine kleine Geldauflage.

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