Betrug - Bewährung Gesamtstrafe

12. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.01.2010 11:01:20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug - Bewährung Gesamtstrafe

Hallo,

und zwar geht esdarum das ich im Internet Dinge bestellt habe und habe sie nicht bezahlt. Nun wurde ich wegen den Sachen wegen Betrugs zu 1 Jahr auf Bewährung verurteil und 100 sozial Stunden. Das waren um die 30 Fälle.
Nun habe ich nocheinmal eine Verhandlung wegen 30 weiteren Taten die zur gleichen Zeit wie die anderen waren.
Nun wollte ich mal fragen was mich den bei der Verhandlung erwarten kann ob es bei bewährung bleibt oder nicht

Danke schonmal im Vorraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Da wird mit dem ersten Urteil eine Gesamtstrafe gebildet, diese kann wieder zur Bewährung ausgesetzt werden oder auch nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.01.2010 11:01:20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ok
ist es den von Bedeutung das die Berhandlng von dem Jugenschöffengericht ist
das ich zu der Zeit der Taten noch heranwachsend was

Gruß

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Die Verhandlung ist vor dem Schöffengericht, weil eine Gesamtstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist. Ein normaler Richter könnte maximal ein Jahr verhängen. Sofern Sie nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, dürften sich die Chancen dann wohl noch einmal deutlich erhöhen, daß es wieder ne Bewährung gibt.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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